Rückforderung einer unberechtigten Leistung

Nur Mut, es gibt keine dummen Fragen.
schneeflöckchen
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Rückforderung einer unberechtigten Leistung

Ungelesener Beitrag von schneeflöckchen » Do 24. Okt 2013, 16:53

Hallo an das Team und Mitglieder hier in Forum

ich habe hier mal ein Schreiben von der KK u. den Jobcenter reingestellt und
hoffe das ich soweit alles richtig gemacht habe!

Schreiben von der KK
Sehr geehrte Frau schnee*****
wie wir Ihnen bereits mitgeteilt haben, bestand kein Anspruch auf die folgende Leistung der ****,
die Sie erhalten haben.
Krankengeld vom 01.07.13 bis 06.08.13
Summe: 1482,84 €UR
Begründung:
Das Krankengeld für die Zeit vom 01.07.13 - 06.08.13 wurde einmal als Erstattungsanspruch an das
Jobcenter gezahlt und dann noch an ihnen Frau ***********

Der Betrag wird mit den laufenden Krankengeld verrechnet........
-------------------------------------------------------------------------------------
Achtung:
ab 01.09.13 nur noch eine Person mit Krankengeldbezug in Haushalt also kein ALG 2 Bezug mehr!

ALG 2 Zahlungen

-------------------------
Monat JUNI 890 € am 25.06.13
Monat Juli 1235 € am 28.06.13 2 Pers / (Erwachsene.)
Monat Aug. 1275 € am 31.07.13 2 Pers / (Erwachsene.)

Krankenkassenzahlungen:
------------------------------------------------
01.07.- 18.07.13 741,42 € am 31.07.13
19.07.- 06.08.13 741,42 € am 09.08.13
07.08 - 20.08.13 11,22 € am 23.08.13
21.08 - 03.09.13 535,47 € am 06.09.13
04.09 - 13.09.13 411,90 € am 18.09.13
14.09 - 25.09.13 493,56 € am 27.09.13

20 € sollen täglich vom Krankengeld abgezogen werden und die erste Zahlung soll mit
den nächsten Zahlschein verrechnet werden.

insgesamt sollen also 1482,84 zurückbezahlt werden.

20 € sind viel Geld pro Tag, kann ich was dagegen machen, evtl die Raten kürzen?

und hier das Schreiben von Jobcenter
erbrachte Leistungen: 3283,98

Diese Leistungen wurden gezahlt: vom 1.06.13 bis 31.08.2013
Gesamtbedarf nach dem SGB II 3283,98

das wurde direkt von der KK an den JC zurückbezahlt.

liebe Grüße
schneeflöckchen

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Doppeloma
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Re: Rückforderung einer unberechtigten Leistung

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Do 24. Okt 2013, 23:10

Hallo schneeflöckchen, :smile:

ganz ehrlich weiß ich nicht warum du annimmst, dass hier irgendjemand mit den Zahlen irgendwas anfangen könnte die du hier aufgelistet hast ... wir sind kein "KK-Forum" und ohne Hintergundinformationen und die konkreten Bescheide dazu könnte dir auch keiner mit den entsprechenden Fachkenntnissen deine Fragen beantworten ... :confused: :confused: :confused:

Nur nebenbei noch zu deiner Vorstellung ist zu vermerken, dass die KK gar nicht berechtigt ist, einen EM-Renten-Antrag von dir zu verlangen und wenn du gerade zur DRV-Reha gewesen bist, hätte man dir dort sicher mitgeteilt, wenn man dich für Erwerbsgemindert hält und dass du EM-Rente einreichen solltest ... :confused: :Gruebeln:

Mit so knappen Informationen kann hier Niemand was anfangen und auch Niemand weiterhelfen, vielleicht orientierst du dich erstmal ein wenig selber im Forum, um festzustellen welche Themen wir hier behandeln und welche eher nicht ... dann bekommst du gerne auch Antworten auf konkrete Fragen, zu denen es uns möglich ist zu antworten ... deine Bescheide und Rückforderungen auf Berechtigung zu prüfen, ist uns leider nicht möglich.

Knapp 30 Minuten nach deiner Registrierung, kannst du noch nicht sehr viel dazu gelesen haben ... :Gruebeln:

Liebe Grüße von der Doppeloma :smile:
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Re: Rückforderung einer unberechtigten Leistung

Ungelesener Beitrag von Zwolle » Do 24. Okt 2013, 23:42

Hallo,

richtig Doma :smile: . So blick noch niemand durch.
ABER....
Begründung:
Das Krankengeld für die Zeit vom 01.07.13 - 06.08.13 wurde einmal als Erstattungsanspruch an das
Jobcenter gezahlt und dann noch an ihnen Frau ***********
Hier wurde scheinbar doppelt kassiert. Einmal Leistungen der Krankenkasse und einmal Leistungen vom Jobcenter.
Heißt das Jobcenter ist in Vorleistung gegangen und hat sich das Geld bei der KK wieder geholt. Das ist ja rechtens.
Das bedeutet Du müsstest theoretisch weiter Hartz IV bezogen haben und zusätzlich die Leistungen der KK zusätzlich noch erhalten haben, richtig?

Dann hat eine Überbezahlung stattgefunden und natürlich wollen dann die Behörden zu Unrecht gezahltes von Dir zurück. :icon_e_wink:
In dem Fall kann es sogar noch schlimmer kommen, wenn Dir ein Vorsatz nachgewiesen kann. :Gruebeln:

Gruß,
Zwolle
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Re: Rückforderung einer unberechtigten Leistung

Ungelesener Beitrag von maday » Fr 25. Okt 2013, 07:35

Hallo Schneeflöckchen,

herzlich willkommen hier im Forum. Auch mir ist bei deiner Vorstellung sofort aufgefallen, warum jetzt ein EMR-Antrag gestellt wurde. Die KK hat kein Recht dich aufzufordern und wenn dir EMR zusteht, hätte man dich bereits in der REHA darüber informiert. Hast du deinen REHA-Bericht bereits vor dir liegen? Im REHA-Bericht werden Aussagen über dein Leistungsvermögen gemacht.

Es ist jedoch wichtig auch zu wissen, dass AU bei der REHA entlassen nicht gleich erwerbsgemindert heißt. Das bedeutet lediglich, dass man wegen aktueller Erkrankung zur Zeit nicht arbeiten kann. Erst wenn im REHA-Bericht steht, dass man täglich nur unter 6h in seinem Beruf und auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt werden kann, ist man erwerbsgemindert. Bei 3 bis < 6h erhält man dann eine halbe EMR, ist man nur < 3h/täglich in seinen Beruf und auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt belastbar, gibt es dann die volle EMR.

Was wurde dir beim Abschlussgespräch in der REHA mitgeteilt? Aber selbst diese Mitteilung zählt nicht, so lange du nichts schriftliches hast. So mancher hier hat schon sein blaues Wunder erlebt. In der REHA wurde dieses gesagt und als dann der REHA-Bericht kam, stand dann etwas ganz anderes drin. Deshalb auch meine Frage, ob du deinen REHA-Bericht vor dir liegen hast.

Zu deiner anderen Sache mit dem Krankengeld kann ich nur sagen, wenn man irgend etwas zuviel erhalten hat, muss man es zurückzahlen. Ob die Rate (20 €/täglich) zu hoch ist, kann ich auch nicht sagen. Klären kannst du dies nur mit deiner KK.

Gruß maday
Als Frau bin ich ein Engel und wenn man mir die Flügel stutzt, fliege ich weiter, dann aber auf meinem Besen.

schneeflöckchen
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Re: Rückforderung einer unberechtigten Leistung

Ungelesener Beitrag von schneeflöckchen » Fr 25. Okt 2013, 14:26

Hallo Zwolle

das KK Geld wurde in Mai eingestellt, und durch mein Widerspruch rückwirkend bezahlt was ich jetzt auch weiterhin bekomme.

ja in Monat August hat es sich überschnitten, am 1 Tag kam wie gewohnt ALG 2 und am nächsten Tag schon 1 x das KK Geld!
Die krankenkasse hat diesen Fehler auch für Monat Aug. eingeräumt.
Danke erstmal euch allen für die Antwort und wünsche euch ein schönes WE

lg: schneeflöckchen

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