lest mal, beachtet dabei was angegeben werden muss
- Fatbob
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lest mal, beachtet dabei was angegeben werden muss
Seltsam, das ein Arzt nicht die Wahl hat bei der DRV unter 30% im Reha-Bericht zu verteilen, muss 100% angegeben werden was der Patient am Tag machen kann.
Auch der Rest ist fragwürdig.
http://www.mh-hannover.de/fileadmin/kli ... eilung.pdf
ansonsten viele gute Urteile dabei..bzw schlechte...
Auch der Rest ist fragwürdig.
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Re: lest mal, beachtet dabei was angegeben werden muss
mal wieder ein Top Link Fatbob
werde ihn mal unserer Stadtpflanze schicken damit sie ihn zentraler einstellen kann....


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Geduld bedeutet nicht, sich alles gefallen zu lassen.
Verständnis bedeutet nicht, alles zu billigen
(DalaiLama )
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Re: lest mal, beachtet dabei was angegeben werden muss
Hallo,
Der Holme ist schon ne Nummer für sich....schaut mal unter berufenet bei der Afa....die Pförtnertätigkeit ist nicht nur Schranke rauf und runter und Post verteilen.....nene...die sind inzwischen auch Werksschutz und müssen bestimmte Sicherheitsscheine ablegen...
Hauptsache sie finden irgendwas um keine Rente zahlen zu müssen...
Der Holme ist schon ne Nummer für sich....schaut mal unter berufenet bei der Afa....die Pförtnertätigkeit ist nicht nur Schranke rauf und runter und Post verteilen.....nene...die sind inzwischen auch Werksschutz und müssen bestimmte Sicherheitsscheine ablegen...
Hauptsache sie finden irgendwas um keine Rente zahlen zu müssen...
LG
Vrori
ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...
Vrori
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Re: lest mal, beachtet dabei was angegeben werden muss
Hallo Fatbob,
sehr interessant, aber eben leider "reine Theorie", in welcher Reha-Klinik wird denn (wenigstens ???) nach diesen Kriterien der Bericht sorgfältig und komplett erstellt ... wie kann man die Belastunegn der letzen Tätigkeit überhaupt beurteilen und ob das noch geht, wenn das in 6 Wochen Reha gar kein Thema ist, was man da überhaupt so den ganzen Arbeitstag über gemacht hat (telefonieren und die PC-Tastatur quälen ???) ...
Das mit den Körperhaltungen ist mir ja in den verschiedenen Reha-Berichten hier auch schon oft aufgefallen, da wird einfach drauf los gekreuzt und plötzlich hat der "Arbeitstag" dann 24 Stunden, weil ALLE Körperhaltungen "überwiegend" machbar sind / sein sollen = also 3 Mal 90 - 100 % der täglichen Arbeitszeit (bei Teilzeit eben das mal 3) ...
Daher ja auch der Hinweis, dass wenigstens eine Körperhaltung als "überwiegend" angegeben werden sollte, wenn andere nur "gelegentlich" möglich sein sollen, was macht der "Kandidat" denn bei 3 Haltungen die nur "gelegentlich" gehen, mit dem Rest der Arbeitszeit, vielleicht 70 % liegend (also "überwiegend") ...
Wieviel Sinn ergibt es, wenn im Text eine absolute oder teilweise Leistungsunfähigkeit beschrieben wird und dann wird ein "buntes positives Leistungsbild" angekreuzt und bei "Allgemeiner Arbeitsmarkt" machen wir mal lieber das Kreuz bei 6 und mehr Stunden, da ist das sowieso unwichtig, welche Einschränkungen sich aus dem Beruf /der letzten Tätigkeit so ergeben (haben könnten) und ob da "unter 3 Stunden" angekreuzt ist, interessiert später sowieso keine Sau mehr ...
Vollzeit vermittelbar auf dem "allgemeinen AM" (6 und mehr Stunden) nur das zählt und wieder Einer als gebessert und geheilt entlassen ...
Den Rest liest sich doch kaum einer durch, die schauen sich (bei AfA und Co.) die hübschen Kreuzchen auf den ersten 2 Seiten an und schon bist du VOLL FITT , ob das Sinn ergibt was da angekreuzt wurde, das hinterfragt da schon keiner mehr ...
LIebe Grüße von der Doppeloma

sehr interessant, aber eben leider "reine Theorie", in welcher Reha-Klinik wird denn (wenigstens ???) nach diesen Kriterien der Bericht sorgfältig und komplett erstellt ... wie kann man die Belastunegn der letzen Tätigkeit überhaupt beurteilen und ob das noch geht, wenn das in 6 Wochen Reha gar kein Thema ist, was man da überhaupt so den ganzen Arbeitstag über gemacht hat (telefonieren und die PC-Tastatur quälen ???) ...
Meinst du den Teil mit den Körperhaltungen, das ist (wäre) schon korrekt, dass da irgendwie 100 % Arbeitszeit zusammen kommen müssen, bei den unterschiedlichen Körperhaltungen, ob man sie auch solange wirklich (6 Stunden oder weniger) aushalten kann, ist eine andere Frage, dann gehörte das ja in die zeitlichen Einschränkungen (Vollzeit /Teilzeit), aber das scheuen die ja wie der "Teufel das Weihwasser" ... die "Quantitative" (zeitliche) Leistungsfähigkeit ist ja das Zünglein an der Waage EM oder nicht EM zu sein ...Seltsam, das ein Arzt nicht die Wahl hat bei der DRV unter 30% im Reha-Bericht zu verteilen, muss 100% angegeben werden was der Patient am Tag machen kann.


Das mit den Körperhaltungen ist mir ja in den verschiedenen Reha-Berichten hier auch schon oft aufgefallen, da wird einfach drauf los gekreuzt und plötzlich hat der "Arbeitstag" dann 24 Stunden, weil ALLE Körperhaltungen "überwiegend" machbar sind / sein sollen = also 3 Mal 90 - 100 % der täglichen Arbeitszeit (bei Teilzeit eben das mal 3) ...



Daher ja auch der Hinweis, dass wenigstens eine Körperhaltung als "überwiegend" angegeben werden sollte, wenn andere nur "gelegentlich" möglich sein sollen, was macht der "Kandidat" denn bei 3 Haltungen die nur "gelegentlich" gehen, mit dem Rest der Arbeitszeit, vielleicht 70 % liegend (also "überwiegend") ...




Schon richtig, aber es wäre immerhin schon was, wenn die sich in ALLEN Reha-Kliniken auch mal dran halten würden und wenigstens dieses Schema auch überlegt (nach entsprechender Abklärung beim und MIT dem Patienten) anwenden würden und nicht einfach nur irgendwo wild ihre Kreuze machen (die oft von der Logik her nichtmal zusammenpassen, wie diese "Körperhaltungen") damit der Bericht (und damit der Patient) irgendwie als erledigt abgehakt werden kann ...Auch der Rest ist fragwürdig.
Wieviel Sinn ergibt es, wenn im Text eine absolute oder teilweise Leistungsunfähigkeit beschrieben wird und dann wird ein "buntes positives Leistungsbild" angekreuzt und bei "Allgemeiner Arbeitsmarkt" machen wir mal lieber das Kreuz bei 6 und mehr Stunden, da ist das sowieso unwichtig, welche Einschränkungen sich aus dem Beruf /der letzten Tätigkeit so ergeben (haben könnten) und ob da "unter 3 Stunden" angekreuzt ist, interessiert später sowieso keine Sau mehr ...
Vollzeit vermittelbar auf dem "allgemeinen AM" (6 und mehr Stunden) nur das zählt und wieder Einer als gebessert und geheilt entlassen ...



Den Rest liest sich doch kaum einer durch, die schauen sich (bei AfA und Co.) die hübschen Kreuzchen auf den ersten 2 Seiten an und schon bist du VOLL FITT , ob das Sinn ergibt was da angekreuzt wurde, das hinterfragt da schon keiner mehr ...
LIebe Grüße von der Doppeloma

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Re: lest mal, beachtet dabei was angegeben werden muss
Hallo ihr Lieben.
Habe ich das so richtig verstanden?
Genauso steht da noch unter anderen ohne wesentliche Anforderungen am Hörvermögen. Aber unter den Punkt negatives Leistungsvermögen wurde der Punkt Sinnesorgane nicht angekreuzt.
Scheinbar sind meine Ohren keine Sinnesorgane.
Zumindest wurden ja die letzten beiden Punkte angekreuzt. "Bewegungs- und Haltungsapparat sowie Gefährdungs- und Belastungsfaktoren"
Wenn die DRV wirklich nur das Beurteilt was da angekreuzt wurde, wundert mich das nicht das so viele eine Ablehnung erhalten.
Sicherlich hätten die auch viel zu tun diesen Reha Bericht zu lesen und daraus die richtigen Schlüsse zu ziehen. Aber warum geht es auf die Kosten der Kranken?
Gruß
Udo
Habe ich das so richtig verstanden?
Bei mir steht das ich "zeitweise im Gehen aber ständig im Sitzen und überwiegend im Stehen arbeiten kann". Hähhh, in meinen abfotografierten Unterlagen ist aber in der medizinischen Stellungsname " Im wechsel von sitzen gehen und stehen" angekreuzt. Ich kann weder lange sitzen geschweige denn stehen. Wenn ich mal eine halbe Stunde stehen muss, habe ich das Gefühl durch zubrechendrei Mal „zeitweise“ (im Gehen, Stehen, Sitzen)
deckt nur 30% ab<
Wird für eine Körperhaltung „zeitweise“ angegeben,
muss zumindest eine andere Körperhaltung mit
„überwiegend“ oder „ständig“ bewertet werden.



Zumindest wurden ja die letzten beiden Punkte angekreuzt. "Bewegungs- und Haltungsapparat sowie Gefährdungs- und Belastungsfaktoren"
Wenn die DRV wirklich nur das Beurteilt was da angekreuzt wurde, wundert mich das nicht das so viele eine Ablehnung erhalten.


Gruß
Udo
Zählt ein kranker Mensch denn heute nichts mehr? So wie mit denen umgegangen wird kann man ja davon ausgehen...
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Re: lest mal, beachtet dabei was angegeben werden muss
Beim Kollegen der Blind ist wurde Sinnesorgane auch nicht angekreuzt.
Im gegenteil es stand im Gutachten das er mit Blindenschrift auch die Barille nutzen kann also PC.
SG sah das aber anders. Er hat nun Rente.
(Bring mal einen plötzlich erblindeten mit 60 Jahren noch Blindenschrift bei)
lg
Im gegenteil es stand im Gutachten das er mit Blindenschrift auch die Barille nutzen kann also PC.
SG sah das aber anders. Er hat nun Rente.
(Bring mal einen plötzlich erblindeten mit 60 Jahren noch Blindenschrift bei)
lg
"Sir, wir sind umzingelt! ... Ausgezeichnet jetzt können wir in alle Richtungen angreifen."
Jedes Ding hat zwei Seiten...
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Re: lest mal, beachtet dabei was angegeben werden muss
Das ist ja echt der Hammer. Blind sein und dann soll man noch am PC arbeiten gehen.
Wer weiß, vielleicht kommen die eines Tages noch auf die Idee, das einer der im Sterbebett liegt noch ein wenig arbeiten kann, um noch Geld in die Rentenkasse zu bringen. Vielleicht mit den letzten Atemzügen noch ein paar Luftballon`s aufblasen die man ja dann verkaufen kann


Wer weiß, vielleicht kommen die eines Tages noch auf die Idee, das einer der im Sterbebett liegt noch ein wenig arbeiten kann, um noch Geld in die Rentenkasse zu bringen. Vielleicht mit den letzten Atemzügen noch ein paar Luftballon`s aufblasen die man ja dann verkaufen kann



Zählt ein kranker Mensch denn heute nichts mehr? So wie mit denen umgegangen wird kann man ja davon ausgehen...
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Re: lest mal, beachtet dabei was angegeben werden muss
Ich verstehe ja das es Blinde Richter(einer arbeitet hier im Arbeitsgericht) oder so gibt, aber die sind ja fast alle seit Kindheit Blind und kennen sich mit der Barillezeile aus, genauso ist Blindenschrift kein Thema für sie.
Auch ein Rollifahrer als SB/Finanzamt/irgendeine andere Behörde ist kein Thema.
Aber ein Rollifahrer mit Sauerstoffgerät der 3-6 stunden angeblich arbeiten kann ist grenzwertig, wenn nicht sogar eine Straftat von der DRV.
lg
Auch ein Rollifahrer als SB/Finanzamt/irgendeine andere Behörde ist kein Thema.
Aber ein Rollifahrer mit Sauerstoffgerät der 3-6 stunden angeblich arbeiten kann ist grenzwertig, wenn nicht sogar eine Straftat von der DRV.
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Re: lest mal, beachtet dabei was angegeben werden muss
Hallo Udo,
Da stand sinngemäß, dass die GA bei solchen Einteilungen auch bedenken müssen, dass es keine realen Arbeitsbereiche gibt, wo man "im ständigen Wechsel der Körperhaltungen" was arbeiten könnte, gesteigert wird die Perversion dann noch durch den Zusatz "dass man die Möglichkeit haben soll /muß die Haltung nach Bedarf zu wechseln" ...
Wenn das so geschrieben wird, deutet das eher auf volle EM hin, weil es solche Arbeitsplätze gar nicht gibt, es muss also immer irgendwas noch "überwiegend" möglich sein, aus der Sicht des GA.
Wo bitte ist es denn möglich nach Bedarf zu gehen / stehen oder sitzen, wenn man am "allgemeinen Arbeitsmarkt" unter den üblichen Bedingungen tätig sein soll, diese Jobs soll mir mal einer zeigen, es gab auch schon die Einschränkung (im Bericht /GA) dass keine besonderen Anforderungen (was immer das auch konkret heißen mag
) an die Benutzung/Belastung der Hände gestellt werden dürfen ... aber sonst Vollzeit Erwerbsfähig ...
Schon unsere Großeltern haben darüber geklagt, dass sie wegen Rückenbeschwerden nicht lange sitzen können, weil sie es dann vor Schmerzen nicht mehr aushalten würden ... schon in der Schule hat man uns früher erzählt, dass Sitzen eigentlich die ungesündeste Körperhaltung überhaupt ist und besonders bei ungeeigneten Sitzmöbeln auf die Dauer den Rücken schädigen wird ...
Was stand regelmäßig in Dopas GA (von Orthopäden !!!) er könne eine überwiegend sitzende Tätigkeit Vollzeit ausüben ... seit JAHREN hat er versucht den GA klarzumachen, dass er eben NICHT längere Zeit sitzen kann (sein behandelnder Orthopäde hat das auch schriftlich klar bestätigt, die Schmerzklinik ebenso, mehrfach
), als Konsequenz daraus hat ihm der gerichtliche GA dann empfohlen, deutlich höhere Dosen von seinen Opiaten zu nehmen, dann habe er auch "keine unzumutbaren Schmerzen" mehr ...
Was da drin steht (oben in dem Link) zu Büroarbeit ist auch realitätsfremd, in meinem Call-Center gab es zwar einige Stehpulte für Leute die nicht den ganzen Tag sitzen wollten /konnten aber das war überhaupt nicht für ALLE so vorgesehen und möglich, "ergonomische Mäuse und Tastaturen" habe ich da keine gesehen und telefoniert wurde mit Head-Set, da konnte man auch nicht mit um den Tisch rennen ... Unterlagen holen/ Akten bearbeiten ... kenne ich nicht aus dem Call-Center-Betrieb ... ständiger Haltungswechsel möglich am PC ...
Die haben doch keine Ahnung mehr, wie es im modernen Großraumbüro abgeht, ist doch nicht jeder "Chefsekretärin" und Pförtner sitzen nicht mehr viel (hat der Dopa ja die letzten fast 10 Jahre gemacht
), von wegen Briefe verteilen, der hatte Pakete zu schleppen (bis 25 kg schwer), mußte 6 Stockwerke (mehrfach) in einer Schicht zu Fuß gehen (können), denn Fahrstuhlnutzung ist generell verboten für das Wachschutzpersonal ... mal abgesehen davon, dass es kaum noch "Pförtner" gibt, die nicht auch Nachtschicht machen müssen ... selbstverständlich müssen auch die inzwischen fitt sein am PC ...
Schon makaber, wenn dann sogar die DRV ihn für die letzte Tätigkeit (Pförtner
) als BU sieht (unter 3 Stunden) und trotzdem eisern meint, er könne aber ansonsten Vollzeit arbeiten auf dem "allgemeinen Arbeitsmarkt" ... und seiner AfA-SB fällt (entgegen der vorliegenden ärztlichen GA) nichts Besseres ein, als ihn zu verdonnern sich auf Pförtner-Stellen zu bewerben oder sich bei seinem (immer noch) AG "um Wiedereinstellung zu bemühen" ...
BOHHH, bin ich froh, dass wir das überstanden haben, soviel Idiotie war wirklich oft kaum noch auszuhalten ...
Liebe Grüße von der Doppeloma

in irgendeiner Abhandlung zu Angaben in GA (besonders im Bezug auf die möglichen Körperhaltungen) war das recht gut erklärt, ich weiß aber nicht mehr wo das gewesen ist ...Bei mir steht das ich "zeitweise im Gehen aber ständig im Sitzen und überwiegend im Stehen arbeiten kann". Hähhh, in meinen abfotografierten Unterlagen ist aber in der medizinischen Stellungsname " Im wechsel von sitzen gehen und stehen" angekreuzt.

Da stand sinngemäß, dass die GA bei solchen Einteilungen auch bedenken müssen, dass es keine realen Arbeitsbereiche gibt, wo man "im ständigen Wechsel der Körperhaltungen" was arbeiten könnte, gesteigert wird die Perversion dann noch durch den Zusatz "dass man die Möglichkeit haben soll /muß die Haltung nach Bedarf zu wechseln" ...
Wenn das so geschrieben wird, deutet das eher auf volle EM hin, weil es solche Arbeitsplätze gar nicht gibt, es muss also immer irgendwas noch "überwiegend" möglich sein, aus der Sicht des GA.
Wo bitte ist es denn möglich nach Bedarf zu gehen / stehen oder sitzen, wenn man am "allgemeinen Arbeitsmarkt" unter den üblichen Bedingungen tätig sein soll, diese Jobs soll mir mal einer zeigen, es gab auch schon die Einschränkung (im Bericht /GA) dass keine besonderen Anforderungen (was immer das auch konkret heißen mag




Schon unsere Großeltern haben darüber geklagt, dass sie wegen Rückenbeschwerden nicht lange sitzen können, weil sie es dann vor Schmerzen nicht mehr aushalten würden ... schon in der Schule hat man uns früher erzählt, dass Sitzen eigentlich die ungesündeste Körperhaltung überhaupt ist und besonders bei ungeeigneten Sitzmöbeln auf die Dauer den Rücken schädigen wird ...


Was stand regelmäßig in Dopas GA (von Orthopäden !!!) er könne eine überwiegend sitzende Tätigkeit Vollzeit ausüben ... seit JAHREN hat er versucht den GA klarzumachen, dass er eben NICHT längere Zeit sitzen kann (sein behandelnder Orthopäde hat das auch schriftlich klar bestätigt, die Schmerzklinik ebenso, mehrfach


Was da drin steht (oben in dem Link) zu Büroarbeit ist auch realitätsfremd, in meinem Call-Center gab es zwar einige Stehpulte für Leute die nicht den ganzen Tag sitzen wollten /konnten aber das war überhaupt nicht für ALLE so vorgesehen und möglich, "ergonomische Mäuse und Tastaturen" habe ich da keine gesehen und telefoniert wurde mit Head-Set, da konnte man auch nicht mit um den Tisch rennen ... Unterlagen holen/ Akten bearbeiten ... kenne ich nicht aus dem Call-Center-Betrieb ... ständiger Haltungswechsel möglich am PC ...



Die haben doch keine Ahnung mehr, wie es im modernen Großraumbüro abgeht, ist doch nicht jeder "Chefsekretärin" und Pförtner sitzen nicht mehr viel (hat der Dopa ja die letzten fast 10 Jahre gemacht

Schon makaber, wenn dann sogar die DRV ihn für die letzte Tätigkeit (Pförtner



BOHHH, bin ich froh, dass wir das überstanden haben, soviel Idiotie war wirklich oft kaum noch auszuhalten ...
Liebe Grüße von der Doppeloma

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Re: lest mal, beachtet dabei was angegeben werden muss
Hallo,
der Holme ist der leitende ärztl. Direktor der Weser-klinik in Bad Pyrmont..
da war ich 2x....
erste mal arbeitsfähig entlassen...mit der Aussage: tja, wären sie arbeitsunfähig angereist, hätten wir sie auch arbeitsunfähig entlassen können...aber sooooo??? sie waren ja arbeitsfähig, als sie hier ankamen..
zweite mal arbeitsfähig sollte ich entlassen werden: alles an Problemen und Einschränkungen aufgeführt, auch aufgeführt, dass sich an der Schmerzsymptomatik nichts gebessert hat..Entlassung: arbeitsfähig..
zuvor war ich 9 Monate Au..
da hab ich mir nen Termin bei der chefärztin der Station geben lassen (die mich 3 Stunden vorher arbeitsfähig sah) und siehe da, sie nahm sich nochmal die Akte zur Hand..grummelte rum und meinte: tja, ich denke auch, ich sollte sie arbeitsunfähig entlassen..
das ist doch das reinste Würfelspiel, wer den Mund aufmacht, hat mitunter schon gewonnen...
der Holme ist der leitende ärztl. Direktor der Weser-klinik in Bad Pyrmont..
da war ich 2x....
erste mal arbeitsfähig entlassen...mit der Aussage: tja, wären sie arbeitsunfähig angereist, hätten wir sie auch arbeitsunfähig entlassen können...aber sooooo??? sie waren ja arbeitsfähig, als sie hier ankamen..
zweite mal arbeitsfähig sollte ich entlassen werden: alles an Problemen und Einschränkungen aufgeführt, auch aufgeführt, dass sich an der Schmerzsymptomatik nichts gebessert hat..Entlassung: arbeitsfähig..
zuvor war ich 9 Monate Au..
da hab ich mir nen Termin bei der chefärztin der Station geben lassen (die mich 3 Stunden vorher arbeitsfähig sah) und siehe da, sie nahm sich nochmal die Akte zur Hand..grummelte rum und meinte: tja, ich denke auch, ich sollte sie arbeitsunfähig entlassen..
das ist doch das reinste Würfelspiel, wer den Mund aufmacht, hat mitunter schon gewonnen...
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