Hallo Sam49,
Ist es nicht vielmehr so, dass diese Urlaubsabgeltung Brutto für Netto auszahlt werden muss??
Nein, ist mir jedenfalls so nicht bekannt, macht wohl jede Firma wie sie will ... letztlich geht dir das Geld ja nicht verloren ...
Und ich muss den Betrag dann nächstes Jahr in der Steuererklärung angeben??
Ja, auf jeden Fall, ist auch davon unabhängig zu sehen, ob deine Firma schon an das FA überwiesen hatte oder nicht, so hohe "Zusatz-Einnahmen" erfordern immer eine Einkommenssteuer-Erklärung, bei EM-Rente (auf Dauer) ist man auch verpflichtet eine Steuererklärung zu machen.
Erst wenn sich nach 2 Jahren (glaube ich) eine Steuerfreiheit des Rentenbetrages ergibt, die (vermutlich dauerhaft sein wird), dann bekommt man eine Bescheinigung dazu, dass man keine mehr machen braucht (sofern es keine weiteren Einkünfte gibt in der Zukunft) ... hier wird auch der feste (lebenslange) Steuerfreibetrag auf die persönliche Rente ermittelt, denn irgendwann müssen die Renten (auch EM-Renten) komplett "versteuert werden" ...
Da ich hier von einigen schon gelesen habe, dass sie bereits eine Urlaubsabgeltung erhalten haben, hoffe ich auf eure Antworten. Eine gute Freundin von mir hat erst kürzlich von ihrem Arbeitgeber die Urlaubsabgeltung auch ohne jegliche Abzüge bekommen.
Das ist richtig, mein Dopa bekam seine Urlaubsabgeltung Brutto = Netto überwiesen und bei mir wurde ein "netter" Betrag abgezogen und direkt an das FA überwiesen, letztlich müssen
BEIDE Varianten in die Steuererklärung eingetragen werden, da erscheint ja dann auch der Betrag an Steuern die bereits gezahlt wurden.
Die berechnen das dann Alles neu und solche Sonderzahlungen / Einmalzahlungen sind üblicherweise steuerbegünstigt, so dass man im Folgejahr (wahrscheinlich) mit einer Erstattung (zu viel gezahlter Steuern) rechnen kann ... im anderen Fall kann es aber auch zu einer Nachforderung von Steuern kommen (wenn man den vollen Brutto-Betrag erhalten hatte), daran sollte man also vorsichtshalber denken, wenn noch keine Steuern abgezogen wurden.
Beim Dopa war die Summe aber nicht hoch genug dafür, er brauchte keine Steuern nachzahlen und ich darf ja dieses Jahr (wegen der Neuberechnung nach den Steuer-Sonderbedingungen) auch eher mit einer Erstattung rechnen ...
Vielleicht konnte ich dir ja damit schon weiter helfen ... eine Steuererklärung muss man mit Rentenbezug (zumindest anfänglich) auf jeden Fall machen ...
Liebe Grüße von der Doppeloma
