Hallo Anja,
Seit 1.3.2014 erhält sie Arbeitslosengeld I.
Wegen Aussteuerung aus dem Krankengeld nach 78 Wochen oder als "reguläre" Arbeitslose ???
Das ist wichtig, um deine weiteren Fragen dazu korrekt beantworten zu können ...
Der Rentenantrag läuft seit Juni 2013.
Jetzt wurde ihr eine Teilerwerbsminderungsrente zuerkannt.
Ist es eine reine Rente wegen "Berufsunfähigkeit", die gibt es noch (manchmal) für die Geburtsjahrgänge
VOR dem 02.01.1961, dabei bliebe sie für alle sonstigen Tätigkeiten am "allgemeinen Arbeitsmarkt" Vollzeit Erwerbsfähig, also 6 und mehr Stunden ...
Oder ist es eine "echte" Rente wegen teilweiser EM = Erwerbsfähig zwischen 3 bis
UNTER 6 Stunden täglich ...
Wurde die Rente auf Zeit (befristet bis XXX) oder ohne Befristung (bis zur regulären Alters-Rente) bewilligt ...
Das wäre schon mal wichtig für weitere Informationen, was da jetzt bei der AfA weiter passieren kann.
Widerspruch läuft.
Was soll mit dem Widerspruch erreicht werden ???
Gibt es jetzt Probleme wegen dem Arbeitslosengeld I?
Kann es sein, dass das Arbeitslosengeld eingestellt wird?
Wie dir schon geschrieben wurde, muss die AfA über den Renten-Bescheid informiert werden, da stehen auch die persönlich zutreffenden Zuverdienst-Grenzen genau drin (die gelten auch für den ALGI-Betrag), solange das nicht überschritten wird, bekommt sie monatlich die bewilligte Rente überwiesen ... auch der Betrag steht im Bescheid genau drin (entspricht üblicherweise 50 % der sonst zutreffenden Vollen EM-Rente).
Allgemein wird das ALGI dann entsprechend um die Hälfte gekürzt, denn man soll /kann ja nicht mehr Vollzeit arbeiten /vermittelt werden (Ausnahme wäre die "reine" BU-Rente) ... im Regelfall geht man von ca. 4 Stunden täglicher Arbeitszeit aus und die andere Hälfte soll (ungefähr) durch die Teil-EM-Rente ausgeglichen werden.
Der eingelegte Widerspruch hat darauf erst mal keinen Einfluss, die bewilligte Rente läuft trotzdem zunächst so an, wie es im Bescheid steht ...
Auf was ist zu achten.
Ab sofort ist im Prinzip die AfA zuständig für einen
leidensgerechten, versicherungspflichtigen (!!!) Teilzeit-Arbeitsplatz zu sorgen, der dem "Restleistungsvermögen" entspricht ... Ausnahme wieder die reine BU-Rente mit Erwerbsfähigkeit
NUR eingeschränkt für den Beruf /letzte Tätigkeit.
Damit sind die üblicherweise nicht besonders erfolgreich, natürlich darf deine Bekannte jederzeit eine Tätigkeit (
Teilzeit UNTER 6 Stunden) antreten, wenn sie selber was finden würde und sich das zutraut.
Dann entfällt zunächst das Teil-ALGI komplett, darauf hat sie dann keinen Anspruch mehr, Kürzungen der EM-Teil-Rente wären vom Einkommen abhängig, wie es dir schon beschrieben wurde.
Sie war Vollzeit beschäftigt vor ihrer Erkrankung.
Besteht das Arbeitsverhältnis noch (ruhend) ist auch der AG von der Berentung zu unterrichten.
Wenn nicht, kann es auch nach Ablauf des ALGI-Anspruches zur sogenannten "Arbeitsmarkt-Rente" kommen (Ausnahme "reine" BU-Rente), wenn ihr die AfA bis dahin keinen passenden Teilzeit-Job "vermitteln" konnte.
Das melden die von der AfA dann an die DRV (verschlossener Teilzeitarbeitsmarkt) und sie würde (zum Ende des ALGI-Bezuges) einen neuen Bescheid über die Zahlung der Vollen EM-Rente erhalten, allerdings nur auf Zeit (Befristung bis zu 3 Jahren möglich) ...
Daher auch meine Frage was der Widerspruch bringen soll, die volle EM-Rente (zumindest als Zahlung) kommt auf diesem Wege auch ohne Widerspruch, falls sie jetzt sofort die Volle EM-Rente erreichen will, wäre zu überlegen, ob sie damit finanziell besser fährt, als mit Teil-ALGI und Teilweiser Rente.
Ab Bewilligung einer Rente wegen Voller EM wird kein ALGI mehr gezahlt, dann ist man ja offiziell überhaupt nicht mehr Erwerbsfähig, also auch am allgemeinen Arbeitsmarkt nicht mehr vermittelbar.
Habe noch eine weitere Frage.
Muss man eine AU-Bescheinigung abgeben?
Nach Aussteuerung aus dem Krankengeld gibt man bei der AfA keine AU-Bescheinigung mehr ab, daran ändert auch die teilweise EM-Rente aktuell nichts ... sie sollte es damit so halten wie bisher auch, eine Teilweise AU-Bescheinigung gibt es nicht ...
Wurde sie nicht ausgesteuert, dann würde die AfA sie nach 6 Wochen an die KK abgeben, zur Übernahme der Krankengeldzahlung, die erfolgt dann in Höhe des reduzierten ALGI-Betrages den sie bis dahin (wegen der Teilrente) erhalten hat.
Ist sie wegen Aussteuerung (Ablauf KG-Anspruch an die KK) in der Nahtlosigkeit bei der AfA (§ 145 SGB III), dann bekommt sie auch in diesem Falle kein KG mehr und sollte besser keine AU-Bescheinigung bei der AfA abgeben (AU nur an KK melden und den Rest zu Hause sammeln) .
Liebe Grüße von der Doppeloma
