Hallo Stern,
hast ja schon einige Antworten bekommen und der Tenor ist immer der gleiche ... aus einem aktiven Arbeits-Leben heraus gibt es eher keine EM-Rente ... vermutlich lässt sich die DRV auch deswegen Zeit ... wo und wie hast du denn den Antrag gestellt, hast du eine Eingangsbestätigung erhalten ???
Ich möchte hier nochmal sagen, dass ich keine Volltagskraft sondern nur eine Teilzeitkraft bin.
Bei uns ( unsere Arbeitszeit ) wird variabel gestaltet. So wie ich schon beschrieben habe mal weniger mal mehr Stdunden pro Tag.
Dazu wurde dir auch schon geschrieben, dass es da gewaltige Unterschiede gibt, was Rentenrechtlich "Vollzeit" ist und was man im normalen Arbeitsleben als Vollzeit betrachtet ... da beginnt eine Vollzeit-Tätigkeit üblicherweise erst ab 7,5 bis 8 Stunden täglich je nach Branche.
Danach richten sich aber die Rentengesetze nicht ... eine Rente wegen
Erwerbsunfähigkeit gibt es schon seit 2001 nicht mehr, die heißt jetzt Rente wegen "
Erwerbs-Minderung" bei uns kurz als EM-Rente bezeichnet.
Darf ich fragen wie alt du bist und in welchem beruflichen Bereich du tätig bist, deine Fragen deuten teilweise in Richtung "Öffentlicher Dienst" ....
Seit Mai besitze ich GdB 50. Den Antrag auf Erwerbsunfähigkeitsrente läuft schon seit vielen Monaten.
Seit wie vielen Monaten denn genau ...

, wenn du meinst, dass du nicht mehr arbeiten kannst, warum fragst du nicht nach bei der DRV (schriftlich /nachweislich eine Sachstand-Anfrage machen), die können sich nicht eweig Zeit lassen was zu tun, ein Antrag (auch an die DRV) sollte nach 6 Monaten abschließend bearbeitet sein, was natürlich oft nicht klappt aber man sollte auch nicht unendlich nur "geduldig abwarten" ...
Für sehr dringend und wirklich erforderlich hält die DRV den Antrag da aber offenbar auch nicht ...
Mal schauen. Deshalb wollte ich noch nichts meinem AG sagen, weil ich auch Angs hatte, das er mich mit den Stunden runter setzt. Das kann ich mir nicht Leisten.
Dein AG
KANN deine Stunden nicht einfach heruntersetzen (aus welchem Grund auch immer), es gibt Gesetze und du hast einen gültigen Arbeitsvertrag, der nur im beiderseitigen Einverständnis geändert werden könnte ... gerade bei anerkannt Schwerbehinderten ist da auch das Integrationsamt zuständig solche Benachteiligungen möglichst zu verhindern /vermeiden ...
Ob die auch bei einer (nur vom AG gewünschten) Stundenreduzierung die Genehmigung erteilen müssen, das weiß ich nicht genau, denke aber schon ... du solltest dich dort ruhig mal hinwenden, wenn dein AG dir mögliche Arbeitserleichterungen nicht bewilligen / verschaffen will ... dafür sind die auch zuständig, dich da zu unterstützen.
Zur Verkürzung deiner Arbeitszeit kann dich Niemand zwingen, das ist auch eher selten die "Lösung" aller Gesundheitsprobleme, die mit dem Job zusammenhängen, ich kenne das auch, man hatte mir das vorgeschlagen, um mich "zu entlasten" ... nur muss ich für 4 Stunden das gleiche Wissen und die berufliche Flexibilität haben wie für 8 Stunden und leben hätte ich auch nicht mehr können von dem Geld.
Damit war das dann "vom Tisch" und so habe ich wenigstens auch mehr Krankengeld und später ALGI (nach der Aussteuerung) bekommen ...
Wenn die Entscheidung vom DRV kommt mußtest Du einen Antrag auf weitere Beschäftigung stellen?
Gestern habe ich im Tarivvertrag gegugelt und gefunden, " das das Beschäftigungsverhältnis weiter besteht aber man muß einen Antrag stellen " stimmt das?
Es kommt darauf an welche konkrete Entscheidung dann von der DRV kommt, wieso musst du "guckeln" um deinen Tarifvertrag zu kennen, zunächst ist maßgeblich was in deinem Arbeitsvertrag dazu steht ...
Meist werden die EM-Renten mit Befristung bewilligt (auf höchstens 3 Jahre am Stück) und üblicherweise "ruht" dann ein Arbeitsverhältnis, bis klar ist ob man danach vielleicht wieder arbeiten kann oder die Rente verlängert wird.
In der "freien Wirtschaft" braucht man dafür allgemein keine "Anträge" beim AG zu stellen, solche Regelungen kenne ich nur aus dem ÖD-Bereich und habe auch erst hier im Forum erfahren. dass es so was tatsächlich gibt, da wäre aber bei dir auch unbedingt das Integrationsamt mit einzubeziehen ... daran muss sich
JEDER AG in Deutschland halten (auch der ÖD) wenn an Verträgen mit Schwerbehinderten was geändert werden soll ...
Wie das weiter geht weiß ich noch nicht. Mal schauen ob ich was erhalte und ab wann.
Aktuell machst du dir Gedanken um viele Dinge, die vermutlich gar nicht nötig sein werden, solange du dich noch nicht mal kundig machst (bei der DRV) was nun überhaupt mit deinem Antrag passiert /passiert ist ...
Falls es Rückwirkend etwas sein sollte stellt sich die Frage was passiert mit meinen Stunden. Das Geld an meinen AG zurückzahlen von der DRV Geld erhalten aber was passiert mit meinen geleisteten Stunden?
Die kann ich nicht einfach unter den Tisch kehren.
Wie wird das dann gehandhabt, weiß jemand Bescheid?
Wie dir schon geschrieben wurde kommt das so eigentlich überhaupt nicht vor, natürlich darf dir keiner dein Arbeitseinkommen nachträglich wegnehmen, aber die DRV wird sich so wieso ihr "Teil denken", wenn jemand aus dem aktiven Arbeitsleben heraus eine EM-Rente "begehrt" ...
Die seltenen Fälle hier begannen dann mit einer Med. Reha in der das festgestellt wurde, dass sie besser nicht in den Job zurückkehren sollten, die waren aber auch
ALLE vorher schon längere Zeit AU geschrieben und bekamen dann die EM-Rente als "Umdeutung" der Reha bewilligt, da hatten sie ja kein echtes Arbeitseinkommen mehr ...
Dein AG hätte gar keinen Anspruch auf das Geld was du dort mal verdient hast, das hast du dir erarbeitet, aber deine Vorgehensweise die EM-Rente zu beantragen war sehr unüberlegt und eigentlich sinnlos ... ich war 4 Jahre lang AU geschrieben und musste bis zum Gericht

... glaubst du wirklich dass man diese Rente bekommt, weil man selber glaubt es geht nicht mehr ..."ich hätte lieber EM-Rente" und bis dahin arbeite ich mal noch weiter ....
Bitte nicht persönlich nehmen

, das ist extra "überspitzt" ausgedrückt, denn du scheinst gar nicht zu ahnen worauf du dich damit eingelassen hast, dein AG dürfte da das geringste Problem sein ...
Liebe Grüße von der Doppeloma
