Hallo monikap,
kann meinen Vorschreibern nur vollzustimmen, wie war das jetzt, hast du auch einen Schwerbehinderten-Ausweis oder GdB mit Gleichstellung von der AfA ???
Dann ist die (von deinem AG gewünschte Beendigung deines Arbeitsvertrages) nur nach Zustimmung des Integrationsamtes möglich
UND ich lese das genau so wie
@Amethyst, dass bei einer Zeitrente das Dienstverhältnis
RUHT aber nicht endet, dein AG müsste dich also offiziell kündigen wenn er das "ruhende Arbeitsverhältnis" jetzt beenden will...
Aus dem Ruhen ergibt sich kein Anspruch auf Urlaubsabgeltung, das bewirkt erst das Ende des Arbeitsvertrages und die Tatsache, dass du vorher (wegen Krankheit/EM-Rente)) deinen Urlaub nicht mehr auf die übliche Weise antreten konntest.
Außerdem beginnt diese Rechnung (für die Urlaubsabgeltung) erst nach
ENDE des Arbeitsvertrages und der endet erst nach dem Renten-Bescheid in schriftlicher Form, ganz unabhängig davon ab wann (rückwirkend) darin die EM-Rente bewilligt wurde.
Es gibt regulär kein "rückwirkendes" Ende eines Arbeitsvertrages, weil eine EM-Rente rückwirkend bewilligt wurde ... das gilt sicher auch für den ÖD ...
Das gilt allerdings (zumindest im "normalen" Arbeitsrecht) auch bei einer fristgerechten /zulässigen Kündigung durch den AG, mit dem ÖD kenne ich mich zwar nicht so besonders aus, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass es dort in der Hinsicht anders wäre.
Anspruch auf eine Abfindung hat man rechtlich gesehen nicht, allerdings solltest du dir die "Umgehung" der geltenden Vorschriften auch nicht gefallen lassen, bei Zeitrente gibt es keinen Grund das Arbeitsverhältnis zu beenden, schon gar nicht mit Bezug auf die Zeitrente, der Arbeitsplatz soll ja möglichst erhalten bleiben, für den Fall, dass die (volle) Zeitrente nicht verlängert wird.
Wenn deine Firma dich loswerden will muss sie dir in diesem Falle fristgerecht kündigen, ich habe (bei anderen hier aus dem ÖD) was von Kündigungsschutz nach einer bestimmten Zahl von Mitarbeiterjahren (und einem bestimmten Lebensalter) gelesen, wenn du dort schon 29 Jahre angestellt bist, solltest du auch diesen Aspekt prüfen oder anwaltlich prüfen lassen.
Ich bin immer wieder entsetzt wie gerade der ÖD mit seinen Mitarbeitern umspringt wenn sie nicht mehr gesund genug für die Arbeit sind und ausgerechnet die sollen (angeblich) so daran interessiert sein Schwerbehinderten einen festen Job zu geben ...
Wenn da was "faul" ist solltest du Kündigungsschutz-Klage am Arbeitsgericht einreichen, dafür hast du allerdings nur 3 Wochen Zeit, wenn dein AG dir dazu was schriftlich gegeben hat, dass er das Arbeitsverhältnis jetzt als beendet ansieht.
Auf jeden Fall mindestens die U-Abgeltung schriftlich (nachweislich) einfordern, dafür gibt es oft sehr kurze Verjährungsfristen ... ich habe das direkt der Mitteilung zur EM-Rente auf Dauer beigefügt, dass ich die umgehende Auszahlung meiner gesetzlich zustehenden Urlaubsabgeltung beantrage.
Meine Firma (Privatwirtschaft) wollte mich zwar nie loswerden, weil ich so lange krank war aber die Urlaubsabgeltung hätte man wohl auch gerne eingespart denn bei einer telefonischen Anfrage teilte mir die Personal-Abteilung mit, dass mein gesamter Urlaub "verfallen sei" ...
Ich habe dann um eine schriftliche Bestätigung dieser Aussage gebeten, da ich ja auch einen schriftlichen Antrag dazu gestellt hatte, würde ich das gerne anwaltlich prüfen lassen ... wenige Tage später war das Geld auf dem Konto und es war mehr als ich je erwartet hatte ...
Also lass dir nichts gefallen und verlange auch dort alles schriftlich mit den zutreffenden Rechtsgrundlagen ...
Liebe Grüße und frohe Rest-Ostern von der Doppeloma
