Was bedeutet Externes Zusatzgutachten erforderlich!

Nur Mut, es gibt keine dummen Fragen.
Eishockey
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Was bedeutet Externes Zusatzgutachten erforderlich!

Ungelesener Beitrag von Eishockey » Do 20. Jun 2013, 09:28

Habe heute ein Schreiben erhalten es ist ein externes Zusatzgutachten erforderlich.Was heißt das genau??LG Niki

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Doppeloma
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Re: Was bedeutet Externes Zusatzgutachten erforderlich!

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Do 20. Jun 2013, 14:23

Hallo Niki, :smile:
Habe heute ein Schreiben erhalten es ist ein externes Zusatzgutachten erforderlich.Was heißt das genau??LG Niki
Wäre ganz gut wenn du in einem (eigenen) Thema bleibst mit deinen Fragen, sonst muß man sich das überall zusammensuchen, um überhaupt zu wissen was gerade bei dir los ist ... dafür ist es sogar mir heute zu warm (fast 38 Grad :ic_up: ) ...

Geht es um Antrag /Widerspruch/Gericht :confused: :Gruebeln: ... ich kann mir das auch nicht von allen Usern merken, ein Zusatzgutachten bedeutet erstmal nur, dass die bisherigen GA /Fachrichtungen nicht ausreichend waren, um eine Entscheidung zu treffen.

Ein Internist oder Orthopäde darf (z.B.) gar keine tiefgreifenden Äußerungen zur Psyche machen, weil das eben nicht sein Fachbereich ist, umgekehrt wäre es genauso ... oft wird das nicht beachtet und die geben (fachfremde) Sachen von sich (in den GA) die sie gar nicht wirklich beurteilen können, es muss also nicht schlecht sein, wenn man (wer jetzt genau ???) ein Zusatzgutachten für nötig hält.

"Extern" bedeutet ja nur, dass sich diese Begutachtung außerhalb des "eigenen Hauses" abspielen wird, es wird also ein passender Facharzt beauftragt, das kann eine normale Praxis sein oder auch ein Klinik-Arzt.

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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Eishockey
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Re: Was bedeutet Externes Zusatzgutachten erforderlich!

Ungelesener Beitrag von Eishockey » Do 20. Jun 2013, 15:35

Danke Doppeloma .Ja es handelt sich um ein Widerspruch Verfahren .Habe BU Rente will aber EU, Rente.Kann ich dadurch meine BU Rente die bis Renteneintritt bewilligt war ,dadurch verlieren? LG Niki

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Amethyst
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Re: Was bedeutet Externes Zusatzgutachten erforderlich!

Ungelesener Beitrag von Amethyst » Do 20. Jun 2013, 17:31

Eishockey hat geschrieben:.Habe BU Rente will aber EU, Rente.Kann ich dadurch meine BU Rente die bis Renteneintritt bewilligt war ,dadurch verlieren?
Etwas aberkenne, was bereits bewilligt wurde, ist nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen möglich, die aber nicht zutreffen dürften.

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__45.html

§ 45 Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsaktes
(1) Soweit ein Verwaltungsakt, der ein Recht oder einen rechtlich erheblichen Vorteil begründet oder bestätigt hat (begünstigender Verwaltungsakt), rechtswidrig ist, darf er, auch nachdem er unanfechtbar geworden ist, nur unter den Einschränkungen der Absätze 2 bis 4 ganz oder teilweise mit Wirkung für die Zukunft oder für die Vergangenheit zurückgenommen werden.
(2) Ein rechtswidriger begünstigender Verwaltungsakt darf nicht zurückgenommen werden, soweit der Begünstigte auf den Bestand des Verwaltungsaktes vertraut hat und sein Vertrauen unter Abwägung mit dem öffentlichen Interesse an einer Rücknahme schutzwürdig ist. Das Vertrauen ist in der Regel schutzwürdig, wenn der Begünstigte erbrachte Leistungen verbraucht oder eine Vermögensdisposition getroffen hat, die er nicht mehr oder nur unter unzumutbaren Nachteilen rückgängig machen kann. Auf Vertrauen kann sich der Begünstigte nicht berufen, soweit

1.
er den Verwaltungsakt durch arglistige Täuschung, Drohung oder Bestechung erwirkt hat,
2.
der Verwaltungsakt auf Angaben beruht, die der Begünstigte vorsätzlich oder grob fahrlässig in wesentlicher Beziehung unrichtig oder unvollständig gemacht hat, oder
3.
er die Rechtswidrigkeit des Verwaltungsaktes kannte oder infolge grober Fahrlässigkeit nicht kannte; grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn der Begünstigte die erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt hat.
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren. (Bertolt Brecht)

Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht (Bertolt Brecht)

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