Rückforderung einer unberechtigten Leistung
Verfasst: Do 24. Okt 2013, 16:53
Hallo an das Team und Mitglieder hier in Forum
ich habe hier mal ein Schreiben von der KK u. den Jobcenter reingestellt und
hoffe das ich soweit alles richtig gemacht habe!
Schreiben von der KK
Sehr geehrte Frau schnee*****
wie wir Ihnen bereits mitgeteilt haben, bestand kein Anspruch auf die folgende Leistung der ****,
die Sie erhalten haben.
Krankengeld vom 01.07.13 bis 06.08.13
Summe: 1482,84 €UR
Begründung:
Das Krankengeld für die Zeit vom 01.07.13 - 06.08.13 wurde einmal als Erstattungsanspruch an das
Jobcenter gezahlt und dann noch an ihnen Frau ***********
Der Betrag wird mit den laufenden Krankengeld verrechnet........
-------------------------------------------------------------------------------------
Achtung:
ab 01.09.13 nur noch eine Person mit Krankengeldbezug in Haushalt also kein ALG 2 Bezug mehr!
ALG 2 Zahlungen
-------------------------
Monat JUNI 890 € am 25.06.13
Monat Juli 1235 € am 28.06.13 2 Pers / (Erwachsene.)
Monat Aug. 1275 € am 31.07.13 2 Pers / (Erwachsene.)
Krankenkassenzahlungen:
------------------------------------------------
01.07.- 18.07.13 741,42 € am 31.07.13
19.07.- 06.08.13 741,42 € am 09.08.13
07.08 - 20.08.13 11,22 € am 23.08.13
21.08 - 03.09.13 535,47 € am 06.09.13
04.09 - 13.09.13 411,90 € am 18.09.13
14.09 - 25.09.13 493,56 € am 27.09.13
20 € sollen täglich vom Krankengeld abgezogen werden und die erste Zahlung soll mit
den nächsten Zahlschein verrechnet werden.
insgesamt sollen also 1482,84 zurückbezahlt werden.
20 € sind viel Geld pro Tag, kann ich was dagegen machen, evtl die Raten kürzen?
und hier das Schreiben von Jobcenter
erbrachte Leistungen: 3283,98
Diese Leistungen wurden gezahlt: vom 1.06.13 bis 31.08.2013
Gesamtbedarf nach dem SGB II 3283,98
das wurde direkt von der KK an den JC zurückbezahlt.
liebe Grüße
schneeflöckchen
ich habe hier mal ein Schreiben von der KK u. den Jobcenter reingestellt und
hoffe das ich soweit alles richtig gemacht habe!
Schreiben von der KK
Sehr geehrte Frau schnee*****
wie wir Ihnen bereits mitgeteilt haben, bestand kein Anspruch auf die folgende Leistung der ****,
die Sie erhalten haben.
Krankengeld vom 01.07.13 bis 06.08.13
Summe: 1482,84 €UR
Begründung:
Das Krankengeld für die Zeit vom 01.07.13 - 06.08.13 wurde einmal als Erstattungsanspruch an das
Jobcenter gezahlt und dann noch an ihnen Frau ***********
Der Betrag wird mit den laufenden Krankengeld verrechnet........
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Achtung:
ab 01.09.13 nur noch eine Person mit Krankengeldbezug in Haushalt also kein ALG 2 Bezug mehr!
ALG 2 Zahlungen
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Monat JUNI 890 € am 25.06.13
Monat Juli 1235 € am 28.06.13 2 Pers / (Erwachsene.)
Monat Aug. 1275 € am 31.07.13 2 Pers / (Erwachsene.)
Krankenkassenzahlungen:
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01.07.- 18.07.13 741,42 € am 31.07.13
19.07.- 06.08.13 741,42 € am 09.08.13
07.08 - 20.08.13 11,22 € am 23.08.13
21.08 - 03.09.13 535,47 € am 06.09.13
04.09 - 13.09.13 411,90 € am 18.09.13
14.09 - 25.09.13 493,56 € am 27.09.13
20 € sollen täglich vom Krankengeld abgezogen werden und die erste Zahlung soll mit
den nächsten Zahlschein verrechnet werden.
insgesamt sollen also 1482,84 zurückbezahlt werden.
20 € sind viel Geld pro Tag, kann ich was dagegen machen, evtl die Raten kürzen?
und hier das Schreiben von Jobcenter
erbrachte Leistungen: 3283,98
Diese Leistungen wurden gezahlt: vom 1.06.13 bis 31.08.2013
Gesamtbedarf nach dem SGB II 3283,98
das wurde direkt von der KK an den JC zurückbezahlt.
liebe Grüße
schneeflöckchen