Ich wollte gerne wissen,meine Rente ist ja auf den 1.4.13 zurückdatiert,also der Beginn.Steht mir da noch eine Urlaubsabgeltung für das Jahr2013 zu.
Über Antworten würde ich mich sehr freuen,denn da würde ich wenigstens dafür noch kämpfen.M.f.G.

Monikas volle Erwerbsminderungsrente ist nicht unbefristet. Sie schreibt in einem anderen Beitrag:2Sternchen hat geschrieben:wieso sollte Dein Arbeitgeber Dir eine Abfindung zahlen. Steht das im TVÖD? Wenn Deine Rente unbefristet ist, endet das Arbeitsverhältnis zum Ende des Monats, in dem Du den Rentenbescheid erhalten hast.
D.h. sie hat nur die halbe Rente unbefristet, die Vollrente ist befristet bis 9/2016. Das Arbeitsverhältnis endet aber nur dann automatisch, wenn die volle Erwerbsminderungsrente unbefristet gewährt wird. Und erst dann entsteht auch der Anspruch auf Urlaubsabgeltung.monikap hat geschrieben:Die DRV hat mir ab 1.4.13 die halbe Rente bis zur Altersrente und die volle Rente ab 1.10.13 bis 9/2016 angeboteten.
Monika, hat Dir der Arbeitgeber gekündigt?Da mein Arbeitgeber auf Grund meiner Vollen Erwerbsminderungsrente,mein Arbeitsverhältnis beendet und auch keine Abfindung zahlt,obwohl öffendlicher Dienst.Nun das ist eine andere Geschichte,obwohl ich dort 29 Jahre angestellt war,aber es ärgert einen doch.
was sollst du denn da ausfüllen, für die "fristlose" Beendigung wegen EM-Rente braucht man kein Integrationsamt und bei Zeitrente trifft es nicht zu, dass dein Arbeitsverhältnis "automatisch" (ohne Kündigung) beendet werden kann.Auch beim Integrationsamt werde ich um Aufschub der Antwort bitten,denn die wollten die Schreiben die zum ausfüllen waren,bis zum 24.4. zurück haben.Ich habe es aber erst am Donnerstag erhalten.
Dafür gibt es keinen speziellen §, das ist im Bundes-Urlaubsgesetz erfasst, dass man bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses Anspruch auf die Abgeltung des Urlaubes in Geld hat, wenn man den Urlaub (z.B. während der Kündigungsfrist) nicht mehr nehmen konnte oder eben wegen Krankheit /EM-Rente auf Dauer ... bei Übergang in die Altersrente soll man möglichst rechtzeitig noch seinen Urlaub in Anspruch nehmen wie es üblich ist ...Sagmal falls es nun doch zur Beendigung oder Kündigung kommt,wie lautet der § für das Urlaubsabgeltungsgesetz,ichkann nichts finden....
In meiner Angelegenheit war es die Pers. Abt - wir haben nun eigens eine Abt für Arbeitsrecht - schon das zu lesen hat mir ein Schaudern über den Rücken laufen lassen...wer da im ÖD genau zuständig ist weiß ich nicht, meiner Firma habe ich das komplett an die Personal-Abteilung /Lohnrechnung geschickt ... üblicherweise sollten die AG doch auch in der Lage sein, Mitarbeiterpost an die richtige Bearbeitungsstelle weiterzuleiten ...![]()
![]()
Jab... korrekt...Bisher ist dein Arbeitsverhältnis aber keineswegs als beendet anzusehen, für eine reguläre Beendigung bei einer Dauer-Rente ist keine Zustimmung vom Integrationsamt notwendig, das bestätigt eigentlich nur erneut, dass die den falschen Weg damit gehen und dich eigentlich "kündigen" wollen ..![]()
![]()
Genauso wie @ Doppeloma schreibt - ist es....Bei unserem @Engelchen22 hat man ja auch versucht sie noch kurz vor der vertraglichen "Unkündbarkeit" zur "freiwilligen Aufhebung" zu überreden (weil sie dort ja sowieso nicht mehr arbeiten könne), man war sogar frech genug zu behaupten, dass die Zustimmung vom Integrationsamt bereits vorliegen würde... das ALLES erfolgte telefonisch ... eine schriftliche Kündigung gab es gar nicht ...
![]()
Inzwischen ist das geklärt und die "Unkündbarkeit" eingetreten, das Schreiben vom I-Amt dazu (dass man einer Kündigung nicht zustimmen wird ...), dass die Kündigung daher als unwirksam gilt und zurückzunehmen ist, hat die Firma bisher nicht beantwortet ...
[/quote]Dein Anspruch auf Urlaubsabgeltung entsteht erst bei regulärer/gesetzeskonformer Beendigung des Arbeitsvertrages, solange das nicht endgültig geklärt ist, läuft dein Arbeitsverhältnis ruhend weiter und es ist kein Anspruch dafür rechtlich gegeben.
In einem Antrag solltest du also unbedingt darauf hinweisen, dass der erst nach Klärung der aktuellen Situation Geltung erlangt, sonst legen die das womöglich als "Aufhebungswunsch" von deiner Seite aus.
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 4 Gäste