ich hab zwar schon viel gelesen, aber eine eindeutige Anwort hab ich nicht so richtig gefunden. Daher mein Beitrag und meine Frage.
Frau Schnecke ist seit April 2013 krankgeschrieben und bezieht Krankengeld.
Frau Schnecke wird nach dem 1.7.2014 einen Antrag auf EM-Rente stellen (-> wegen der ab dann geänderten Zurechnungszeit nicht früher)
Dieser wird zunächst bei der DRV geprüft.
Die DRV kommt wahrscheinlich zu dem Ergebnis, dass sie die Rente nicht so einfach genehmigen wird und schaltet einen Gutachter ein.
Termin beim Gutachter findet statt, der Gutachter schreibt seinen Bericht an die DRV.
Die DRV glaubt, dass eine medizinische Reha Frau Schnecke sicher wieder ganz gesund machen wird

So, und nun meine Frage: wie läuft das ab? Bekommt Frau Schnecke gleich einen Bescheid, sie habe dann und dann in der und der Klinik eine Reha
anzutreten? Oder kann sie sich zur Klinik selbst äußern im Rahmen ihres gesetzlichen Wahlrechts? Was steht in einem solchen Schreiben
drin? (Ich bin im Herbst aus Unwissenheit fast voll ins Messer gelaufen, als meine Krankenkasse mich zu einer Reha aufgefordert hat. Zum
Glück bin ich aus der Nummer wieder rausgekommen, das gehört jetzt auch nicht hierher, aber ich möchte diesmal keinen Fehler mehr machen, weil
ich nicht Bescheid weiß!)
Ich würde mich freuen, wenn mir da jemand was erzählen könnte
