Urlaubsabgeltung

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Sam49
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Urlaubsabgeltung

Ungelesener Beitrag von Sam49 » Mo 9. Jun 2014, 13:27

Hallo liebe Forenmitglieder,

nachdem ich hier schon länger still mitlese, möchte ich heute eine Frage stellen.

Seit August 2013 beziehe ich eine unbefristete Erwerbsminderungsrente. Die mir zustehende Urlaubsabgeltung aus meinem nun beendeten Arbeitsverhältnis habe ich erfolgreich vor dem Arbeitsgericht erstritten.

Nun soll der nicht unerhebliche Betrag ausgezahlt werden. Über meinen Anwalt habe ich eine Probeabrechnung meines früheren Arbeitgebers angefordert.

Diese liegt mir nun vor und ist in meinen Augen nicht korrekt.

Es wurden zwar - richtigerweise- keine Sozialversicherungsbeiträge abgezogen, jedoch wurde Lohnsteuer mit Steuerklasse 6 abgerechnet.

Nun zu meiner Frage:

Ist es nicht vielmehr so, dass diese Urlaubsabgeltung Brutto für Netto auszahlt werden muss??

Und ich muss den Betrag dann nächstes Jahr in der Steuererklärung angeben??

Da ich hier von einigen schon gelesen habe, dass sie bereits eine Urlaubsabgeltung erhalten haben, hoffe ich auf eure Antworten. Eine gute Freundin von mir hat erst kürzlich von ihrem Arbeitgeber die Urlaubsabgeltung auch ohne jegliche Abzüge bekommen.

Vielen Dank fürs Lesen :umarm:

Sam

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Doppeloma
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Re: Urlaubsabgeltung

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Mo 9. Jun 2014, 22:47

Hallo Sam49,
Ist es nicht vielmehr so, dass diese Urlaubsabgeltung Brutto für Netto auszahlt werden muss??
Nein, ist mir jedenfalls so nicht bekannt, macht wohl jede Firma wie sie will ... letztlich geht dir das Geld ja nicht verloren ... :confused: :Gruebeln:
Und ich muss den Betrag dann nächstes Jahr in der Steuererklärung angeben??
Ja, auf jeden Fall, ist auch davon unabhängig zu sehen, ob deine Firma schon an das FA überwiesen hatte oder nicht, so hohe "Zusatz-Einnahmen" erfordern immer eine Einkommenssteuer-Erklärung, bei EM-Rente (auf Dauer) ist man auch verpflichtet eine Steuererklärung zu machen.

Erst wenn sich nach 2 Jahren (glaube ich) eine Steuerfreiheit des Rentenbetrages ergibt, die (vermutlich dauerhaft sein wird), dann bekommt man eine Bescheinigung dazu, dass man keine mehr machen braucht (sofern es keine weiteren Einkünfte gibt in der Zukunft) ... hier wird auch der feste (lebenslange) Steuerfreibetrag auf die persönliche Rente ermittelt, denn irgendwann müssen die Renten (auch EM-Renten) komplett "versteuert werden" ...
Da ich hier von einigen schon gelesen habe, dass sie bereits eine Urlaubsabgeltung erhalten haben, hoffe ich auf eure Antworten. Eine gute Freundin von mir hat erst kürzlich von ihrem Arbeitgeber die Urlaubsabgeltung auch ohne jegliche Abzüge bekommen.
Das ist richtig, mein Dopa bekam seine Urlaubsabgeltung Brutto = Netto überwiesen und bei mir wurde ein "netter" Betrag abgezogen und direkt an das FA überwiesen, letztlich müssen BEIDE Varianten in die Steuererklärung eingetragen werden, da erscheint ja dann auch der Betrag an Steuern die bereits gezahlt wurden.

Die berechnen das dann Alles neu und solche Sonderzahlungen / Einmalzahlungen sind üblicherweise steuerbegünstigt, so dass man im Folgejahr (wahrscheinlich) mit einer Erstattung (zu viel gezahlter Steuern) rechnen kann ... im anderen Fall kann es aber auch zu einer Nachforderung von Steuern kommen (wenn man den vollen Brutto-Betrag erhalten hatte), daran sollte man also vorsichtshalber denken, wenn noch keine Steuern abgezogen wurden.

Beim Dopa war die Summe aber nicht hoch genug dafür, er brauchte keine Steuern nachzahlen und ich darf ja dieses Jahr (wegen der Neuberechnung nach den Steuer-Sonderbedingungen) auch eher mit einer Erstattung rechnen ...

Vielleicht konnte ich dir ja damit schon weiter helfen ... eine Steuererklärung muss man mit Rentenbezug (zumindest anfänglich) auf jeden Fall machen ...

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

Sam49
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Re: Urlaubsabgeltung

Ungelesener Beitrag von Sam49 » Di 10. Jun 2014, 17:45

Hallo Doppeloma, :umarm:

vielen lieben Dank für deine ausführliche Antwort.

Ich habe heute morgen mit unserem zuständigen Finanzamt telefoniert (Arbeitgeberstelle) und dort hat man mir die Lösung des Problems verraten :applaus: !

Die Versteuerung nach Steuerklasse VI (wie mein Arbeitgeber meinte) ist falsch. Diese Steuerklasse ist nur anzuwenden, wenn man ein weiteres Arbeitsverhältnis hat.

Meine Firma muss mich für diesen Monat anmelden und steuerlich nach meiner "aktuellen" Steuerklasse versteuern (da verheiratet mit Klasse IV) Dann wird die Urlaubsabgeltung gemäß § 38 a Abs. 1 EStG als "Sonstiger Bezug" nach der Jahressteuertabelle versteuert. Danach können sie mich direkt wieder abmelden.

Das habe ich per Mail meinem Anwalt mitgeteilt und der hat es weitergeleitet.

Und siehe da: Seit heute Mittag habe ich eine korrekte Probeabrechnung vorliegen, die Brutto für Netto vorsieht!! :Yeah:

Natürlich muss ich im nächsten Jahr Steuern auf die Abgeltung zahlen, allerdings wesentlich weniger als man mir jetzt abziehen wollte.

Nun bin ich sehr froh und wir können übermorgen beruhigt nach München zu meiner Freundin fahren. Ich lebe wie du (habe heimlich deine Umzugsgeschichte gelesen und mich in vielem wiedererkannt - wir sind auch vor ein paar Jahren vom Rheinland zurück in meine Heimat Schleswig-Holstein gezogen) dicht an der Ostsee :jaa: )

Viele liebe Grüße

Sam

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