Wechsel der Steuerklasse im Krankengeld, jetzt ALG1
Verfasst: Mo 16. Sep 2013, 11:09
Hallo an Alle,
nachdem meine KK mich am letzten Freitag informierte, dass ich zum 15.11.13 ausgesteuert werde war ich heute morgen erstmalig bei der BfA um einen Antrag nach §145 zu stellen. Da durch die DRV bereits LTA genehmigt wurden, welche am 13.01.14 beginnen, war die Antragstellung problemlos. Auf Vermittler und Gesundheitsfragebogen wird verzichtet.
Nun habe ich aber das folgende Problem:
Während des Bezugs des KG haben meine Frau und ich die Steuerklassen getauscht (Ich V, Frau III), da meine Frau nun wieder Vollzeit arbeiten geht.
Vor der Erkrankung hatte ich III und meine Frau V. Mein "Arbeitgeber" (Arbeitsverhältnis ist ungekündigt) weiß von dem Steuerklassenwechsel nichts, da ich ja dort keinerlei Ansprüche erzielt habe.
Da im Leistungsantrag der BfA ja nun angegeben werden muss welche Steuerklasse die aktuelle ist (incl. Nachweis des Finanzamts) ist meine Klasse V ja nicht zu verheimlichen. Wird denn nun wirklich mein ALG mit Klasse V errechnet obwohl es mit Klasse III erwirtschaftet wurde?
Ich bin leider recht unbelesen in steuerrechtlichen Angelegenheiten und auch das erhaltene "Merkblatt für Arbeitslose" hilft mir nicht weiter (vermutlich weil ich es nicht verstehe).
Für eine klare Aussage wäre ich somit mehr als dankbar.
lG
nachdem meine KK mich am letzten Freitag informierte, dass ich zum 15.11.13 ausgesteuert werde war ich heute morgen erstmalig bei der BfA um einen Antrag nach §145 zu stellen. Da durch die DRV bereits LTA genehmigt wurden, welche am 13.01.14 beginnen, war die Antragstellung problemlos. Auf Vermittler und Gesundheitsfragebogen wird verzichtet.
Nun habe ich aber das folgende Problem:
Während des Bezugs des KG haben meine Frau und ich die Steuerklassen getauscht (Ich V, Frau III), da meine Frau nun wieder Vollzeit arbeiten geht.
Vor der Erkrankung hatte ich III und meine Frau V. Mein "Arbeitgeber" (Arbeitsverhältnis ist ungekündigt) weiß von dem Steuerklassenwechsel nichts, da ich ja dort keinerlei Ansprüche erzielt habe.
Da im Leistungsantrag der BfA ja nun angegeben werden muss welche Steuerklasse die aktuelle ist (incl. Nachweis des Finanzamts) ist meine Klasse V ja nicht zu verheimlichen. Wird denn nun wirklich mein ALG mit Klasse V errechnet obwohl es mit Klasse III erwirtschaftet wurde?
Ich bin leider recht unbelesen in steuerrechtlichen Angelegenheiten und auch das erhaltene "Merkblatt für Arbeitslose" hilft mir nicht weiter (vermutlich weil ich es nicht verstehe).
Für eine klare Aussage wäre ich somit mehr als dankbar.
lG