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Im Gutachten taucht ein Name auf, den ich nicht kenne

Verfasst: So 18. Mai 2014, 17:32
von Camper1955
Hallo zusammen,

ich lese inzwischen das Rentengutachten vom 17.04.2014 zum wiederholten mal.

In diesem Gutachten taucht als Vorgutachter aus dem Jahr 2007 ein Name auf, den ich nicht kenne. Nachdem was im letzten Gutachten steht, muss ich bei dem aber zu einer persönlichen Exploration anwesend gewesen sein.

Tut mir leid. Mir sagt der Name nichts. Ich wüsste auch nicht, dass ich dort zu eiem Gutachten war,nachdem ich seine Adresse ergoogelt habe.

Kann es sein, dass ein Sozialträger über mich ein Gutachten beauftragt hat, dass dann nach Aktenlage erstellt worden ist und wovon ich absolut nichts weiß?

Mich beschäftigt diese Frage deshalb so besonders, weil dieser Gutachter schon damals zur medizinischen Rehabilitation und anschließend zu Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben geraten hat, sofern ich dazu fähig bin.

Demenz ist bei mir nicht diagnostiziert, um das schon mal auszuschliessen. Eine bewußte Verdrängung eines Gutachtens, dass ja im Grund genommen positiv für mich gelaufen ist, schließe ich auch aus. Die negativen Gutachten habe ich ja noch alle im Kopf und ich wüßte auch nicht, dass mir irgendein Sozialträger geraten hätte, einen Antrag zu stellen.

Bitte nicht schreiben, ich soll die Rentenversicherung anschreiben und um das Gutachten bitten. Das mache ich sowieso. Ich will nur wissen, ob das vorkommen kann.

lg

Robert

Re: Im Gutachten taucht ein Name auf, den ich nicht kenne

Verfasst: So 18. Mai 2014, 18:19
von Vrori
Hallo,

bei mir war das letzte Gutachten ein Aktengutachten...durch das Sozialgericht angeordnet.
Der Gutachter war ein berufskundlicher Gutachter...der wußte angeblich über meine Tätigkeiten genauestens Bescheid..

meine Tätigkeit, die ich jahrelang ausgeübt habe, hat der dargestellt, als wenn es eine Tätigkeit für ein "Spezialteam" wäre und ich das eh nicht gemacht habe.

Ich persönlich war das Spezialteam in der kleinen Filiale in unserem Unternehmen..

dieser Gutachter faselte rum, dass es in einem so großen Unternehmen jede Menge Möglichkeiten gibt, mich zu beschäftigen...ja,ja, die nächsterreichbare Möglichkeit wäre in einer 2,5 Stud. Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln gewesen..

aber, dieser berufskundliche Gutachter war wohl die rechte Hand des Richters..und ich hatte keine Chance mehr...

von diesem Gutachten habe ich erst durch meinen Rechtsanwalt erfahren..der rief mich nämlich an und fragte, ob ich bei Herrn sowieso in...gewesen wäre..meine Antwort: ein entschiedenes und lautes NEIN!!..
mein Anwalt erfuhr dann vom Gericht, dass es ich um ein Aktengutachten gehandelt hätte...dieser Gutachter, aber in dem Gutachten geschrieben hat, dass ich ein nettes und freundliches Wesen hätte..
mein Anwalt war stinksauer und schrieb zurück, dass ein nettes und freundliches Wesen kein Kriterium für eine Erwerbsfähigkeit darstellen kann..aber darauf gab es keine Antwort vom Gericht...

zuvor war eine weitere rechte Hand des Richters, ein Chefarzt einer DRV-REHAKLINIK !!!!! als neutraler Gutachter des SG zu Rate gezogen worden..

jedesmal wenn mein Anwalt udn ich ein eigenes Gutachten einreichten, welches für mich sprach, hat der Richter seine zweite rechte Hand als neutralen Gutachter befragt...

naja und was hat der für ein Interesse?..nicht mir zu helfen, sondern sich selber..in dem er schön brav für die DRV antwortet...weil er ein Interesse daran hat, die Klinik voll zu kriegen..

ich hab das Spielchen so satt...die Schnau...so voll...Ende April ist die Frist für die Einlegung der Revision abgelaufen....ich hatte einfach keinen Bock mehr...

Ich bin Jahrgang 55, habe einen GDB von 50, dauerhaft, und kann mit 60 (also noch 12 Monate) + 9 Monate...also tatsächlich noch 21 Monate..also im FEbr. 2016 in die vorgezogene Altersrente gehen und bis dahin sollen sie mir alle den Buckel runterrutschen...

Recht haben und Recht bekommen sind 2 Paar Schuhe..das sehen wir an Mollath und Co...

Re: Im Gutachten taucht ein Name auf, den ich nicht kenne

Verfasst: So 18. Mai 2014, 18:47
von Camper1955
@Vrori

Wenn Das Sozialgericht ein Gutachten anordnet, dann kriegst Du doch wenigstens hinterher bescheid, wie da entschieden wurde. Mir ist keine Entscheidung diesbezüglich bekannt.

Zumal dieser Gutachter ja eindeutig rein schreibt, dass medizinische Reha und anschließend Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erforderlich sind, wenn die medizinische Reha anschlägt. Wenn es also ein Gerichtsverfahren war, wie kann ich da dann ohne Bescheid da stehen?

Deinen letzten Satz interpretiere ich etwas anders.

(Un)Recht bekommt man sofort. Gerechtigkeit dauert unter Umständen Jahrzehnte

lg

Robert

Re: Im Gutachten taucht ein Name auf, den ich nicht kenne

Verfasst: So 18. Mai 2014, 19:07
von Vrori
Hallo,

mit deinem letzten Satz magst du durchaus Recht haben....tatsächlich...

ich bekam ja Info von dem Aktengutachten...es las sich aber, als wenn ich persönlich dort gewesen bin. Hab dann den Anwalt angerufen und der wußte auch von nichts..bis sich die Sache dann aufklärte..

bei diesem Richter hätte ich nie im Leben mein Recht bekommen...wie gesagt, da in knapp 1 3/4 Jahr die Altersrente für Schwerbehinderte ansteht, hab ich mich entschieden, diesen Kampf nicht mehr weiterzuführen..es fehlte an der Waffengleichheit...ich hatte keine Chance...

Re: Im Gutachten taucht ein Name auf, den ich nicht kenne

Verfasst: So 18. Mai 2014, 21:18
von sala
Guten Abend,

ich kann mir schon denken, dass es Aktengutachten gibt, von denen der Patient nicht unbedingt etwas erfährt.

So weiß ich, dass der MDK meiner Krankenkasse ein Gutachten erstellt hat, in dem er feststellte, dass meine Erwerbsfähigkeit gefährdet ist . Dieses Gutachten diente dann als Anlass dafür, dass ich einen Rehaantrag einreichen sollte. Da das Gutachten meiner Selbsteinschätzung eigentlich entspricht (ich habe nur ein halbes Jahr und eine Reha gebraucht, das zu erkennen), habe ich nicht auf Einsicht in das Gutachten gepocht. Sollte ich jedoch vielleicht einmal tun.

Re: Im Gutachten taucht ein Name auf, den ich nicht kenne

Verfasst: So 18. Mai 2014, 22:41
von Doppeloma
Hallo Camper, :smile:
ich lese inzwischen das Rentengutachten vom 17.04.2014 zum wiederholten mal.

In diesem Gutachten taucht als Vorgutachter aus dem Jahr 2007 ein Name auf, den ich nicht kenne. Nachdem was im letzten Gutachten steht, muss ich bei dem aber zu einer persönlichen Exploration anwesend gewesen sein.
Kann ich verstehen, ging mir nicht anders und einige Dinge /Ungereimtheiten fallen dabei dann erst später auf ... steht denn dabei welcher Sozial-Leister, welche Behörde dieses GA beauftragt hatte, zumindest im gerichtlichen GA wurde das (bei mir) immer konkret angegeben (also Reha-Bericht /Klinik/ AfA-GA/MDK-GA usw.) ...
Tut mir leid. Mir sagt der Name nichts. Ich wüsste auch nicht, dass ich dort zu eiem Gutachten war,nachdem ich seine Adresse ergoogelt habe.
Kann es sein, dass ein Sozialträger über mich ein Gutachten beauftragt hat, dass dann nach Aktenlage erstellt worden ist und wovon ich absolut nichts weiß?
Kommt drauf an welche Stelle genau das gewesen ist /sein soll ... üblicherweise ist auch ein GA "nach Aktenlage" nicht so ganz ohne "Aktenlage" möglich, dazu dass es dafür medizinische Unterlagen gibt, musst du normalerweise eine Schweigepflichtentbindung erteilt haben.
Sogar das Gericht fordert ja eine (ziemlich umfangreiche) bevor es überhaupt an medizinische Unterlagen herankommt ... also MICH würde das auch interessieren, wer das beauftragt hat und besonders woher die verwendeten medizinischen Daten gekommen sind (und welche genau das waren), die zu diesem GA geführt haben. :confused: :confused: :confused: :Gruebeln:
Mich beschäftigt diese Frage deshalb so besonders, weil dieser Gutachter schon damals zur medizinischen Rehabilitation und anschließend zu Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben geraten hat, sofern ich dazu fähig bin.
Gerade darum ist es aber wichtig woher er diese Kenntnisse / Feststellungen genommen hat, ohne dich je persönlich untersucht zu haben ... "sofern du dazu fähig bist" lässt allerdings auch wieder alle Wünsche offen, die der Auftraggeber dabei gehabt haben könnte ... :glotzen: :Verwirrt: :Hilfe:

Vielleicht wäre es besser gewesen, dann deine "Fähigkeit" für solche Maßnahmen durch eine persönliche Untersuchung zu klären und nicht nur durch den Blick "in die Aktenglaskugel" ... also fordere dir die Akteneinsicht ein in dieses GA, da dir eine Begutachtung zu diesem Zeitpunkt und von diesem Arzt bisher nicht bekannt war ...

Natürlich nicht bei der DRV sondern direkt bei Gericht ... die müssen dem GA das ja geliefert haben, der kann ja nur verwenden was er mit der Gerichtsakte an medizinischen Unterlagen erhalten hat ... du hast als Kläger das Recht dazu so was erklärt und zugeleitet zu bekommen.

Es ist keineswegs unüblich, dass DRV und Co. Unterlagen an das Gericht leiten, die du nicht vorher zu sehen bekommst (bekommen sollst ???), andererseits werden auch gerne relevante Unterlagen "vergessen" ... :Gruebeln: :teufel:
Darf ja nicht einfach behaupten "unterschlagen", wie meine Gegendarstellung zum Reha-Bericht 2008, wo man mir doch schriftlich gegeben hatte, dass die zukünftig IMMER, mit dem Bericht fest verbunden, an andere Stellen weitergegeben wird ...

Bei Gericht kam aber nur der Bericht an, ohne meine persönliche Stellungnahme dazu ... :Gruebeln: :Gruebeln: :Gruebeln: habe das dann (über meinen Anwalt) selber nachgereicht, zusammen mit dem Antwortschreiben bezüglich meiner Beschwerde, wo mir das von der DRV so mitgeteilt wurde ... ich nehme an damit hat sich die DRV auch nicht gerade "beliebt" gemacht bei meinem Richter ...
Bitte nicht schreiben, ich soll die Rentenversicherung anschreiben und um das Gutachten bitten. Das mache ich sowieso. Ich will nur wissen, ob das vorkommen kann.
Vorkommen kann bei denen so ziemlich ALLES (wie du schon hier im Forum nachlesen und feststellen kannst), allerdings wird dir die DRV im laufenden Verfahren keine GA schicken (können /dürfen /wollen ???), dein Ansprechpartner ist aktuell dein Anwalt und /oder das Gericht, wenn es um das laufende Verfahren geht ...

Es ist ein Irrglaube, dass man als Kläger nicht selber was bei Gericht verlangen kann, wenn man z.B. einen Anwalt mit der Angelegenheit betraut hat ... auch Anwälte machen Fehler (und manche machen gar nichts), außerdem kann der nicht beurteilen, ob es die GA /Untersuchungen/Klinikaufenthalte (auf die der letzte GA sich jetzt bezogen hat) wirklich alle gegeben hat, darum bekommst du das ja in Kopie, damit du dich zu dem Inhalt dann entsprechend äußern kannst.

Der Dopa bekam damals (im 1. Rentenverfahren) auch erst am Gericht mal eine Kopie von dem (1.) DRV-GA, was zur Ablehnung der EM-Rente geführt hatte ... sinnigerweise wurde das erst im Widerspruchs-Verfahren von der DRV beauftragt, nach dem der zuständige Bearbeiter "ganz naiv" (beim Dopa schriftlich ... :Gruebeln: :teufel: ) nachgefragt hatte, ob denn der Dopa schon mal beim GA war in dem laufenden Verfahren ... :Verwirrt: :Hilfe:

Aber wir selber waren damals auch noch ziemlich unerfahren, sonst hätten wir gewusst, dass die das doch selber am Besten wissen sollten, ob es schon ein DRV-GA gibt oder nicht ... :confused:

Viel Erfolg!

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:

Re: Im Gutachten taucht ein Name auf, den ich nicht kenne

Verfasst: Mo 19. Mai 2014, 16:34
von Camper1955
Doppeloma hat geschrieben:Hallo Camper, :smile:

Viel Erfolg!

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Danke. Auchfür die Umarmung. Ich dachte schon, Du mags mich nicht.

Ich habe es nicht so mit Smylies. Ich geb Dir lieber schriftlich ein Bussi auf beide Wangen.

Ich werde den Anwalt gleich anschreiben, dass er beim Gericht das Gutachten des omynösen Gutachters anfordern soll. Ist halt alles a bisserl kompliziert, wenn man sich im Urlaub erholen soll und dann so eine (positive) Bombe rein platzt.

lg

Robert

Re: Im Gutachten taucht ein Name auf, den ich nicht kenne

Verfasst: Fr 23. Mai 2014, 10:20
von Camper1955
Dank @Doppelomas Hinweis habe ich noch am selben Tag per Email Kontakt mit meinem Anwalt aufgenommen.

Er hat das Gericht nun gebeten, dafür zu sorgen, dass mir das Gutachten zukommt.Vorher möchte ich keine Stellungnahme zum Zweitgutachten abgeben.

Danke nach Rügen

Robert