Hallo MoxFulder,
meine Freundin wird zu Mitte August aus der Krankenkasse ausgesteuert und wir stecken daher zurzeit in der "Mühle" mit Rentenantrag, ALG-I nach $145 SGB III etc. Heute soll ein Anruf der AA erfolgen, um Fragen zum Gesundheitsfragebogen zu klären - da wir den nicht ausfüllen wollen.
Da könnte ja "Jeder" anrufen und dich über deine/eure Gesundheit ausfragen wollen, das lässt ja jetzt schon "viel Freude" mit eurer zuständigen AfA erwarten, allerdings sollte deine Freundin letztlich selber entscheiden was sie will und was nicht, aber ganz sicher nicht am Telefon ...
Kann mich den Vorschreibern nur voll anschließen, mit Behörden klärt man wichtige Dinge
NIEMALS telefonisch, man hätte euch (deine Freundin) sogar darauf hinweisen müssen, dass die
Angabe der Telefon-Nummer (wie Vieles Andere auch)
freiwillig ist , da sollte auch schnellstens die Löschung der unnötig erhobenen Daten verlangt werden ...
Dazu gibt es hier irgendwo schon eine Vorlage die nur noch anzupassen wäre auf den persönlichen Fall, bitte insgesamt mal etwas gründlicher umschauen bei uns ... gerade zu Aussteuerung und dem "Umgang" mit der AfA in diesem Falle gibt es schon sehr viele ausführliche Beiträge.
Es ist auch sehr mühsam immer wieder das Gleiche zu schreiben ... ich verlinke mal die grundsätzlichen Infos dazu, da gibt es auch einen "Muster-Antrag" ... denn es gibt keinen speziellen Antrag dafür bei der AfA ...
viewtopic.php?f=3&t=1751
Meine Frage ist aber etwas grundsätzlicher: Ich überlege die Telefonate immer aufzuzeichnen, und das auch nicht nur heimlich sondern angekündigt bzw. mit Bestätigung dass das nicht heimlich erfolgt während der Aufnahme - hat da jemand Erfahrung mit? Wie reagieren die Gesprächspartner da (in der Regel)?
Unsere Gesprächspartner reagieren darauf
GAR NICHT, weil wir nur postalisch erreichbar sind (wie es das Gesetz verlangt ...

) und möglichst immer dafür gesorgt haben, dass die uns telefonisch nicht "auf den Geist gehen können /dürfen", das ist die beste Gegenwehr, da sind die nämlich gezwungen ihre (teilweise klar rechtswidrigen) Forderungen in Worte zu kleiden, die sie in ihren "Textvorlagen/Textbausteinen" meist nicht finden können ...
Erweist sich auch als sehr nützlich das bei Beschwerden dann im Anhang mit nach Nürnberg zu senden, Telefonmitschnitte dürften dafür eher ungeeignet sein, außerdem fehlt telefonischen Forderungen der AfA sowieso jede Rechtsgrundlage und damit jede Verbindlichkeit ... da können die erzählen was sie wollen ,
DU ABER AUCH ... die dürfen ja auch nur mit deiner Genehmigung Gespräche aufzeichnen ...
Wer mich zu Hause telefonisch "stören und belästigen" darf entscheide ich immer noch selber, das gilt auch für die AfA ... die zahlen schließlich auch nicht den Anschluss ...
Für rein private Zwecke kannst du aufzeichnen soviel du willst, auch ohne Genehmigung des Gesprächspartners, es hätte nur keinerlei rechtliche Bedeutung (solange es nicht "veröffentlicht" wird, dann ist es eine möglicherweise strafbare Handlung) ... bei Beschwerden oder in einem Gerichtsverfahren.
Ich habe oft ein schlechtes Gedächtnis für das was mir Jemand gerade am Telefon erzählt hat, da sind solche Aufzeichnungen manchmal ganz nützlich ... meine Anlage hat damit kein Problem ...
Liebe Grüße von der Doppeloma
