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Wann und wie Reha bei Rentenantrag? Einflussnahme?

Verfasst: Fr 7. Feb 2014, 16:36
von Schnecke123
Hallo zusammen,

ich hab zwar schon viel gelesen, aber eine eindeutige Anwort hab ich nicht so richtig gefunden. Daher mein Beitrag und meine Frage.

Frau Schnecke ist seit April 2013 krankgeschrieben und bezieht Krankengeld.
Frau Schnecke wird nach dem 1.7.2014 einen Antrag auf EM-Rente stellen (-> wegen der ab dann geänderten Zurechnungszeit nicht früher)
Dieser wird zunächst bei der DRV geprüft.
Die DRV kommt wahrscheinlich zu dem Ergebnis, dass sie die Rente nicht so einfach genehmigen wird und schaltet einen Gutachter ein.
Termin beim Gutachter findet statt, der Gutachter schreibt seinen Bericht an die DRV.
Die DRV glaubt, dass eine medizinische Reha Frau Schnecke sicher wieder ganz gesund machen wird :glotzen: .

So, und nun meine Frage: wie läuft das ab? Bekommt Frau Schnecke gleich einen Bescheid, sie habe dann und dann in der und der Klinik eine Reha
anzutreten? Oder kann sie sich zur Klinik selbst äußern im Rahmen ihres gesetzlichen Wahlrechts? Was steht in einem solchen Schreiben
drin? (Ich bin im Herbst aus Unwissenheit fast voll ins Messer gelaufen, als meine Krankenkasse mich zu einer Reha aufgefordert hat. Zum
Glück bin ich aus der Nummer wieder rausgekommen, das gehört jetzt auch nicht hierher, aber ich möchte diesmal keinen Fehler mehr machen, weil
ich nicht Bescheid weiß!)

Ich würde mich freuen, wenn mir da jemand was erzählen könnte :smile: .

Re: Wann und wie Reha bei Rentenantrag? Einflussnahme?

Verfasst: Di 11. Feb 2014, 09:36
von Schnecke123
Kann mir keiner etwas dazu sagen :confused: ?

Re: Wann und wie Reha bei Rentenantrag? Einflussnahme?

Verfasst: Di 11. Feb 2014, 11:19
von Esuse
Keiner weiß, was in den Köpfen der DRV Mitarbeiter vorgeht - und aufgrund der bis dahin vermutlich geänderten Gesetzeslage schon gar nicht.
Es kann auch sein, daß Dein Antrag problemlos durchgeht.

Die DRV wird Dir sagen, was wird, auch wenn Du einen Rehaantrag stellen sollst. Übrigens kann es sein, daß die Aufforderung zum Rehaantrag ganz ohne Gutachter kommt, nämlich direkt (was bei der DRV so direkt ist) nach Deinem Rentenantrag.

Re: Wann und wie Reha bei Rentenantrag? Einflussnahme?

Verfasst: Di 11. Feb 2014, 17:20
von Schnecke123
Vielen Dank für deine Antwort. Ich verstehe sie so, dass ich ggf. erst mal eine Aufforderung bekomme,
einen Rehaantrag zu stellen und mir nicht gleich mitgeteilt wird, wann und wo. Darum ging es mir ja.

Re: Wann und wie Reha bei Rentenantrag? Einflussnahme?

Verfasst: Di 11. Feb 2014, 17:54
von maday
Wenn du einen Rentenantrag gestellt hast, brauchst du keinen REHA-Antrag mehr stellen. Wenn die RV der Meinung ist, du brauchst nur eine REHA, schickt sie dich nun einfach zur REHA. Du erhälst dann einen Bescheid, dass dir eine REHA gewährt wird.

Re: Wann und wie Reha bei Rentenantrag? Einflussnahme?

Verfasst: Mi 12. Feb 2014, 18:20
von ratlos13
nach Aussage einer Mitarbeiterin von der DRV könnte mal bei erteiltem Bescheid auch in Widerspruch gehen und die Klinik angeben, die man "ausgewählt " hat.....bei mir das gleiche Thema wie bei dir, Rehantrag durch Rentenantrag gestellt, dann zum Gutachter und nun warte ich auf den Bescheid ob es zur Reha geht oder nicht. Werd mich dann erkundigen auf einschlägigen Portalen "wie" die Klinik beurteilt wird und werden dann aehen wie es weitergeht....Alles Gute für Dich.

Re: Wann und wie Reha bei Rentenantrag? Einflussnahme?

Verfasst: Mi 12. Feb 2014, 20:27
von Schnecke123
Okay, dann sehe ich jetzt klarer - vielen Dank!