Hallo Schlummerle,
Gibt es vllt. "Richtlinien" zum "Mindestbedarf eines Rentnerehepaares" - nicht Ehepaares?:
Warum sollte es für ein "Rentner-Ehepaar" andere (bessere ???) Richtlinien geben, den existenziellen Lebensunterhalt zu sichern als für andere Ehepaare/Lebenspartnerschaften, jedenfalls wenn es bei deiner Frage um eventuelle Ansprüche auf staatliche Sozialleistungen gehen sollte...
In diesem Falle wäre (als einziger Unterschied zu anderen "Paarungen") das SGB XII mit Grundsicherung im Alter zuständig, da gelten etwas "freundlichere Vermögensgrenzen" als sonst bei
Sozial-HILFE und es dürfen nicht die Kinder zum Unterhalt herangezogen werden, weil die Rente der Eltern nicht reicht zum Leben.
Der gesetzliche "Mindestbedarf" ist letztlich überall gleich (SGB II /SGB XII), sogar dann wenn man
NICHT verheiratet ist wird man da als Paar füreinander verantwortlich gemacht, unabhängig davon ob es sich um Rentner (SGB XII) oder Erwerbsfähige Bedürftige (SGB II) handelt.
Welchen persönlichen Bedarf jemand aus seinem (bisherigen) Lebensstil hat oder gerne hätte, das spielt da keine Rolle, sowas kann man sich nur leisten, wenn man das Geld dafür auch selber hat ...
Ist dir denn (z.B.) bekannt, ob sie dieses äußerst bescheidene Leben schon immer so geführt haben weil sie es so wollten, oder weil es eher auch dem knappen Geld geschuldet war ... "im Dunkeln" sitzen die Leute ja eher nicht gerne "freiwillig" ...
Mir würde das nicht gefallen und auch die Heizung muss laufen bei den aktuellen Temperaturen, da verzichte ich persönlich lieber auf andere zusätzliche Annehmlichkeiten, wenn es sonst nicht für alles reichen würde...
Aktuell gibt es für Paare pro Person einen Regelsatz von 337 € im Monat, zum Januar wird das wohl geringfügig erhöht.
Zusätzlich käme dann nur noch die "angemessene" Miete (für eine normale MIetwohnung, berechnet für 2 Personen) oder eben in diesem Falle entsprechende Übernahme der laufenden Hauskosten.
Mit den genauen Berechnungen bei Wohneigentum kenne ich mich nicht aus, ich weiß nur, dass es da auch feste Obergrenzen gibt (das ist auch vom örtlichen Mietniveau abhängig), entsprechend der Personenzahl und mehr zahlt das Amt eben nicht als KdU (Kosten der Unterkunft).
Was darüber anfallen würde an Kosten, muss der Hausbesitzer dann irgendwie selber "gebacken bekommen", auch Reparaturen werden nur im unbedingt notwendigen Umfang mal mit finanziert, auch wenn das Haus (nach deiner Kenntnis) aktuell
TOPP in Ordnung ist, wird das sicher nicht die nächsten 5/10/15 Jahre + X auch so bleiben ... der aktuelle Sturm kann da schon ganz schnell was dran ändern ...
Mein Schwiegervater (jetzt Witwer und über 80) hat auch ein "bezahltes" Haus (an der Nordsee), rein theoretisch ist da auch alles in Ordnung (zum Glück auch noch nach "Xaver" ...

) aber es kann immer mal was kaputt gehen und dann muss dafür auch Geld da sein das zu reparieren, der hält auch
ALLES zusammen und vermeidet "unnötige" Ausgaben, um für diesen Fall wenigstens kleine Rücklagen zu haben.
Selber machen kann er nicht mehr viel, teilweise können die Kinder bei Kleinreparaturen helfen die vor Ort leben, aber das Geld alles erforderliche (Material /spezielle Handwerker) zu finanzieren, haben die auch nicht übrig, aus bestehenden Versicherungen sind "normale" Schäden/Defekte üblicherweise nicht gedeckt.
Wenn also (ganz grob gerechnet) 2 X 337 € (Regelbedarf) plus Wohnkosten ca. 500 € etwa für 2 Personen aus den Renten vorhanden sind (= 1171 €), dann ist "amtlich" gesehen der gesetzliche "Mindest"-Bedarf dieses Rentner-Ehepaares gedeckt, das ist jetzt nur ein Beispiel, die Wohnkosten könnten auch vielleicht etwas höher sein, es können eventuell noch bestimmte Pflichtversicherungen berücksichtigt werden vom Amt, aber der Regelbedarf pro Person ist festgelegt, der ändert sich dadurch nicht.
Vom
Regelbedarf müssen alle sonstigen Kosten bezahlt werden, von Strom über Telefon/ Bekleidung /Wohnungseinrichtung/ Reinigungsmittel und natürlich auch die Ernährung ... da kann man sich auch keine "Extras" von leisten, wir haben das ja fast 2 Jahre lang in Hartz 4 "ausprobieren" müssen ...
Wir wußten aber wenigstens, das wird mal wieder vorbei sein, wenn wir erst beide unsere EM-Renten oder spätestens die Altersrenten beziehen werden, obwohl die auch nicht übermäßig üppig sind, bleibt doch etwas mehr "Luft" für ein paar "Annehmlichkeiten" (mal was bestellen, mal Essen gehen usw.) im Rentnerleben, die auch mal vor die Haustüre führen.
Jeden Tag geht das natürlich auch nicht, aber das wollen wir ja auch gar nicht, Licht wird eingeschaltet, wenn man irgendwo Licht braucht, wir achten trotzdem darauf Sparbirnen zu nutzen und Licht abzuschalten, wenn es nicht gebraucht wird, das haben wir aber schon gemacht als wir noch Erwerbseinkommen hatten ... aber da war man ja dadurch schon viele Stunden täglich "außer Haus" ...
Auch unser PC-Hobby ist ja nicht ganz "billig", kostet zusätzlich Strom und die Ausstattung (PC/Drucker/Software-Programme usw.) gibt es ja auch nicht alles ohne Knete (obwohl ich da generell erstmal nach brauchbaren kostenfreien Programmen Ausschau halte), aber mit irgendwas muss der Rentner-Mensch sich ja auch die Zeit vertreiben (dürfen), ständig "auf Achse" ist auch nicht unser Ding, geht schon gesundheitlich nicht (mehr).
So sind die Ansprüche (auch bei Rentner-Paaren) natürlich sehr verschieden und das Meiste (über dem absoluten Mindestbedarf nach SGB II / SGB XII) geht eben nur, wenn man auch das nötige Geld dafür aus der Rente nehmen kann, für solche Extras gibt es kein Geld aus den Sozial-Systemen ...
Liebe Grüße von der Doppeloma
