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Urlaub statt Krankheit, was ist?

Verfasst: Sa 20. Mär 2010, 18:14
von Mozarella
Ich stelle immer wieder fest, dass es hier Unklarheiten zu der Frage gibt, was mit dem Urlaub passiert, den man wegen langer AU nicht nehmen konnte oder wenn das AV wegen Bezug von Rente beendet wird.

Dazu habe ich den folgenden Text für alle Interessierten und Betroffenen herausgeschrieben:

"Der EuGH hat in seinem Urteil vom 20. Januar 2009 (C-350/06 und C-520/06) entschieden, dass auch bei mehrjähriger Arbeitsunfähigkeit der nach dem Europarecht zustehende Urlaubsanspruch von vier Wochen nicht erlischt und finanziell abzugelten ist, wenn der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses z.B. wegen Bezugs einer Rente nicht mehr genommen werden kann."

Anmerkung:

Allerdings gilt das nur für den gesetzlichen Mindesturlaub. Zusätzliche Urlaubstage z.B. aus Tariverträgen oder anderen gesetzlichen Bestimmungen fallen hierunter nicht, Sonderurlaub wegen Schwerbehinderung aber ja.

Gruss
Mozarella :smile: :smile:

Re: Urlaub statt Krankheit, was ist?

Verfasst: Sa 20. Mär 2010, 22:11
von Tarzan59
@ Mozarella
Das ist ja super. Wie hast Du da herausgefunden? Wo kann man das nach lesen?
Gibt es da einen § dazu, dass man das beim Arbeitgeber begründen kann.

MfG
Tarzan59

Re: Urlaub statt Krankheit, was ist?

Verfasst: Sa 20. Mär 2010, 22:32
von Blacky
Das kannste hier alles nachlesen.

Ich habe das schon durch.

Abfindung und für 1 Jahr Entschädigung für nicht genommenen Urlaub erhalten.

2 weitere Jahre waren verjährt.

Viel Erfolg :Opi:

Re: Urlaub statt Krankheit, was ist?

Verfasst: Mi 24. Mär 2010, 16:03
von Tarzan59
Resturlaub ist Urlaub, der nicht im Urlaubsjahr genommen werden kann. Hat der Arbeitnehmer persönliche oder betriebliche Gründe, die ihn daran hindern, den Urlaub bis zum 31.12. zu nehmen, kann er den Urlaub bis zum 31.3. des Folgejahres nutzen. Danach verfällt der Resturlaub. Ausnahme: Urlaub, der wegen Arbeitsunfähigkeit nicht genommen werden kann, verfällt nicht mehr.
Habe ich im Lexikon - Arbeitnehmer Recht 24

Re: Urlaub statt Krankheit, was ist?

Verfasst: Do 1. Apr 2010, 16:05
von Mozarella
@tarzan59

Fundstelle hatte ich beschrieben. Goggle mal dnach. Gestern in der Lokalpresse weieder ein Artikel dazu. Diesmal mit einem Zusatz, den ich hier wiedergebe:

.....Nur bei Mehrurlaub, der tariflich oder einzelvertraglich geregelt ist, könnten die Tarifvertragsparteien bei AU abw3eichen.

Es bedürfe jedoch einer Festlegung, dass der über den Mindesturlaub hinausgehende Abgeltungsanspruch wegen Krankheit erlischt." Zitat-Ende.

Und genau das werde ich meine RA jetzt noch prüfen lassen. Ist nämlich neu der Passus.

Mozarella
schöne Grüsse und fröhliche Ostern.

Re: Urlaub statt Krankheit, was ist?

Verfasst: Do 1. Apr 2010, 21:17
von Tarzan59
@ Mozarella
Hab einen Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes.
Ich habe meinem Arbeitgeber auf gut Glück einfach geschrieben, dass er mir mein Urlaubsgeld und Sonderzahlungen des Jahres 09
auf mein Konto überweisen möchte.Bin mal gespannt, ob er das macht. Mein Arbeitgeber ist bei den Ämtern nämlich als schwierig bekannt.
Zum Schluss hab ich mich im Voraus bedankt.
Ich wünsch Euch ein frohes Fest.
Tarzan59

Re: Urlaub statt Krankheit, was ist?

Verfasst: So 11. Apr 2010, 16:06
von Mozarella
@Tarzan59

Ich war Angestellte in einem Bundesministerium, also galt für mich TVöD/Angestellte.
Die Leistungsabteilung/Besoldung wusste von der neuen Gesetzgebung, allerdings wurde sofort darauf hingewiesen, dass sich meine Ansprüche nur auf den Mindest- und Sonderurlaub wegen GdB beziehen. Waren seit 2006 insgesamt 69 Tage, die ich vergütet bekam.

Nachdem ich den nachstehenden Passus in der Lokalpresse entdeckt habe, werde ich meine anwälte bitten, sich den tarifvertrag daraufhin einmal genau anzusehen. Meine ehemalige Dienststelle wird mir (aus gutem Grund) dazu nichts sagen wollen, weil es Geld kosten könnte.

Drück Dir die Daumen, dass es bei Dir glatt geht. Ich denke aber, dass das im öff. Dienst einfacher ist, als in der sogenannten freien Wirtschaft.

Beste Grüsse
@Mozarella

.....Nur bei Mehrurlaub, der tariflich oder einzelvertraglich geregelt ist, könnten die Tarifvertragsparteien bei AU abw3eichen.

Es bedürfe jedoch einer Festlegung, dass der über den Mindesturlaub hinausgehende Abgeltungsanspruch wegen Krankheit erlischt."