Hallo Bora,
vielen lieben Dank für die Infos. Übrigens bin ich seit kurzem auch Oma.
Na dann
HERZLICHEN GLÜCKWUNSCH ...
Also könnte ich mit 60 Jahren, allerdings mit Abschlägen in Rente gehen? Ja, ich werde jetzt im April 59 Jahre und das Arbeitslosengeld könnte ich bis Mai 2015 beziehen, dann wäre ich 60 Jahre.
Nein, du kannst nicht mit glatt 60 in Rente gehen, du bist nach 1952 geboren also geht das erst einige Monate später mit der Rente für Schwerbehinderte.
Das geht mit 60 nur unter zusätzlichen besonderen Bedingungen, da muss man z.B. schon länger den Schwerbehinderten-Ausweis haben ... wie du schreibst hast du den ja im Moment noch gar nicht ...
Bitte schau mal in deine letzte Renteninformation, auf der Seite der DRV finde ich diese Liste gerade nicht wer da ab wann in die Schwebi-Rente gehen kann, das sollte aber auch in deiner Renten-Information drin stehen, ab wann genau du in diese Rente gehen könntest.
Mein Dopa ist Jahrgang 55 und könnte mit 60 Jahren und 9 Monaten diese Rente in Anspruch nehmen, müßte bei dir ja auch fast passen, oder ...
Er braucht das jetzt aber nicht mehr. weil er ja inzwischen doch (nach fast 5 Jahren Kampf) die EM-Rente bekommen hat, bis zur Altersrente.
Die 35 Jahre sind erfüllt und ich habe 50% Behinderung und das Merkzeichen „G“ rückwirkend ab Nov. 2011. Allerdings habe ich das immer noch nicht schwarz auf weiß. Das Gutachten liegt seitdem 26.09.2013 allen Beteiligten vor.
Das GA ist ja noch nicht die Entscheidung, liegt das noch am Gericht oder wie ist das jetzt zu verstehen, dann solltest du dort mal eine "Sachstandanfrage" machen, bei Gericht gibt es keine Fristen mehr für sowas ... das "G" ist für diese Rente nicht erforderlich, nur der Schwerbehinderten-Ausweis muss bist dahin gültig sein, wenn die beginnen soll.
Das wäre meine nächste Frage: haben die Behörden Arbeitsblätter vorliegen, die besagen, dass sie auch Fristen einzuhalten haben, was Verschlimmerungsanträge, in meinem Fall, dass Gutachten anzupassen, oder gar abzulehnen?
Dafür gibt es keine Arbeitsblätter sondern bei Behörden ist ein Antrag (lt.Gesetz) innerhalb 6 Monaten abschließend zu bearbeiten und ein Widerspruch innerhalb 3 Monaten, es kann aber viele Gründe geben, dass es trotzdem deutlich länger dauert, also (nachweislich /schriftlich) anfragen, dann muß man dir ja eine Antwort geben.
Ich denke, dass ich erst gar nicht versuchen werde, die EM-Rente anzustreben, denn wie du schon geschrieben hast, werden die mit Sicherheit sagen, dass ich noch arbeiten könnte. Und wenn nicht, woher soll ich dann meinen Lebensunterhalt bestreiten? Nun gut, ich bin verheiratet und nach dem Arbeitslosengeld steht mir nichts mehr zu.
Einen Antrag auf EM-Rente würde ich an deiner Stelle dann auch nicht mehr stellen, wovon du lebst bis darüber entschieden wurde interessiert sowieso Niemanden, wir mussten fast 2 Jahre Hartz 4 beziehen, weil keiner von uns beiden mehr irgendwo Geld bekommen hat.
War
ALLES abgelaufen, Krankengeld /Arbeitslosengeld ... so ging es finanziell immer weiter bergab, obwohl wir sogar beide noch unseren Arbeitsplatz hatten ... aber das sollten wir ja sogar nach den DRV-GA
NICHT mehr machen ... trotzdem wurden die Renten abgelehnt ... "es gäbe genug andere Arbeit auf dem "allgemeinen Arbeitsmarkt" ...
Sehr sinnig wenn man schon bei
Pförtner und
Telefonistin angelangt war zu dieser Zeit ...
WAS es statt dessen sein sollte, konnte uns aber auch Keiner verraten, die DRV nicht und die AfA auch nicht ...
Die hatten uns ja auch schon per AfA-GA "abgeschrieben" und die DRV schreibt dann in die Ablehnungen "für die Vermittlung in andere Arbeit sei sie schließlich nicht zuständig, das ist Sache der AfA" ...
Mir wird noch immer "ganz anders", wenn ich daran zurück denke ...
Nun habe ich noch eine Frage: wann ist der beste Zeitpunkt, die Rente zu beantragen?
Ca. 6 Monate vor geplantem Beginn der Rente sollte man den Antrag stellen, bei einer solchen Rente sind ja keine Überraschungen zu befürchten, wenn alle Bedingungen und das erforderliche Lebensalter stimmen, dann wird das auf jeden Fall auch bewilligt.
Bei der Schwebi-Rente dürfen auch höchstens 10,8% abgezogen werden, du kannst dich also, was die vorraussichtliche Renten-Summe betrifft ungefähr an die Angabe zur EM-Rente halten, kannst das dann aber auch in einer Rentenberatungsstelle (der DRV) machen, die sagen dir ziemlich genau wieviel Rente du dann zu erwarten hast.
Liebe Grüße von der Doppeloma
