Nahtlosigkeitsregelung-warum arbeitsuchend ??
Verfasst: Sa 5. Jul 2014, 19:42
Hallo Forenmitglieder,
da ich Mitte August von der KK ausgesteuert werde, habe ich bei der AfA Antrag auf Nahtlosigkeitsregelung gestellt.
Die EM Rente habe ich bereits im März beantragt.
Was ich so absolut überhaupt nicht verstehe, trotzdem ich angegeben habe das ich in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis stehe, werde ich nun als arbeitsuchend geführt mit eigenem Arbeitsvermittler ??
Das ist doch so irrsinnig oder ?
Alles musste man angeben, Ausbildungen u.s.w
Mehrmals wies ich darauf hin, dass ich doch noch einen Arbeitsplatz habe und keine neue Arbeit suche, sondern krank sei und die EM Rente beantragt habe.
"Wenn Sie von uns Leistungen beziehen, werden Sie auch als arbeitsuchend geführt" war dann die Antwort.
Heute kam dann der dicke Umschlag mit allen Antragsformularen u.a auch Schweigepflichtentbindungen für alle Ärzte, die KK, die DRV.
Muss ich die unterschreiben ?
Ausserdem steht da, dass ich eventuell zum Ärztlichen Dienst der AfA muss, und die dann entscheiden ob und wie weit ich noch leistungsfähig bin. Ich war aber schon bei zwei Gutachtern der DRV.
Wieso dürfen die das ? Und warum wird man als arbeitsuchend geführt und bekommt einen Arbeitsvermittler obwohl man fest angestellt ist ?
Da braucht man einmal übergangsweise Hilfe, und dann ist das so irrsinnig.
Ich hoffe so sehr, dass der Rentenantrag bald beschieden wird und ich die AfA gar nicht brauche.
da ich Mitte August von der KK ausgesteuert werde, habe ich bei der AfA Antrag auf Nahtlosigkeitsregelung gestellt.
Die EM Rente habe ich bereits im März beantragt.
Was ich so absolut überhaupt nicht verstehe, trotzdem ich angegeben habe das ich in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis stehe, werde ich nun als arbeitsuchend geführt mit eigenem Arbeitsvermittler ??
Das ist doch so irrsinnig oder ?
Alles musste man angeben, Ausbildungen u.s.w
Mehrmals wies ich darauf hin, dass ich doch noch einen Arbeitsplatz habe und keine neue Arbeit suche, sondern krank sei und die EM Rente beantragt habe.
"Wenn Sie von uns Leistungen beziehen, werden Sie auch als arbeitsuchend geführt" war dann die Antwort.
Heute kam dann der dicke Umschlag mit allen Antragsformularen u.a auch Schweigepflichtentbindungen für alle Ärzte, die KK, die DRV.
Muss ich die unterschreiben ?
Ausserdem steht da, dass ich eventuell zum Ärztlichen Dienst der AfA muss, und die dann entscheiden ob und wie weit ich noch leistungsfähig bin. Ich war aber schon bei zwei Gutachtern der DRV.
Wieso dürfen die das ? Und warum wird man als arbeitsuchend geführt und bekommt einen Arbeitsvermittler obwohl man fest angestellt ist ?
Da braucht man einmal übergangsweise Hilfe, und dann ist das so irrsinnig.
Ich hoffe so sehr, dass der Rentenantrag bald beschieden wird und ich die AfA gar nicht brauche.