Schwerbehindertenausweis wegen psychischer Erkrankungen?

Nur Mut, es gibt keine dummen Fragen.
HSV
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Schwerbehindertenausweis wegen psychischer Erkrankungen?

Ungelesener Beitrag von HSV » Fr 31. Jan 2014, 13:47

Hallo , hoffe das das Thema hierher gehört :confused:

Bin auf Grund psychischer Erkrankungen ( Angst , Zwänge , Depressionen ) u.a Problemen schon länger nicht mehr
als arbeitsfähig eingestuft ( Gutachten).

Nun hat mir jemand erzählt das man auch bei psychischen Problemen einen Behindertenausweis bekommen kann.

Stimmt das so ? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden und welcher Grad der Behinderung wird für eine psychische Erkrankung vergeben?
Wie und wo stellt man einen Antrag ? Macht man das selber oder macht das ein Arzt ? Muss man auch hier zum Gutachter oder reichen Arztberichte ??
Habe nach den Kennzeichen geschaut aber da finde ich nichts zu diesem Krankheitsbild. :Ohnmacht:

Sorry für die vielen Fragen... Möchte niemanden zur Last fallen komme aber leider schon lange ohne Hilfe in solchen und anderen Dingen nicht klar.

LG und vielen Dank im voraus für Eure Antworten.
Zuletzt geändert von Amethyst am Fr 31. Jan 2014, 20:19, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Titel korrigiert

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k@lle
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Re: Psychologisches Krankheit Behinderter Ausweis bekommen

Ungelesener Beitrag von k@lle » Fr 31. Jan 2014, 14:04

Nun hat mir jemand erzählt das man auch bei psychischen Problemen einen Behindertenausweis bekommen kann
erst mal ...ja natürlich...so jetzt versuche ich dir noch ein Paar Link´s zum Thema hier im Forum zu finden.

P.s. du kannst auch mal versuchen deine Fragen in´s Suchfeld einzugeben...

viewforum.php?f=34

schau dir daraus mal diesen link an...
http://www.gesetze-im-internet.de/versm ... age_8.html
ist eine Auflistung in der du deine Erkrankung nachschauen kannst und dann den Grad der Behinderung (bitte nicht Steinigen wenn ich jetzt % schreib)nachschauen kannst

viewtopic.php?f=3&t=635

viewtopic.php?f=3&t=1277
Geduld bedeutet nicht, sich alles gefallen zu lassen.
Verständnis bedeutet nicht, alles zu billigen

(DalaiLama )

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Manderley
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Re: Psychologisches Krankheit Behinderter Ausweis bekommen

Ungelesener Beitrag von Manderley » Fr 31. Jan 2014, 14:34

Liebe/r HSV,

super, dass Dich aufgerafft hast! *freu*

Bin zu dem Thema gestern auch auf einigen Seiten "rumgeturnt", z. B. auch da:

http://www.was-ist-depression.net/2013/ ... g-das.html

und kam auch auf eine Seite, wo man sich die Anträge mal zuerst online anschauen kann, was da alles auszufüllen wäre, das ist wohl von Bundesland zu Bundesland verschieden.

Da ich aber nicht weiß, was zu dem Thema sonst schon alles im Forum steht, ich hab da echt (noch) keinen Überblick und als Neuhinzugekommene will ich wahrlich hier nicht das Superschlaule vorspiegeln und XYZig Sachen posten, die kein Mensch braucht, schreib mir PN und ich könnt Dir noch meine gestern gefundenen Links schicken.

<3lichst ... Manderley
Morgen werde ich mich ändern, gestern wollte ich es heute schon [Christine Busta]
(hm, aber vielleicht überleg ich das vorher doch besser nochmal gründlichst ...)

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Re: Psychologisches Krankheit Behinderter Ausweis bekommen

Ungelesener Beitrag von Devil-Hawk » Fr 31. Jan 2014, 14:44

Hallo HSV :smile:

Ich habe meinen Antrag auf Grad der Behinderung über den VDK laufen lassen, so wie meinen Rentenantrag auch.

Der VDK hat das Gutachten für die EU Rente von meinem Psychiater dafür eingereicht.

Bei mir gibt es neben der Depression noch andere Einschränkungen.
Einzeln gezählt habe ich 120%, aber es werden diese ja nicht einfach zusammen gerechnet.
So habe ich ein Grad der Behinderung von 60% bekommen.

Alleine für die Depression bekam ich 50%. Das ist bei jedem anders. Je nach Gesundheit und natürlich
nach der Lust des Gutachters :schimpfen:

Ob sie nach Aktenlage entscheiden oder ob Du zum Gutachter musst, kann man nie sagen. Es geht beides.

Du kannst es alleine beantragen, aber ich finde Hilfe z.B. vom VDK da viel besser. Muss jeder für sich selbst entscheiden.

Drücke Dir die Daumen und wünsche dir viel Glück :koepfchen:

MfG

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Re: Psychologisches Krankheit Behinderter Ausweis bekommen

Ungelesener Beitrag von Lilafee » Fr 31. Jan 2014, 16:38

Hallo HSV :winke:

Sehe ich das richtig, dass du aus Hamburg kommst? :icon_e_wink:

Ich habe auch für meine psychischen Störungen einen GdB von 50 und damit einen Schwerbehindertenausweis bekommen.
In den Antrag habe ich seinerzeit nicht die Krankheiten selbst - also in deinem Fall Ängste, Zwänge, Depressionen - eingetragen, sondern wie ich durch die Krankheit eingeschränkt bin. Kann nicht schlafen... mich nicht konzentrieren.... habe Angst, aus dem Haus zu gehen.... usw.

Da ich sowieso gerade in der Klinik war, habe die ärztlichen Befunde gleich mitgeschickt. Das muss man nicht, man kann auch die Namen der Ärzte angeben, bei denen das Versorgungsamt dann selbst die Befunde einfordert. Wenn du die Möglichkeit hast, selbst Befunde einzureichen, würde ich das an deiner Stelle tun, ich musste länger als nötig auf meinen Bescheid warten, weil einer meiner Ärzte sich ewig Zeit gelassen hast.

Wie man deine Krankheit am Ende einstuft, lässt sich schwer voraussagen. Der eine kriegt für Depressionen 30, der nächste 60.

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Manderley
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Re: Psychologisches Krankheit Behinderter Ausweis bekommen

Ungelesener Beitrag von Manderley » Fr 31. Jan 2014, 17:04

... schon wieder ich, möchte diesen Thread bestimmt nicht missbrauchen, wollte aber trotzdem schnell mal fragen, ob die Beantragung eines GDB irgendwelche etwaigen negativen Einflüsse auf andere Anträge wie ALG1 oder EM-Rente hat oder haben könnte oder grundsätzlich unabhängig davon zu sehen ist ... wenn das vielleicht schon irgendwo steht, dann sorry ... mfG Manderley
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(hm, aber vielleicht überleg ich das vorher doch besser nochmal gründlichst ...)

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Re: Psychologisches Krankheit Behinderter Ausweis bekommen

Ungelesener Beitrag von HSV » Fr 31. Jan 2014, 17:44

Hallo , vielen Dank für Eure Antworten . Wow ich habe jetzt einmal versucht das zu lesen. Aber das ist echt schwer zu verstehen.
Ich denke das in meinem Fall Teil B GDS zum Teil 3.6 und 3.7 passen würde.
Aber einiges passt und einiges nicht :Hilfe:

Habe mir gerade einmal den Antrag angeschaut. Und stehe auf dem Schlauch :Ohnmacht: http://www.schleswig-holstein.de/LASD/D ... onFile.pdf
ist das der richtige ?? 2,3,4 ist klar.
5 wäre schon wieder verwirrend. Was trägt man dort am besten ein ??
6 denke ich Ursachenschlüssel 10 alles andere passt nicht .
Rest 6 und 7 am besten mit meinem Doc beantworten.
7a ?? was bedeutet das genau ?
8 nein
9 ???? H ????
10 muss ich den Hausarzt angeben
oder langt
11 weil dieser mehr zum Thema sagen kann ?? Dipl. Psych. ?
12 / 13 nein
14 ??? Rentenversicherung ?? muss da z.B. was geschrieben werden wenn eine EM beantragt ist ?
Agentur für Arbeit bzw. Jobcenter Gutachten ???
17 entbinden ja ???
20. also evtl. Antrag EM , Gutachten JC und Befund Arzt oder macht es mehr Sinn das der Arzt direkt über das Amt angefragt wird ????

Wo trägt man denn Teil B GDS zum Teil 3.6 und 3.7 ein ?? Oder ergibt sich das nachher Automatisch und wird vom Amt bestimmt aufgrund der Diagnose ??

Wie lange ist der Ausweis gültig ???
LG
HSV

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Amethyst
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Re: Schwerbehindertenausweis wegen psychischer Erkrankungen?

Ungelesener Beitrag von Amethyst » Fr 31. Jan 2014, 21:13

Hallo HSV!

Ich habe 2008 auf Anhieb Gdb 50 für meine psychiatrischen Diagnosen bekommen und das wie beantragt 6 Jahre rückwirkend, als ich das erste Mal in einer Klinik war.

Lies zum Schwerbehindertenausweis bitte mal hier:

viewtopic.php?p=4728#p4728

viewtopic.php?p=5039#p5039

Hilfreich ist es, wie wie es hier nennen, "Jammerlappen" beizufügen, in dem Du Deine Einschränkungen beschreibst.

viewtopic.php?p=24664#p24664
nach der Lust des Gutachters :schimpfen:
Das ist leider das Problem, oft ist es pure Willkür. Ich erlebe es bzgl. meine Höherstufungsantrags von Anfang 2011, was da bisher lief, ist sowas von widersprüchlich in sich, da kann man nur den Kopf schütteln. Ende Februar ist Gerichtsverhandlung. Eine Freundin von mir hat 3 Kinder mit Autismus (2 x Asperger, einmal frühkindlich) und Ehlers-Danlos -Syndrom, sie selber ist ist auch von Asperger und EDS betroffen, sie hat aktuell 2 Widersprüche und 2 Klagen laufen. Ihr Nachname beginnt wie meiner, sie hat mit den gleichen Leuten beim Amt zu tun wie ich.... Muss ich dazu noch mehr sagen?
Ob sie nach Aktenlage entscheiden oder ob Du zum Gutachter musst, kann man nie sagen. Es geht beides.
Ich bin seit 2001 in dem Bereich in der Selbsthilfe tätig, vorwiegend für Eltern behinderter Kinder und dass schon beim Antrag jemand zum Gutachter musste, hat noch nie jemand berichtet. Ich musste es erst im Klageverfahren. Ob und wie der Gutachter, Fachrichtung Orthopädie allerdings die Auswirkungen meiner multiplen chronischen Infektionen, vor allem der Neuroborreliose beurteilen kann, ist mir schleierhaft...
5 wäre schon wieder verwirrend. Was trägt man dort am besten ein ??
Naja, keine Behinderung entsteht erst an dem Tag, an dem man einen SBA beantragt. Zum einen kann man die steuerliche Nachteilsausgleiche rückwirkend geltend machen und als Schwerbehinderter kann man abschlagfrei früher in Rente gehen.
7a ?? was bedeutet das genau ?
Du sollst ankreuzen, ob weitere Erkrankungen/Diagnosen,die während der Bearbeitung Deines Antrags hinzukommen, mit einbezogen werde sollen. Ich würde ja ankreuzen.
9 ???? H ????
Schwierig, wohl eher nicht.

http://vmg.vsbinfo.de/a/4.htm
10 muss ich den Hausarzt angeben
Nicht unbedingt, es ist halt oft so, dass die nur beim Hausarzt Unterlagen anfordern, weil sie denken, dass der alle Befundberichte von anderen Stellen dort vorliegen.
14 ??? Rentenversicherung ?? muss da z.B. was geschrieben werden wenn eine EM beantragt ist ?
Erwerbsminderungsrente und Schwerbehindertenausweis sind rechtlich unabhängig voneinander. es komt auf die art der Behinderung an, so kann ein Mensch im Rollstuhl GdB 100, H, B , G und aG haben und trotzdem voll arbeiten, z.B. im Bürojob. Ich nehme an, dass sie wissen wollen, ob da z.B. Rehaentlassungsberichte vorliegen.
Agentur für Arbeit bzw. Jobcenter Gutachten ???
17 entbinden ja ???
Kommt drauf an, was in den Gutachten drinsteht. Du hast grundsätzlich das Recht auf Einsicht.

viewtopic.php?f=3&t=600
20. also evtl. Antrag EM , Gutachten JC und Befund Arzt oder macht es mehr Sinn das der Arzt direkt über das Amt angefragt wird ????
viewtopic.php?p=4562#p4562
Wo trägt man denn Teil B GDS zum Teil 3.6 und 3.7 ein ??
Wo steht das im Formular?
Oder ergibt sich das nachher Automatisch und wird vom Amt bestimmt aufgrund der Diagnose ??
Das Amt setzt einen Gesamt-GdB fest, aber das ist oft wie gesagt pure Willkür.

http://vmg.vsbinfo.de/a/3.htm
Wie lange ist der Ausweis gültig ???
Das kann man nicht pauschal vorhersagen.

http://www.gesetze-im-internet.de/schwbawv/__6.html

Meiner wurde zunächst für 3 1/2 Jahre ausgestellt und dann unbefristet. Das mit der rückwirkenden Anerkennung steht in der Schwerbehindertenausweisverordnung nicht mehr drin, trotzdem ist das noch möglich, es hängt mit dem neuen Ausweisformat (Scheckkartengröße) zusammen).

Was man generell im Umgang mit Behörden, Krankenkasse und Pflegekasse wissen und beachten sollte:

http://www.REHAkids.de/phpBB2/viewtopic ... en#1478718

Ab dem 3. Link. Das gilt für uns hier genauso.

Liebe Grüße

Annette
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren. (Bertolt Brecht)

Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht (Bertolt Brecht)

HSV
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Re: Schwerbehindertenausweis wegen psychischer Erkrankungen?

Ungelesener Beitrag von HSV » Sa 1. Feb 2014, 12:16

Hallo Amethyst . Vielen Dank für Deine Antwort. Leider steige ich durch diese § nicht durch und muss leider noch einmal nachfragen :Hilfe:
Hoffe niemand ist darüber böse :Ohnmacht:

Also :
http://www.schleswig-holstein.de/LASD/D ... onFile.pdf
Ist es denn überhaupt der richtige Antrag den ich gegoogelt habe ?

5 meine Krankheit besteht schon länger . Ich bin 43 .Da steht : Eine rückwirkende Feststellung ist nur bei einem besonderen Interesse (z.B. steuerliche Gründe, Rentenbeginn, o.ä.) möglich.
Ich glaube daher ab Antragseingang oder doch nicht wegen Antrag einer EWR Rente ?? :Hilfe:

6 denke ich Ursachenschlüssel 10 alles andere passt nicht ....ist das o.k. ?

7 Folgende bereits festgestellte Funktionsbeeinträchtigung hat sich wesentlich verschlimmert:
Was genau meinen die ?? Festgestellt durch wen ? Bisher hat nur das JC festgestellt das ich laut Gutachten 2011 länger als 6 Monate aber nicht dauerhaft
nicht mehr vermittelbar bin.Ein neues Gutachten wurde jetzt gefordert , Antrag wurde abgegeben. Kurz vorher kam Aufforderung EM zu beantragen anderer SB.
Daher keine Ahnung ob das neue Gutachten überhaupt erstellt wird.Verschlimmerung laut meinem Doc seit dem erfolgt / chronisch geworden.

Da es ja ein erst Antrag ist sollte / muss ich das angeben oder ist es so für mich gar nicht gemeint ??

9 Ich beantrage die Ausstellung (bzw. Änderung) eines Ausweises und die Feststellung der nachfolgend angekreuzten Merkzeichen:

Welches muss ich bei psychischer Erkrankungen ( Angst , Zwänge , Depressionen ) nehmen ... :Ohnmacht: :Ohnmacht: kann man das freilassen ??????

14 o.k. keine Reha also dann also Gutachten JC ????
Besagt : Gutachten 2011 länger als 6 Monate aber nicht auf Dauer
Teil B : liegt bereits seit langer Zeit eine ausgeprägte psychische Störung vor.Diese Störung macht einen normalen Privat-oder Arbeitsalltag unmöglich.
Eine regelmäßige ambulante Therapie erfolgt.Eine Ausreichende gesundheitliche Stabilisierung ist noch nicht eingetreten und ist unmittelbar in nächster Zeit nicht zu erwarten.

Dann noch Beantwortung der Zielfragen . Wichtig hier Ob die seelische Minderbelastbarkeit mit all Ihren Folgen dauerhaft bestehen wird ist nicht mit Sicherheit zu sagen.Von einer
längerfristigen Leistungsunfähigkeit ist auszugehen.

Ist es ratsam das Gutachten mit anzugeben. Es würde ja ein Bericht von meinem Doc kommen welcher dokumentiert das es nicht besser und chronisch geworden ist :Hilfe:

Nachdem ich in die Auflistung Teil B GDS geschaut habe würde bei mir wohl zum Teil 3.6 und 3.7 passen. Ich finde aber in dem Antrag nichts wo man das eintragen könnte.
Machen die im Amt die Einteilung selber und ich muss es nicht im Antrag angeben ??? :Hilfe:

Ach ja ...ist es ratsam den Antrag ohne neuen Befund des Arztes abzugeben und darauf zu warten das das Amt ihn anschreibt und einen Befund anfordert ??
Oder packt man den Befund gleich bei ??? Was ist besser bzw. wird beim Amt besser angesehen ???

Sorry , aber im Moment stehe ich auf dem Schlauch :Ohnmacht: :Hilfe:

LG

HSV

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Re: Schwerbehindertenausweis wegen psychischer Erkrankungen?

Ungelesener Beitrag von Lilafee » Sa 1. Feb 2014, 14:06

Hallo HSV :winke:

Erstmal: Wenn du in S-H wohnst, ist das der richtige Antrag.

Mal sehen, ob ich dir noch mehr beantworten kann.
7 Folgende bereits festgestellte Funktionsbeeinträchtigung hat sich wesentlich verschlimmert:
Was genau meinen die ?? Festgestellt durch wen ?
Diese Frage wäre wichtig, wenn du schon einen SB Ausweis, bzw. GdB hättest. Z.B. wegen der Psyche und deine Beschwerden hätten sich seit der Antragstellung verschlimmert. Das wäre dann ein Verschlimmerungsantrag. Da du deinen Antrag aber zum ersten Mal stellst, ist diese Frage für dich nicht wichtig.
9 Ich beantrage die Ausstellung (bzw. Änderung) eines Ausweises und die Feststellung der nachfolgend angekreuzten Merkzeichen:
Welches muss ich bei psychischer Erkrankungen ( Angst , Zwänge , Depressionen ) nehmen ... :Ohnmacht: :Ohnmacht: kann man das freilassen ??????
Du MUSST gar nichts ankreuzen. Die Merkzeichen kommen in Betracht, wenn du zB wegen deiner Krankheit nicht allein am öffentlichen Verkehr teilnehmen könntest. Dann bekämst du ein H für Hilflos, damit du eine Begleitperson in den Öffis mitnehmen kannst.
14 o.k. keine Reha also dann also Gutachten JC ????
Besagt : Gutachten 2011 länger als 6 Monate aber nicht auf Dauer
Dann gib das Gutachten nicht an, die wissen nicht, dass du beim JC warst.
Gib nur Gutachten oder Ärzte an, die zu deinen Gunsten sind, deine Leiden wirklich beurteilen und beschreiben können.
Teil B : liegt bereits seit langer Zeit eine ausgeprägte psychische Störung vor.Diese Störung macht einen normalen Privat-oder Arbeitsalltag unmöglich.
Eine regelmäßige ambulante Therapie erfolgt.Eine Ausreichende gesundheitliche Stabilisierung ist noch nicht eingetreten und ist unmittelbar in nächster Zeit nicht zu erwarten.
Das sagt überhaupt nichts aus. Inwiefern ist dein Alltag unmöglich? WAS kannst du nicht mehr und warum?
Z.B. Kann wegen meines Tinnitus nachts nicht mehr schlafen.... kann nicht mehr ins Kino gehen, weil ich mich nicht auf den Film konzentrieren kann.... kann nirgends hingehen, weil ich Angstattacken habe.... usw. usw......
Nachdem ich in die Auflistung Teil B GDS geschaut habe würde bei mir wohl zum Teil 3.6 und 3.7 passen. Ich finde aber in dem Antrag nichts wo man das eintragen könnte.
Machen die im Amt die Einteilung selber und ich muss es nicht im Antrag angeben ??? :Hilfe:
Das machen die selbst, darum musst du dich nicht kümmern. Und sie legen auch den Grad der Behinderung fest.
Ach ja ...ist es ratsam den Antrag ohne neuen Befund des Arztes abzugeben und darauf zu warten das das Amt ihn anschreibt und einen Befund anfordert ??
Oder packt man den Befund gleich bei ??? Was ist besser bzw. wird beim Amt besser angesehen ???
Das habe ich dir schon weiter oben beantwortet:
Das muss man nicht, man kann auch die Namen der Ärzte angeben, bei denen das Versorgungsamt dann selbst die Befunde einfordert. Wenn du die Möglichkeit hast, selbst Befunde einzureichen, würde ich das an deiner Stelle tun, ich musste länger als nötig auf meinen Bescheid warten, weil einer meiner Ärzte sich ewig Zeit gelassen hast.
Wenn sich deine Krankheit seit dem letzten Befund verschlimmert hat, dann fordere ihn bei deinem Arzt ab oder lass das Amt das machen.

Dann noch Beantwortung der Zielfragen . Wichtig hier Ob die seelische Minderbelastbarkeit mit all Ihren Folgen dauerhaft bestehen wird ist nicht mit Sicherheit zu sagen.Von einer
längerfristigen Leistungsunfähigkeit ist auszugehen.
:confused:

LG Lilafee

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