Hallo ninja,
Folgende Situation – meine 5 Wochen wären eigentlich am 24.12.13 rum – aber die Klink sagt, da kann nicht entlassen werden. So müssen alle, die am 19.11. aufgenommen wurden bis zum 31.12. bleiben.
Wer Weihnachten nach Hause möchte, kann das tun – aber das wird als Belastungserprobung deklariert und auch so beantragt.
Wenn deine Reha am 24.12. beendet ist, dann ist die beendet, was soll denn der Zwang dich in der Reha-Klinik zu behalten (bzw. statt entlassen zu "beurlauben" ???"), wenn deine Reha-Zeit sowieso abgelaufen ist ...
Üblicherweise wird man gefragt, wenn eine "Verlängerung" medizinisch angeraten ist, ob man das auch möchte oder nicht, welche Rechtsgrundlage gibt es denn dafür, dass du länger bleiben
MUSST auch wenn du das nicht willst ...
Die wollen doch bloß ihre Plätze belegt halten und das Geld von der DRV dafür kassieren, zu einer Zeit (Weihnachten- /Jahreswechsel) wo die Kliniken meist nicht ausgelastet sind aber auch (wegen Personal-Mangel / Urlauben) kaum Behandlungen/Therapien stattfinden, damit wäre ich nicht einverstanden, was soll dir das bringen ...
Eine "Belastungserprobung" findet üblicherweise nicht zu Hause statt, wer will das denn später bitte wie beurteilen können, was dabei herausgekommen ist, soll deine Familie dann berichten, ob dir das gut oder weniger gut bekommen ist ???
Besonders wenn man bereits der Meinung ist, dass wohl eine zeitweise Berentung erforderlich sein könnte, ist das für mich nicht nachvollziehbar, dann bringt doch diese "Pseudo-Reha-Verlängerung" (zu Hause ???) überhaupt
NICHTS, was die irgendwie belegen könnten ...
Man
KANN dich nirgens "zwangsweise" festhalten /weiter behandeln (?) wollen, wenn
DU das nicht möchtest, noch ist man freiwillig in einer Reha-Einrichtung und wenn die Reha am 24.12. offiziell für dich beendet ist, dann wird man dich wohl auch entlassen müssen ... du bist doch nicht im Gefängnis ...
Langsam fasse ich es nicht mehr, was die sich so alles einfallen lassen um ihre Kliniken auszulasten zu Zeiten, wo da sowieso "tote Hose" angesagt ist ..., ich persönlich wäre keinen Tag länger als nötig in meiner Reha geblieben, habe von Beginn auch klargestellt, dass ich einer Verlängerung nicht zustimmen werde.
Der "Bürokram" für die Entlassung kann auch vorher/nachher fertig gemacht werden, die sollen sich mal nicht so anstellen, das geht ja wo anders (in Krankenhäusern) z.B. auch, dass Leute von jetzt auf gleich, auch an Wochenenden und Feiertagen entlassen werden können, da sind deren Büros auch geschlossen.
Welchen Einfluß das auf einen eventuellen EM-Renten-Antrag haben könnte weiß ich nicht, dass ist mal wieder eine (mir) völlig unbekannte Variante und als ernsthafte Belastungserprobung völlig ungeeignet, aber das ist meine persönliche Meinung.
Ob dein privates Umfeld eine spezielle "Belastungssituation" für dich darstellt kannst du nur selber wissen, sowas wird üblicherweise zur Feststellung der Belastbarkeit im Berufsleben gemacht und nicht um zu testen "wie es denn zu Hause so läuft" ... dort habe ich mich bisher immer noch am Wohlsten und am Sichersten gefühlt ... das brauchte ich nicht "erproben", das wußte ich schon vorher ... "belastend" war für mich besonders die Zeit in der Reha-Klinik ...
Nur mal so zur Information ...
http://www.integrationsaemter.de/Fachle ... 77c507i1p/
... davon, dass man sowas zu Hause macht, um eine Med. Reha "künstlich" zu verlängern, steht das irgendwie auch nichts drin ... ich würde Weihnachten unbedingt nach Hause
WOLLEN und darauf bestehen die Reha, wie geplant abzuschließen, ist doch nicht dein Problem, wie die das bürokratisch geregelt bekommen ...
In einer Reha-Verlängerung (auf diese Weise schon gar nicht) kann ich für deinen aktuellen Gesundheitszustand keine Vorteile erkennen, falls du selber welche sehen solltest, dann vergiß was ich geschrieben habe ...
Ansonsten mach denen klar, dass du (ab) Weihnachten (wieder) bei deiner Familie sein willst und nicht
NUR auf Urlaub ... sonst fällt denen womöglich noch ein, dass man dich ja Sylvester auch nicht entlassen kann, weil keiner die Papiere fertig macht ... falls man eine
Belastungserprobung plant und für sinnvoll hält, sollte man das wohl besser auf dem regulären Wege (über ein BfW normalerweise) mit der DRV klären und organisieren ...
4. – kann die mündlich Mitteilung: „Erwerbsgemindert unter 3 Stunden arbeitsfähig“ wieder zurück genommen werden?
Mündliche Aussagen von einzelnen Therapeuten in Reha-Kliniken sind immer mit größter Vorsicht "zu genießen", letztlich wird entscheidend sein, was dazu später im Reha-Bericht steht und vom Klinik-Chef unterschrieben wird, das klingt oft ganz anders als das was mal so "gesagt" wurde ... da kann ich
@K@lle nur zustimmen.
Mein Thera hat mich ein einziges Mal ("scheinheilig") gefragt, ob ich denn schon mal über EM-Rente nachgedacht hätte ...

, hatte ich zu der Zeit eigentlich noch nicht ... im Bericht stand dann drin, dass ich ein "deutliches Rentenbegehren" gezeigt hätte ... entlassen wurde ich mit mehr als 6 Stunden am allgemeinen Arbeitsmarkt (also Vollzeit erwerbsfähig) ...
Dabei tat er sich doch
SOOO schwer, weil ich doch so ein "Grenzfall" (mit Tendenz zur teilweisen EM ???) gewesen sei, naja, dem Frieden mit der DRV zuliebe, wurde dann doch Vollzeit genommen statt
3 - UNTER 6 Stunden ...
- sollte ich – falls von der Klinik angeboten – den Rentenantrag mit Hilfe der Sozialarbeiter der Klinik stellen – oder mach ich da den „Bock zum Gärtner“?
Du solltest den Reha-Bericht abwarten und dann besser den Antrag in einer DRV-Beratungsstelle fertig machen lassen, dann weißt du wenigstens vorher was du zu erwarten hast, denn was die da alles reinschreiben werden kannst du kaum kontrollieren, man bekommt meist nichtmal eine Kopie und der Bericht ist doch noch gar nicht fertig (wird er auch vorläufig nicht sein, wenn du bei der "Verlängerung mitspielst") ...
Die DRV geht dann aber nach dem Bericht ... es gibt keinen Grund was zu überstürzen damit ...
Liebe Grüße von der Doppeloma
