rückzahlung an das jobcenter??

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slash
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rückzahlung an das jobcenter??

Ungelesener Beitrag von slash » Sa 27. Jul 2013, 10:11

hi ihr lieben
mir wurde die volle emr bewilligt ab 01.01 2013. die erste zahlung der rente ist ende 07.13.

soweit so gut, nur bekam ich heute post vom jobcenter dass ich eine summe von 4333,26 euro gem.§104SGB i.V.m. § 40Absatz 2 SGB II zurückerstatten soll?? :Angst:

es stehen in der Berechnung der forderung von Januar bis ende juli monatlich die summen drin was wir als BG von JC bekommen haben, inklusive erstattete Reparaturkosten unserer Heizung.

bitte um hilfe

lg

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Doppeloma
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Re: rückzahlung an das jobcenter??

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Sa 27. Jul 2013, 13:52

Hallo slash, :smile:

bitte genauere Angaben aus welchem konkreten Grund du das zurückerstatten sollst, ist das ein Bescheid mit Widerpruchsmöglichkeit (Rechtsmittelbelehrung) oder nur eine Information dazu, dass man sich das jetzt bei der DRV einfordern wird ???

Handelt es sich um die Aufhebung (des ALGII) wegen rückwirkend bewilligter EM-Rente und hast du selbst den entstandenen Nachzahlungsbetrag bekommen oder liegt der noch bei der DRV ???

Wenn du überhaupt erst ab 01.07.2013 eine Rentenleistung erhalten sollst (7 Monate Wartezeit ab 01.01.2013 wegen Zeitrente, ohne Rentenleistung :Gruebeln: ), dann dürfen die von dir gar nicht zurückverlangen, ob sie dann bei der DRV was bekommen werden, ist nicht dein Problem.

Klingt danach dem § 104 SGB X nach zu urteilen ... der ist eigentlich nicht für den Leistungsempfänger gedacht, sondern NUR für Erstattungen der Leistungsträger untereinander ... :confused: :Gruebeln:

http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbx/104.html

Leider drücken die sich da oft nicht klar genug aus, dass man das leicht mißverstehen kann ...wenn du magst stell das Schreiben mal anonymisiert ein oder schicke es mir per PN, keine Panik, das bekommen wir schon sortiert. :koepfchen:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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slash
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Re: rückzahlung an das jobcenter??

Ungelesener Beitrag von slash » Sa 27. Jul 2013, 20:46

Liebe doma
Sorry dass ıch so übereilt in panik geriet und hier um rat gefragt hab

İch habe beim 3.mal lesen bemerkt das dass schreiben für mich nur zur kenntnis war und ich nichts zurückzahlen muss

İch entschuldige mich bei dir dass du dir die mühe machen musstest wegen deiner antwort

Omg alle lichter sind hier grad aus und das wohnzimmer leuchtet trotzdem ganz rot

Lg und sorry nochmal

Vrori
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Re: rückzahlung an das jobcenter??

Ungelesener Beitrag von Vrori » Sa 27. Jul 2013, 20:52

Hallo,

das ist ganz normal, dass man bei solchen Briefen voll in Panik gerät..man liest nur: Rückzahlung und dann den Wahnsinnsbetrag und fällt dann gleich in den Schreckmodus...

aber jetzt ist ja alles geklärt....

rechne trotzdem noch einmal selber nach, nicht das die mehr zurückfordern, als sie gezahlt haben...

soll es ja auch schon gegeben haben...
LG
Vrori

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lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...

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Re: rückzahlung an das jobcenter??

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Sa 27. Jul 2013, 21:26

Hallo slash, :Bussi:
İch habe beim 3.mal lesen bemerkt das dass schreiben für mich nur zur kenntnis war und ich nichts zurückzahlen muss
ist doch alles in Ordnung, nun weißt du Bescheid und kannst den Sonntag in Ruhe verbringen, ob die von der DRV was bekommen werden oder nicht, kann dir herzlich egal sein... :Sturkopf:

Wenn es noch keinen Leistungsanspruch gab bei der DRV (wegen der Wartezeit), dann wird auch NIX erstattet, aber das ist nicht dein Problem, da brauchst du auch (ausnahmsweise) nichts nachzurechnen, weil man das Geld ja nicht von dir haben will, wenn die DRV das nicht selber prüft hat sie eben Pech gehabt.

Die Kosten für die Heizungsreparatur wird man ganz sicher nicht erstatten, das war "Sonderbedarf", was hat die DRV damit zu tun ... :glotzen:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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