Urlaubsabgeltung
Verfasst: Mo 9. Jun 2014, 13:27
Hallo liebe Forenmitglieder,
nachdem ich hier schon länger still mitlese, möchte ich heute eine Frage stellen.
Seit August 2013 beziehe ich eine unbefristete Erwerbsminderungsrente. Die mir zustehende Urlaubsabgeltung aus meinem nun beendeten Arbeitsverhältnis habe ich erfolgreich vor dem Arbeitsgericht erstritten.
Nun soll der nicht unerhebliche Betrag ausgezahlt werden. Über meinen Anwalt habe ich eine Probeabrechnung meines früheren Arbeitgebers angefordert.
Diese liegt mir nun vor und ist in meinen Augen nicht korrekt.
Es wurden zwar - richtigerweise- keine Sozialversicherungsbeiträge abgezogen, jedoch wurde Lohnsteuer mit Steuerklasse 6 abgerechnet.
Nun zu meiner Frage:
Ist es nicht vielmehr so, dass diese Urlaubsabgeltung Brutto für Netto auszahlt werden muss??
Und ich muss den Betrag dann nächstes Jahr in der Steuererklärung angeben??
Da ich hier von einigen schon gelesen habe, dass sie bereits eine Urlaubsabgeltung erhalten haben, hoffe ich auf eure Antworten. Eine gute Freundin von mir hat erst kürzlich von ihrem Arbeitgeber die Urlaubsabgeltung auch ohne jegliche Abzüge bekommen.
Vielen Dank fürs Lesen
Sam
nachdem ich hier schon länger still mitlese, möchte ich heute eine Frage stellen.
Seit August 2013 beziehe ich eine unbefristete Erwerbsminderungsrente. Die mir zustehende Urlaubsabgeltung aus meinem nun beendeten Arbeitsverhältnis habe ich erfolgreich vor dem Arbeitsgericht erstritten.
Nun soll der nicht unerhebliche Betrag ausgezahlt werden. Über meinen Anwalt habe ich eine Probeabrechnung meines früheren Arbeitgebers angefordert.
Diese liegt mir nun vor und ist in meinen Augen nicht korrekt.
Es wurden zwar - richtigerweise- keine Sozialversicherungsbeiträge abgezogen, jedoch wurde Lohnsteuer mit Steuerklasse 6 abgerechnet.
Nun zu meiner Frage:
Ist es nicht vielmehr so, dass diese Urlaubsabgeltung Brutto für Netto auszahlt werden muss??
Und ich muss den Betrag dann nächstes Jahr in der Steuererklärung angeben??
Da ich hier von einigen schon gelesen habe, dass sie bereits eine Urlaubsabgeltung erhalten haben, hoffe ich auf eure Antworten. Eine gute Freundin von mir hat erst kürzlich von ihrem Arbeitgeber die Urlaubsabgeltung auch ohne jegliche Abzüge bekommen.
Vielen Dank fürs Lesen

Sam