Hallo zusammen,
ich habe die EM-Rente beantragt und bin zur Zeit ALG1 Empfänger. Nun ruft mich meine Fallmanagerin an und möchte eine AU.
Soll ich bis zur Entscheidung der DRV Krankmeldungen vorlegen (3-6Monate) damit mein ALG1 gekürzt werden kann?
Hat jemand eine Erkärung? Danke.
Gruß Minki
Alg1+beantragte EM-Rente+Krankmeldung
- Blacky
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Re: Alg1+beantragte EM-Rente+Krankmeldung
Als erstes verlangst du das deine Telefonnr. gelöscht wird.
Dann kannst du den Anruf ignorieren, nur schriftliches zählt.
Keine Krankmeldungen abgeben, du stellst dich mit dem Restleistungsvermögen dem JC zur Verfügung.
Kommen bestimmt noch Meinungen von Leuten die sich besser ausdrücken können.
Dann kannst du den Anruf ignorieren, nur schriftliches zählt.
Keine Krankmeldungen abgeben, du stellst dich mit dem Restleistungsvermögen dem JC zur Verfügung.
Kommen bestimmt noch Meinungen von Leuten die sich besser ausdrücken können.

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Re: Alg1+beantragte EM-Rente+Krankmeldung
Hallo,
Achtung!! wenn du von der KK ausgesteuert wurdest und jetzt ALG I beziehst, dann hat sie dir aber einen falschen Vorschlag gemacht..
denn wenn du nun wegen der Erkrankungen wieder AU-Bescheinigungen einreichst, zahlt die Afa nur für 6 Wochen das ALG I weiter...im Anschluß daran müßtest du KG beantragen..da du aber kein KG mehr bekommst, wenn du ausgesteuert bist (und gleiche Erkrankung)...dann bekommst du nirgendwo Geld.
also zuerst die Telefonnummer löschen lassen und wenn die was von dir wollen, dann sollen sie dir das schriftlich mitteilen, unter Nennung der Rechtsgrundlage..
sie soll dir sagen, wo und in welchem Gesetz es steht, dass du bei einem Rentenantrag dich au schreiben lassen mußt..
das wird sie nicht können, weil es so etwas nicht gibt.
also..zuerst Telefonnummer löschen lassen..und dann abwarten, was kommt..
wichtig ist auch: du stellst dich mit deinem noch festzustellendem Restleistungsvermögen dem ARbeitsmarkt voll zur Verfügung...
dann können sie das ALG I nicht streichen..weil du vielleicht gar nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst...
solltest du allerdings den Rentenantrag gestellt haben, ohne vorher krank gewesen zu sein...nun, dann ließe sich über eine AU sicherlich reden..denn dann hättest du noch Anspruch auf KG...für 72 Wochen (insgesamt 78 Wochen einschl. Fortzahlung von 6 Wochen durch Afa)....
dann wäre es sinnvoller sich au schreiben zu lassen...die ganze Zeit das KG zu beziehen und wenn bis zum Ende des KG-Bezuges noch keine Entscheidung der DRV eingegangen ist, dann hast du noch deinen vollen Anspruch auf ALG I...
also..du siehst, viele Wege führen nach Rom..eigentlich müßte man ein wenig mehr wissen, wenn man genaues erklären will...
Achtung!! wenn du von der KK ausgesteuert wurdest und jetzt ALG I beziehst, dann hat sie dir aber einen falschen Vorschlag gemacht..
denn wenn du nun wegen der Erkrankungen wieder AU-Bescheinigungen einreichst, zahlt die Afa nur für 6 Wochen das ALG I weiter...im Anschluß daran müßtest du KG beantragen..da du aber kein KG mehr bekommst, wenn du ausgesteuert bist (und gleiche Erkrankung)...dann bekommst du nirgendwo Geld.
also zuerst die Telefonnummer löschen lassen und wenn die was von dir wollen, dann sollen sie dir das schriftlich mitteilen, unter Nennung der Rechtsgrundlage..
sie soll dir sagen, wo und in welchem Gesetz es steht, dass du bei einem Rentenantrag dich au schreiben lassen mußt..
das wird sie nicht können, weil es so etwas nicht gibt.
also..zuerst Telefonnummer löschen lassen..und dann abwarten, was kommt..
wichtig ist auch: du stellst dich mit deinem noch festzustellendem Restleistungsvermögen dem ARbeitsmarkt voll zur Verfügung...
dann können sie das ALG I nicht streichen..weil du vielleicht gar nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst...
solltest du allerdings den Rentenantrag gestellt haben, ohne vorher krank gewesen zu sein...nun, dann ließe sich über eine AU sicherlich reden..denn dann hättest du noch Anspruch auf KG...für 72 Wochen (insgesamt 78 Wochen einschl. Fortzahlung von 6 Wochen durch Afa)....
dann wäre es sinnvoller sich au schreiben zu lassen...die ganze Zeit das KG zu beziehen und wenn bis zum Ende des KG-Bezuges noch keine Entscheidung der DRV eingegangen ist, dann hast du noch deinen vollen Anspruch auf ALG I...
also..du siehst, viele Wege führen nach Rom..eigentlich müßte man ein wenig mehr wissen, wenn man genaues erklären will...
LG
Vrori
ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...
Vrori
ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...
Re: Alg1+beantragte EM-Rente+Krankmeldung
1. was bedeutet "von der KK ausgesteuert" ?
2. ich bin erstmal 2 Wochen vom HA krankgeschrieben worden, er würde mich auch weiterhin krankschreiben...
3. ich habe den EM-Antrag gestellt ohne zur Zeit krank gewesen zu sein.
4. muß ich nach den 6 Wochen KG?
5. was ist der JC?
2. ich bin erstmal 2 Wochen vom HA krankgeschrieben worden, er würde mich auch weiterhin krankschreiben...
3. ich habe den EM-Antrag gestellt ohne zur Zeit krank gewesen zu sein.
4. muß ich nach den 6 Wochen KG?
5. was ist der JC?
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Re: Alg1+beantragte EM-Rente+Krankmeldung
Hallo,
ich vermute mal, dass du nicht lange krank warst, als du den Antrag gestellt hast....ausgesteuert bedeutet, dass man den Höchstanspruch an Krankengeld aufgebraucht hat, dann bekäme man kein Krankengeld mehr, sondern Arbeitslosengeld..
bei dir scheint das also anders zu sein..
wenn du dich jetzt krank schreiben läßt, dann hast du, wenn du dauerhaft au bleibst, Anspruch auf Krankengeld durch deine Krankenkasse....6 Wochen würde die Arbeitsagentur zahlen..ab der 7. Woche würdest du Krankengeld bekommen...insgesamt 78 Wochen !!
wenn bis dahin noch nicht über den Rentenantrag entschieden wurde, hast du anschließend immer noch Anspruch auf Arbeitslosengeld I...
wenn du jetzt arbeitsfähig bist, dann verbrauchst du ja deinen Anspruch auf Arbeitslosengeld....und wenn nach Ablauf deiner Höchstanspruchsdauer von 12 Monaten ? die Rentenversicherung noch nciht entschieden hat, dann müßtest du HartzIV beantragen..beim JC..Jobcenter...
wegen der finanziellen Besserstellung würde ich versuchen, dass mich mein Arzt weiterhin krank schreibt..denn irgendwas muß ja sein, sonst hättest du den Antrag nicht stellen können..
besprich das mal mit deinem Arzt, wie lange er dich krank schreiben kann, da du einen Rentenantrag gestellt hast...
noch einmal..nach 6 Wochen AU bekommst du Krankengeld von der Krankenkasse und dein Anspruch auf Arbeitslosengeld wird nach Ablauf des Krankengeldanspruches wieder aufleben..
finanziell viel vorteilhafter für dich...
ich vermute mal, dass du nicht lange krank warst, als du den Antrag gestellt hast....ausgesteuert bedeutet, dass man den Höchstanspruch an Krankengeld aufgebraucht hat, dann bekäme man kein Krankengeld mehr, sondern Arbeitslosengeld..
bei dir scheint das also anders zu sein..
wenn du dich jetzt krank schreiben läßt, dann hast du, wenn du dauerhaft au bleibst, Anspruch auf Krankengeld durch deine Krankenkasse....6 Wochen würde die Arbeitsagentur zahlen..ab der 7. Woche würdest du Krankengeld bekommen...insgesamt 78 Wochen !!
wenn bis dahin noch nicht über den Rentenantrag entschieden wurde, hast du anschließend immer noch Anspruch auf Arbeitslosengeld I...
wenn du jetzt arbeitsfähig bist, dann verbrauchst du ja deinen Anspruch auf Arbeitslosengeld....und wenn nach Ablauf deiner Höchstanspruchsdauer von 12 Monaten ? die Rentenversicherung noch nciht entschieden hat, dann müßtest du HartzIV beantragen..beim JC..Jobcenter...
wegen der finanziellen Besserstellung würde ich versuchen, dass mich mein Arzt weiterhin krank schreibt..denn irgendwas muß ja sein, sonst hättest du den Antrag nicht stellen können..
besprich das mal mit deinem Arzt, wie lange er dich krank schreiben kann, da du einen Rentenantrag gestellt hast...
noch einmal..nach 6 Wochen AU bekommst du Krankengeld von der Krankenkasse und dein Anspruch auf Arbeitslosengeld wird nach Ablauf des Krankengeldanspruches wieder aufleben..
finanziell viel vorteilhafter für dich...
LG
Vrori
ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...
Vrori
ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...
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