Hallo HeadBenger,
kann mich meinen Vorschreibern nur anschließen und belasse es daher bei einigen kleinen Egänzungen ...
meine Frau ist seit Mai 2013 krank, u.a. wegen Depressionen und anderen Erkrankungen. Termin beim MDK erbrachte, dass dringend eine REHA vorgeschlagen wird, die dann auch über KK beantragt wurde.
Der Termin beim MDK dient (eigentlich) immer nur dem Zweck "eine Reha vorschlagen zu können", damit die KK (während einer bewilligten Reha zahlt ja die DRV Übergangsgeld) wenigstens einige Wochen mal kein Krankengeld zahlen braucht, der Gesundheitszustand deiner Frau und ob es wirklich schon hilfreich für sie sein könnte, ist da heutzutage völlig nebensächlich ...
Mir wurde (bei ähnlichen Gesundheitsproblemen) auch schon nach 3 Monaten eine Reha "dringend" ans Herz gelegt, angeblich auf "Anraten" meines behandelnden Psychiaters, schade nur, dass ich den nicht fragen konnte ob das stimmt, der war nämlich (wie passend ???) gerade für einige Wochen in Urlaub ...
Mit mir hatte er solche Überlegungen jedenfalls noch nicht besprochen ... "leider" wurde mir diese Reha auch im "Eiltempo" direkt bewilligt ... erfolgreich war sie nicht wirklich, danach war ich wieder genauso

dran, wie am Beginn meiner AU ...
Jetzt kommt Bescheid, dass REHA-Antrag abgelehnt wurde, weil eine REHA nicht erfolgversprechend sei. Bedeutet dies, dass meine Frau jetzt EMR beantragen sollte, da sie ja AU ist (und wohl weiterhin bleibt), andererseits aber die Krankheiten durch REHA nicht Erfolg versprechend gemindert werden können.
Wie
@maday schon schreibt, kommt es auf den genauen Wortlaut der Begründung zur Ablehnung an, wenn man "nur" eine längere Behandlungsphase für erforderlich hält, ist das noch kein Grund den EM-Renten-Antrag zu stellen, dann ist es ein "Behandlungsfall aber (aktuell) kein Reha-/Rentenfall" ... meist steht sowas in der Art irgendwo in dem Ablehnungsbescheid drin.
Ansonsten würde man in dem Bescheid schon deutlich machen, "dass die (bereits) bestehende (teilweise oder volle) Erwerbsminderung durch eine Reha-Maßnahme nicht mehr behoben oder gebessert werden kann" ...
Auch die DRV weiß ja inzwischen über die besondere "Eile" der KKs Bescheid, die Leute nach möglichst kurzer AU (und damit auch meist zu kurzer Behandlungszeit) schon in eine Reha "abschieben" zu wollen, um ein wenig KK-Geld zu sparen ...
Denen tun aber auch nicht die Leute leid, sondern die "rausgeworfenen Gelder" für Reha-Maßnahmen die ganz sicher aktuell keine volle Leistungsfähigkeit auf dem Arbeitsmarkt bringen werden, denn Reha soll gebesserte Zustände "stabilisieren", das ist im Regelfall keine "Ersatz-"Behandlungsmaßnahme", um der KK Kosten zu ersparen ...
So greift wieder eine Interessenlage in die nächste und die Gesundheit /Besserung der Leiden spielt dabei nicht wirklich eine Rolle ... lest euch bitte den Bescheid mit diesen Infos im "Hinterkopf" nochmal durch, ansonsten kann ich auch
@Fatbob nur zustimmen, euch an eine kostenfreie Beratungsstelle der DRV zu wenden, die werden euch dann schon aufklären, welche Bedeutung diese Ablehnung für deine Frau jetzt haben wird/soll.
Die KK hat übrigens keinen Anspruch diesen Bescheid einzusehen, es genügt (besonders die SB) kurz zu informieren, dass die Reha mit Bescheid vom XXX abgelehnt wurde, der Rest geht die nichts an ...
LIebe Grüße von der Doppeloma
