Reha Belastungserprobung? BITTE HILFE
Verfasst: Fr 13. Dez 2013, 10:38
Meine Geschichte:
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viewtopic.php?f=5&t=4354&p=51097#p51097
Hallo ihr Lieben,
ich bin jetzt seit dem 19.11.13 in der Reha (5 Wochen psychosomatisch) – hauptsächlich wegen rezidivierender schwerer Depressionen, aber auch Essstörung, Verdacht auf posttraumatische Belastungsstörung, V. a. Missbrauch, dissoziative Störung.
Meine Therapeutin sagte mir diese Woche, dass sie mich zur befristeten EM-Verrentung empfehlen werden.
Das ist für mich sehr belastend aber im Grunde weiß ich, dass es Sinn macht und ich die Zeit brauche – wenn es denn zur Verrentung kommen sollte.
Jetzt habe ich aber große Angst in der restlichen Zeit der Reha Fehler zu machen und die Einschätzung zu gefährden.
Versuche mich kurz zu fassen und hoffe verständlich rüber zu kommen – bin etwas sehr neben der Spur …
Stichwort: Belastungserprobung
Folgende Situation – meine 5 Wochen wären eigentlich am 24.12.13 rum – aber die Klink sagt, da kann nicht entlassen werden. So müssen alle, die am 19.11. aufgenommen wurden bis zum 31.12. bleiben.
Wer Weihnachten nach Hause möchte, kann das tun – aber das wird als Belastungserprobung deklariert und auch so beantragt.
Frage: - Würde eine erfolgreiche Belastungserprobung (ich lasse mich abholen - ca. 25 Min Fahrtzeit und bleibe die 2 1/2 Tage zu Hause) sich im Entlassbericht negativ auf eine Rentenbewilligung auswirken?
Eigentlich wäre ich ja eh ab dem 24.12.13 zu Hause d.h. „entlassen“
2. – Ist dieses Vorgehen eigentlich zulässig?
3. – sollte/kann ich auf eine Entlassung am 24.12 drängen
4. – kann die mündlich Mitteilung: „Erwerbsgemindert unter 3 Stunden arbeitsfähig“ wieder zurück genommen werden?
5. – kann es sein, dass seitens der Klinik nur angetestet wird, wie ich mich nach der Mitteilung verhalte – hab glaub ich doch etwas Paranoia …
ok – und zum Schluss
- sollte ich – falls von der Klinik angeboten – den Rentenantrag mit Hilfe der Sozialarbeiter der Klinik stellen – oder mach ich da den „Bock zum Gärtner“?
Bin Euch sehr dankbar für jegliche Tipps, Infos und Unterstützung - gerade auch für Dinge, an die ich jetzt hier gerade nicht denke!!!!
Ohh – noch vergessen zu sagen: Ich wurde von der KK aufgefordert – hatte aber mein Dispositionsrecht Dank eurer Hilfe gesichert.
Entschuldigt den langen Text aber mein Internetzugang hier ist nicht stabil und ich nutze die „Gunst der Stunde“.
Daher kann ich auch nicht unbedingt immer zeitnah antworten – melde mich aber auf jeden Fall.
Euch allen eine besinnliche, ruhige Vorweihnachtszeit & vielen lieben Dank!!!
Bin so froh, dass es dieses tolle Forum gibt !!!!!

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Hallo ihr Lieben,
ich bin jetzt seit dem 19.11.13 in der Reha (5 Wochen psychosomatisch) – hauptsächlich wegen rezidivierender schwerer Depressionen, aber auch Essstörung, Verdacht auf posttraumatische Belastungsstörung, V. a. Missbrauch, dissoziative Störung.
Meine Therapeutin sagte mir diese Woche, dass sie mich zur befristeten EM-Verrentung empfehlen werden.
Das ist für mich sehr belastend aber im Grunde weiß ich, dass es Sinn macht und ich die Zeit brauche – wenn es denn zur Verrentung kommen sollte.
Jetzt habe ich aber große Angst in der restlichen Zeit der Reha Fehler zu machen und die Einschätzung zu gefährden.

Versuche mich kurz zu fassen und hoffe verständlich rüber zu kommen – bin etwas sehr neben der Spur …

Stichwort: Belastungserprobung
Folgende Situation – meine 5 Wochen wären eigentlich am 24.12.13 rum – aber die Klink sagt, da kann nicht entlassen werden. So müssen alle, die am 19.11. aufgenommen wurden bis zum 31.12. bleiben.
Wer Weihnachten nach Hause möchte, kann das tun – aber das wird als Belastungserprobung deklariert und auch so beantragt.

Frage: - Würde eine erfolgreiche Belastungserprobung (ich lasse mich abholen - ca. 25 Min Fahrtzeit und bleibe die 2 1/2 Tage zu Hause) sich im Entlassbericht negativ auf eine Rentenbewilligung auswirken?
Eigentlich wäre ich ja eh ab dem 24.12.13 zu Hause d.h. „entlassen“

2. – Ist dieses Vorgehen eigentlich zulässig?

3. – sollte/kann ich auf eine Entlassung am 24.12 drängen

4. – kann die mündlich Mitteilung: „Erwerbsgemindert unter 3 Stunden arbeitsfähig“ wieder zurück genommen werden?
5. – kann es sein, dass seitens der Klinik nur angetestet wird, wie ich mich nach der Mitteilung verhalte – hab glaub ich doch etwas Paranoia …

ok – und zum Schluss
- sollte ich – falls von der Klinik angeboten – den Rentenantrag mit Hilfe der Sozialarbeiter der Klinik stellen – oder mach ich da den „Bock zum Gärtner“?

Bin Euch sehr dankbar für jegliche Tipps, Infos und Unterstützung - gerade auch für Dinge, an die ich jetzt hier gerade nicht denke!!!!



Ohh – noch vergessen zu sagen: Ich wurde von der KK aufgefordert – hatte aber mein Dispositionsrecht Dank eurer Hilfe gesichert.



Entschuldigt den langen Text aber mein Internetzugang hier ist nicht stabil und ich nutze die „Gunst der Stunde“.

Daher kann ich auch nicht unbedingt immer zeitnah antworten – melde mich aber auf jeden Fall.

Euch allen eine besinnliche, ruhige Vorweihnachtszeit & vielen lieben Dank!!!
Bin so froh, dass es dieses tolle Forum gibt !!!!!

