Hallo Melly,
es gibt keine Gesetze die es verbieten würden einen Antrag auf EM-Rente zu stellen, wenn man sich in einem Arbeitsverhältnis befindet und nicht AU geschrieben ist, da kann ich
@Blacky nur zustimmen, aber die DRV wird das natürlich nicht besonders ernst nehmen, denn wer arbeiten geht /gehen kann für seinen Lebensunterhalt, der wird wohl kaum die EM-Rente bewilligt bekommen.
Vielleicht (ziemlich sicher) eine med. Reha /eventuell eine berufliche Reha, die ganze Palette, die auch bei denen durchgezogen wird, die wegen langer AU und wenig Aussicht auf ausreichende Genesung einen Antrag stellen, davon ist ja unser Forum randvoll ...
Wer arbeiten geht (und nichtmal AU geschrieben ist /öfter mal oder langfristig) wird bei der DRV als Erwerbsfähig ohne Einschränkungen angesehen, warum also sollte die DRV da eine EM-Rente bewilligen (wollen/müssen), eigene Reduzierungen von Vollzeit auf Teilzeit z.B. gelten als reine Privatangelegenheit, auch wenn man das selber aus gesundheitlichen Gründen gemacht hat, weil man glaubt nicht mehr zu schaffen.
Die Prüfung der EM durch die DRV beginnt immer bei Vollzeit-Erwerbsfähigkeit (unabhängig davon ob man bereits "freiwllig" Teilzeit oder nur einige Stunden arbeitet) und im Antrag muss man ja auch begründen, warum man sich (wegen konkreter gesundheitlicher Einschränkungen) nicht mehr Arbeitsfähig /Erwerbsfähig fühlt, bei welchen Ärzten man deswegen seit wann in Behandlung ist und so weiter, das kennst du ja selber.
und wie verhält es sich ,wenn man einen Antrag laufen hat ,ausgesteuert ist ,ALG bekommen hat und keinen Anspruch auf Hartz 4 ???
Dafür, dass man keinen Rechts-Anspruch auf Hartz 4 hat muss es ja auch Gründe geben, allgemein sind das die "Vermögensverhältnisse" und / oder Partnereinkommen, ansonsten hat man ja einen Anspruch wenn man (im Rahmen der SGB II-Vorgaben) mittellos und Bedürftig ist.
Es mag einem nicht gefallen dort den Antrag stellen zu müssen, aber wirklich "auf der Straße leben" muss eigentlich keiner nach Aussteuerung und Ablauf des ALGI.
Uns blieb ja auch nichts anderes übrig, als mein ALGI auch abgelaufen war, selbst bei Wohneigentum usw. hat man Anspruch darauf, wenn der Lebensunterhalt anders nicht gesichert werden kann.
Die Erwerbsfähigkeit von wenigstens 3 Stunden täglich ist hier die unterste Grenze und eher eine theoretische Grenze, denn die beruht zunächst mal auf dem eigenen "Empfinden" ... wenn das Amt da eine Klärung haben will muss es den Amtsarzt bemühen.
Bei laufenden EM-Renten-Anträgen wird da allerdings meist drauf verzichtet, eine AU-Bescheinigung sollte man dann allerdings auch vorlegen können, sonst ist man in
ALLES Vollzeit vermittelbar oder kann zumindest in entsprechende Sinnlosmaßnahmen abgestellt werden.
Kann man sich dann gezwungenermaßen einen Job suchen um nicht auf der Straße zu landen,obwohl man eigentlich krank ist ? Von irgendwas muss ja der Mensch leben !!!
Von einem Job "unter 3 Stunden" wird man aber Krankenversicherung /Miete und Lebensunterhalt auch nicht bezahlen können, also bleibt ja nur der Gang zum JobCenter, die anderen "Sozial-Leister" (SGB XII) wären erst zuständig wenn die DRV rechtsgültig zur EM entschieden hat.
Natürlich nur unter 3Stunden sicherlich ?
Solange es keine Entscheidung der DRV zu einer
VOLLEN Erwerbsminderung gibt spielt diese "magische Grenze" überhaupt keine Rolle, da kann man sich die Gesundheit auch weiter Vollzeit ruinieren und damit wären wir wieder am Beginn meines Beitrages angekommen.
In Ausnahmefällen gab es auch schon Bewilligung teilweiser EM-Rente aus dem "vollen Arbeitsleben heraus", aber das lief dann eher über die Umdeutung einer med. Reha-Maßnahme ...
Bei all den theoretischen Überlegungen sollte auch daran gedacht werden, dass der Anspruch auf eine EM-Rente auch betreffs der erforderlichen versicherungsrechtlichen Zeiten irgendwann "entfällt", wenn man kein SV-Beitragspflichtiges Einkommen mehr hat und auch keine Leistungen von irgendeinem Amt mehr bezieht, was diesen Anspruch (wenigstens durch Anrechnungszeiten) aufrecht erhält.
Liebe Grüße von der Doppeloma
