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KK und MDK geben MDK-Gutachten ohne meine Zustimmung weiter

Verfasst: Fr 7. Feb 2014, 13:23
von Fee59
Hallo,

liegt Eurer Meinung nach hier ein Verstoß gegen den Datenschutz vor?

1.
Der MDK hat gegen meine Anweisung (Kopie der von mir ausgefüllten Schweigepflichtsentbindung liegt mir vor)
das Gutachten zusätzlich an den Neurologen verschickt.
Ich hatte dem MDK lediglich erlaubt, den Kurz-Bericht an die KK zu übermitteln
und den ausführlichen Bericht an meinen Hausarzt.

2.
Die KK hat das Gutachten, ohne dass ich es wusste und ohne dass eine Erlaubnis von mir erteilt wurde,
an Neurologen und HNO verschickt.

Danke und liebe Grüße
Fee

Re: KK und MDK geben MDK-Gutachten ohne meine Zustimmung wei

Verfasst: Fr 7. Feb 2014, 22:08
von Doppeloma
Hallo Fee, :smile:
2.
Die KK hat das Gutachten, ohne dass ich es wusste und ohne dass eine Erlaubnis von mir erteilt wurde,
an Neurologen und HNO verschickt.
Das darf NICHT sein, das GA darf ohne dein Einverständnis nirgendwohin geschickt werden ... als ich meins damals haben wollte und meine Hausärztin mir das besorgen sollte, musste ich ihr auch eine Erlaubnis (Schweigepflichtentbindung) dafür unterschreiben ... :lesen:

Auch der MDK hat eine übergeordnete Kontrollstelle (hatte @Vrori die letzten Tage irgendwo geschrieben), wende dich eventuell an die UPD deswegen, die können dir sicher Informationen geben, ob die das dürfen und wo du dich beschweren kannst, wenn nicht ... :Verwirrt: :Hilfe: :keule:

http://www.unabhaengige-patientenberatu ... gebot.html

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:

Re: KK und MDK geben MDK-Gutachten ohne meine Zustimmung wei

Verfasst: Fr 7. Feb 2014, 23:09
von Vrori
Hallo,

die Begutachtungsaufgaben übernimmt für die KK der MD-Krankenkasse..der med. Dienst für die Krankenkassen..

direkt vom Bundesministerium gibt es eine Gutachtenverordnung, die vom gemeinsamen Bundesausschuß: Ärzte, KK, Gutachter, Politiker,
herausgegeben wurde:

http://www.g-ba.de/informationen/richtlinien/2/

der gem. Bundesausschuß hat aber m.E. nichts zum Datenschutz geschrieben...zumindest ist in den Begutachtungsrichtlinien nichts davon zu finden...das heißt, dass sich auch der MDK an das Bundesdatenschutzgesetz halten muß...

es kommt jetzt darauf an, woher der MDK seine Akten hatte....waren vielleicht die anderen Fachärzte ebenfalls angeschrieben worden?...
haben die anderen Ärzte Auskünfte erteilt und liegt diesen anderen Ärzten tatsächlich das volle Gutachten vor?

das dürfte dann m.E. nicht richtig sein, du mußt den MDK von der Schweigepflicht entbinden..ansonsten darf er nichts an andere Ärzte weiterleiten..
hast du zu Beginn der Begutachtung irgendwas unterschrieben?

hier noch etwas zum Datenschutz von seiten des MDK..

http://www.mdk.de/1327.htm

dort steht auch, dass der behandelnde !! Arzt das Gutachten erhalten darf...beh. Ärzte waren bei dir der HNO und der Neurologe?

Re: KK und MDK geben MDK-Gutachten ohne meine Zustimmung wei

Verfasst: Sa 8. Feb 2014, 14:47
von Fee59
Hallo,

behandelnde Ärzte waren Neurologe und HNO.
Ich habe beim MDK eine Schweigepflichtsentbindung unterschrieben, in der ich jegliche Weitergabe der Gutachten an andere Ärzte und Stellen abgelehnt habe,
außer:
Hausarzt (komplettes GA)
und KK (Ergebnisbericht)

Von Neurologen und HNO hatte der MDK diesen Bogen, eine Seite, auf dem steht, wann das letzte Mal ärztlich begutachtet wurde und welche Diagnosen und Prognosen gestellt wurden. Ansonsten hatten die natürlich noch das MDK-Gutachten von letztem November und den Arztbrief wegen meiner Bandscheibe sowie ein Schreiben meines Psychologen, dass dieser mich für weiterhin AU hält.

Dennoch hätte der MDK meines Erachtens an den Neurologen nichts schicken dürfen,
ich hatte es ja verboten.

Die KK hat von mir überhaupt keine Schweigepflichtsentbindungen (es sei denn, es gab mal vor Urzeiten irgendwelche, das weiß ich nicht mehr. Denn wenn es welche gab, ist das mindestens schon 10 Jahre her!).
Von daher hätte die KK meiner Meinung nach zwar den Neurologen und HNO über das Ergebnis der MDK-Untersuchung in einem formlosen Schreiben informieren können (der MDK hat festgestellt, dass Frau Fee ab dem xxx wieder arbeitsfähig ist), aber das Gutachten nicht mitschicken dürfen.

Wenn Ihr das auch so seht, werde ich wohl mal an den Datenschutzbeauftragten schreiben müssen.
Damit MDK und KK mal von ganz oben eine auf den Deckel bekommen.
Mit der KK hatte ich ja schon mal dieses Datenschutzproblem wegen meiner Telefonnummer.

Will die KK mich nun völlig fertig machen?

Oh Mann, wie ich das hasse! :schimpfen:
Ich habe genügend andere Baustellen und muss mich noch mit so einem :kack: rumärgern!
Wie soll man bei so etwas noch gesünder und tatsächlich arbeitsfähig werden?

Liebe Grüße
Fee