Was bedeutet Nahtlosregelung genau?

Nur Mut, es gibt keine dummen Fragen.
Sonnenstrahl
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Was bedeutet Nahtlosregelung genau?

Ungelesener Beitrag von Sonnenstrahl » Fr 11. Jul 2014, 07:58

Ersteinmal danke für die Aufnahme hier in dieses Forum :smile: Danke auch zwei nette Menschen hier die mir geholfen haben in dieses Forum zu kommen :smile:

Zu meinem Anliegen : Was bedeutet genau die Nahtlosregelung?

Nach längerer Erkrankung werde ich nun am 25.08.2014 ausgesteuert. die Klage gegen Widerspruch Erwerbsminderung beim Sozialgericht läuft seit Dezember 2013, leider hat der VdK bis jetzt mehr geschadet als das er mir geholfen hätte durch Verzögerung der Bearbeitung. Somit wird erst jetzt eine Begründung geschrieben. Beim Sozialgericht sagte man mir das es in meinem Fall unnatürlich lange dauert und das natürlich nicht gut ist. Immer wieder habe ich nachgehakt und mich darum gekümmert, trotzdem erhielt ich oft fadenscheinige Antworten vom VdK. . Heute soll die Begründung geschrieben wwerden, nachdem ich dem VdK mitgeteilt habe das ich mir einen Anwalt nehmen werde weil ich mich durch den Verband nicht in meinem Sinne vertreten fühle. Der Verband hat mir im Endeffekt geschadet, die verzögerte Zeit fehlt mir nun. Das Sozialgericht hat mir doch tatsächlich mitgeteilt das sie noch gar nicht wissen wogegen ich klage, unfassbar für mich. Leider ist es so das mich das alles so sehr aufregt das ich oft denke ich will das alles nicht mehr.

Jetzt fühle ich mich von der Agentur für Arbeit in die Ecke geedrängt. Ich muss mich in einer Woche entscheiden
vermittelbar zu sein ab 26.08 oder den ärztlichen Dienst der Arge einschalten zu lassen. Arbeitslosengeld 1 ist mir schon ausgerechnet und zugeesichert worden, ab dem 26.08.
Soweit ich es richtig verstanden habe: wenn ich von dem med. Dienst als nicht erwerbsfähig beurteilt werde bekomme ich keine Unterstützung, bei 3-6 Stunden bekomme ich nur anteilig das Geld für die Stunden die ich mich dann vermittelbar zur Verfügung stelle.

Beim Sozialgericht die Mitarbeiterin die sagte mir das sie sich dort nicht ganz so gut auskennt, aber das ich wohl lieber den med. Dienst einschalte als mich vermittelbar zu zeigen, ich selber sehe das auch so. Selber habe ich im Net Aussagen gefunden das ich weder vermittelbar bin noch das ich mich momentan Untersuchungen und Terminen zur Verfüguung stellen muss, ich wäre ein potentieller Rentner und nur fiktiv vermittelbar. Die Aussage der Sachbearbeiterin bei der Arge war das ich mich entscheiden muss, ich halte dagegen das ich das gar nicht kann momentan.

Nun hat die Krankenkasse mich noch aufgefordert eine Reha zu beantragen, kurz vor der Aussteuerung, deren med. Dienst hat das veranlasst, vom Rententräger wurde ich schon über den Eingang informiert.

Bin gleich gespannt ob der Anwalt in meiner Anwesenheit die Begründung schreibt und an das Sozialgericht faxt, ansonsten werde ich das so nicht mehr akzeptieren.

Sorry wenn ich mich vertippt haben sollte, meine Tastatur arbeitet momentan nicht so ganz wie sie soll :Veraergert:

Ich freue mich über Ratschläge und Antworten

Schönen sonnigen Tag wünscht euch Sonnenstrahl :cool:

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Re: Was bedeutet Nahtlosregelung genau?

Ungelesener Beitrag von k@lle » Fr 11. Jul 2014, 09:17

erst mal ein Hallo von mir :winke:

du bist ja erst kurz bei uns.deshalb empfehle ich dir .dass du dich zuerst mal noch etwas einliest...


du kannst mal das Suchfeld hier benutzen.da wirst du schon so einige Antworten auf deine Fragen finden

da sehr viele Fälle deinem ähneln...

mal ganz kurz.....du musst dich mit deinem Restleistungsvermögen (15 Std./Woche) der AfA zu Verfügung stellen...

mal noch ein Tip.....hör auf zu Telefonieren...da hast du nicht´s nachweisliches...lass deine Tel.Nr.bei der KK und der AfA löschen...du bist nur verpflichtet schriftlich erreichbar zu sein.....

und glaub mir das meiste was du brauchst ist Geduld....Prozesse vor´m SG dauern meist sehr lange (wie du auch hier aus vielen Beiträgen erlesen kannst)

Nahtlosigkeit: search.php?keywords=nahtlosigkeit
restleistungsvermoegen search.php?keywords=restleistungsverm%C3%B6gen

sind schon mal z.B. 2 Begriffe wo du mal was zu Lesen hast :lesen:
Geduld bedeutet nicht, sich alles gefallen zu lassen.
Verständnis bedeutet nicht, alles zu billigen

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Re: Was bedeutet Nahtlosregelung genau?

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Sa 12. Jul 2014, 00:07

Hallo Sonnenstrahl, :smile:
Jetzt fühle ich mich von der Agentur für Arbeit in die Ecke geedrängt. Ich muss mich in einer Woche entscheiden
du musst dich da überhaupt nicht entscheiden, wer genau bei der AfA hat dir sowas erzählt ... nach der Aussteuerung ist immer der ärztliche Dienst zuständig den genauen Umfang deiner "Restleistugsfähigkeit" festzustellen, die wollen nur mal wieder Geld sparen und dich dazu "überreden" diese Feststellungen selber zu treffen.
vermittelbar zu sein ab 26.08 oder den ärztlichen Dienst der Arge einschalten zu lassen. Arbeitslosengeld 1 ist mir schon ausgerechnet und zugeesichert worden, ab dem 26.08.
Was heißt das "es wurde dir zugesichert", du hast einen Rechtsanspruch darauf und sicher ist erst was dir per schriftlichem Leistungs-Bescheid zugegangen ist ... erzählen können die viel wenn der Tag lang ist ... :Ohnmacht:

Du bist im Zuge der "Nahtlosigkeit" (gemäß § 145 SGB III) generell nur "fiktiv" vermittelbar, allerdings darfst du selber deine Leistungsfähigkeit nicht "auf Null" setzen (ich kann überhaupt nicht), ALGI ist kein "Ersatzkrankengeld" man muss also immer seinen "guten Willen /Arbeitswilligkeit" zeigen ... in welchem Rahmen das aktuell überhaupt möglich wäre, hat ja eben der Amtsarzt festzustellen und nicht die SB die dir das so erzählt hat ...
Soweit ich es richtig verstanden habe: wenn ich von dem med. Dienst als nicht erwerbsfähig beurteilt werde bekomme ich keine Unterstützung, bei 3-6 Stunden bekomme ich nur anteilig das Geld für die Stunden die ich mich dann vermittelbar zur Verfügung stelle.
Das ist NICHT richtig, du hast in jedem Falle Anspruch auf ALGI in der vollen Höhe, die sich aus deinem letzten Arbeitsverhältnis ergibt, eine Kürzung wäre nur möglich wenn du das unterschreibst, dass du nicht mehr im zeitlichen Umfang der letzten Stelle vermittelt werden möchtest ... deine "Verfügbarkeit" also selber ("freiwillig") einschränkst ...

Gewöhne dir an die Rechtsgrundlagen schriftlich zu verlangen, wenn man dir bei der AfA (nicht arge, die gibt es gar nicht mehr und war für Hartz 4 zuständig) was erzählt, es ist leider schon dadurch erschwert, dass dein Renten-Verfahren bereits am Gericht läuft ... da hätte die AfA das lieber wenn sie gar nicht mehr zahlen müsste ... :Ohnmacht:
Nun hat die Krankenkasse mich noch aufgefordert eine Reha zu beantragen, kurz vor der Aussteuerung, deren med. Dienst hat das veranlasst, vom Rententräger wurde ich schon über den Eingang informiert.
Besorge dir bitte das MDK-GA, was dafür jetzt noch erstellt worden sein soll (oder bitte deinen Arzt darum das beim MDK anzufordern), was heißt das, dass der "Rententräger über den Eingang (von was bitte) informiert wurde", du hast 10 Wochen Zeit einen Reha-Antrag zu stellen und das dürfte dann wohl kaum noch sinnvoll sein, wenn aktuell schon die Rentenklage läuft ...

Die KK kann ja (in 10 Wochen) kein Krankengeld mehr einstellen, wenn du diesen Antrag nicht stellst, da bist du ja längst ausgesteuert ... :glotzen: wahrscheinlich wollen die sich damit eventuelle Erstattungen sichern, die bei einer Rentenbewilligung (rückwirkend) möglich wären ... es ist kontraproduktiv und widersprüchlich, wenn man eine Klage wegen EM-Rente laufen hat und dann eine med. Reha beantragt ... leider ist so was den KK ziemlich egal ... die sehen dabei nur ihren eigenen (finanziellen) Vorteil.

Was du zum Vorgehen des VDK in deiner Rentensache schreibst klingt nicht wirklich gut, haben die denn die Klage eingereicht ... schon merkwürdig, wenn das Gericht (angeblich) nicht mal weiß wofür diese Klage eingereicht wurde ... :Verwirrt: :Hilfe:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

Sonnenstrahl
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Re: Was bedeutet Nahtlosregelung genau?

Ungelesener Beitrag von Sonnenstrahl » Mo 14. Jul 2014, 07:46

Ganz lieben Dank an euch für eure Antworten.

Somit habe ich anscheinend schon den Fehler gemacht und die Reha beantragt, ich meinte dann das der Rententräger den Eingang des Antrages schon bestätigt hat.
Die Sachbearbeiterin bei der Agentur für Arbeit hat mir gesagt das ich mich entscheiden muss zwischen vermittelbar oder den ärztlichen Dienst einzuschalten. Für mich ist es widersprüchlich eine Klage Erwerbsminderung laufen zu haben und entscheiden zu müssen ob ich vermittelbar bin oder den ärztlichen Dienst einschalte.Ich habe die Bestätigung schriftlich vorliegen das ich Arbeitslosengeld eins bekomme.

Wenn ich das nun richtig verstehe stelle ich mich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung, mindestens 15 Stunden? Der Anwalt vom VdK meinte ich soll mich Vollzeit zur Verfügung sstellen mit der angabe unter Vorbehallt im Rahmen meiner Möglichkeiten. Ich als Laie bin eigentlich nur noch verwirrt und weiß gar nicht was ich machen soll.

Danke ich werde die Links mal aufrufen, vielleicht verstehe ich es dann besser.

Der VdK hat die Klage eingereicht, das ist vom Gericht bestätigt worden, danach haben sie geschludert, nach Anforderung der Akte zwei Monate nichts gemacht, danach ging diese wieder zurück und musste neu angefordert werden. Ich weiß das so eine Klage sehr lange dauern kann, das ist alles in Ordnung für mich, aber der VdK hat mir geschadet indem er jetzt erst die Begründung schreibt. Sie haben mir noch nichtmal die Schweigepflichtsentbindung zukommen lassen, das Sozialgericht hat mir diese Formulare nun geschickt und es extra nicht über den VdK gemacht.

Dankeschön, ich glaube egal was ich mache, es wird die falsche Entscheidung sein.

Schönen Tag wünschee ich euch.

Liebe Grüße Sonnenstrahl :-)

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mubbes
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Re: Was bedeutet Nahtlosregelung genau?

Ungelesener Beitrag von mubbes » Mo 14. Jul 2014, 08:17

:winke: Guten Morgen :winke:

Bleib mal ruhig :koepfchen:
Wenn du erst im August ausgesteuert wirst, ist dein ''Arbeitgeber'' ja noch immer die KK,
Erst mit dem Aussteuerungsbescheid gehst du zur AfA und stellst dich mit deinem ''Restleistungsvermogen'' zur Verfügung....

Und DAS muss der medizinische Dienst erstmal feststellen, das kannst du selbst doch gar nicht wissen :koepfchen:
Dafür sind diese Ärzte schliesslich da :troesten:

Und auch die Höhe des Arbeitslosengelds hat damit nix zu tun :cool:

Ich bin keine Expertin und hab diesen ganzen Zinober :kotzen: noch vor mir....

Wünsche dir alles Liebe-und geb bloss nicht auf-unterschreibe NICHTS vor Ort :Verwirrt:
Und hör auf zu telefonieren :jaa:

Gruss mubbes :smile:
Et kütt wie et kütt

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Re: Was bedeutet Nahtlosregelung genau?

Ungelesener Beitrag von Sonnenstrahl » Mo 14. Jul 2014, 10:55

Hallo Mubbes,

danke dir für die Rückmeldung, ich bin arbeitslos, bin sozusagen schon lange krank und auch seit dem Zeitraum ohne Arbeit. Nach der Aussteuerungsinfo habe ich dann dass gemacht was die Krankenkasse mir empfohlen hatte, bin zur Agentur für Arbeit und habe das alles geregelt. War sicher nicht richtig aber ich hatte einfach Angst das ich später ohne Geld und ohne Schutz der Krankenversicherung da stehe.Sind so unterschiedliche Meinungen die ich nun erfahren habe.

Dann wünsche ich dir aauch viel Kraft und Mut.

VG Sonnenstrahl

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