Hallo NeueWege,
schon zurück vom "frische Luft schnappen" ???
War heute morgen bei der Hausärztin und sie kommt insgesamt zum gleichen Ergebnis: akzeptieren, durchatmen und lernen sich darüber zu freuen, dass die Behörden-Tortur nun erst mal ein Ende hat und die Zeit nutzen und es als Chance sehen.
Ist mir symphatisch deine Hausärztin ...
Ich bin 45jährig. Meine Hausärztin meinte noch, so hätte ich auch eine solide Grundlage um eben bei Ablauf der Befristung mit dem RVTr auch über anschliessende Leistungen (egal welcher Art: Verlängerung, erneute LTA, was auch immer) auf einer ganz anderen Basis "verhandeln" zu können.
NAJA, das betrachtet sie wohl etwas "blauäugig" ... die einzige LTA-Leistung die dann vielleicht noch gewährt wird, dürfte wohl ein AG-Zuschuß sein und den AG dazu (der das haben will und dich einstellt/einarbeitet wie du bist) den musst du dir trotzdem selber suchen ...
Ab 40 plus X beginnt in Richtung ernsthafter Umschulung inzwischen schon das "Spardenken" bei der DRV (und auch bei der AfA), vor knapp 20 Jahren bekam man auch noch Mitte bis Ende 40 mal die Bewilligung, aber die Aussichten auf dem Arbeitsmarkt für die dann fertigen Umschüler (um die 50 und ohne Berufserfahrung) waren schon zu dieser Zeit mehr als gering.
Der Dopa und ich haben ja die Bewilligungen (in den 90-ern) noch bekommen, das Beste was wir uns daraus (für die private Zukunft

) mitnehmen konnten, war ein neuer Partner fürs Leben

...
Arbeit gefunden haben wir in diesen Bereichen niemals und dann beide notgedrungen was "Angelerntes" gemacht, das kann man auch ohne Umschulung tun ... nach gut 2 Jahren "Übergangsgeld" standen wir also auch wieder vor dem finanziellen
NICHTS ... ich bekam damals nichtmal ALO-Hilfe, mußte direkt zum Sozial-Amt, zumal ich auch noch ein Kind irgendwie satt bekommen mußte ...
Ich weiß also auch sehr gut wie es ist, wenn man (berufliche und finanzielle) Hoffnungen begraben muss ... aber irgendwie geht es immer weiter ...
Hinzuverdienst 450,-- monatlich. In welcher Form kann mir der RVTr da Probleme machen ? Ich gehe davon aus, dass man deutlich unter den täglich 3 Std. bleiben muss, die 450,-- nicht überschreitet (da sonst eh angerechnet wird, was ja auch Quatsch für einem selbst ist) und die Tätigkeit ins positive Leistungsprofil passt.
Soweit schon alles richtig bedacht, nur was du tust bleibt dir überlassen, du darfst dir ruhig weiter deine "Restgesundheit ruinieren", da man aber Zuverdienste / Aufnahme von beruflicher Tätigkeit immer bei der DRV melden
MUSS (auch unter 450 € Einkommen), werden die sich gegebenen Falles schon ihre eigenen Gedanken dazu machen, spätestens beim nächsten Antrag auf Verlängerung.
Es ist rechtlich erlaubt und trotzdem wird die Berechtigung einer EM-Rente manchmal auch "in Zweifel" gezogen, wenn jemand (z.B.) direkt nach der Bewilligung sofort eine Tätigkeit aufnimmt, obwohl er doch im jahrelangen Rentenkampf immer betont habe, dass er überhaupt nicht mehr könne ... die finanziellen Aspekte und Zwänge die da oft (wegen sehr geringer Rente) dahinter stehen, interessieren die SB der DRV dann eher wieder gar nicht ...
Du wolltest aber eine LTA und keine Rente und wenn du dann mal ein paar Stunden was dazu verdienen würdest, wäre das (aus Sicht der DRV) nicht so schlimm, weil du ja auch nie behauptet hast, dass du nicht mehr arbeiten kannst, klingt "weit hergeholt", ist es aber vermutlich nicht, denn merkwürdigerweise wurden manchen Zuverdienern schon häufiger die Zeitrenten eben nicht verlängert ...
Ich finde das eh nicht so grandios, eine EM-Rente zu bekommen und sich auch im geringen Umfang mit einer leichten Tätigkeit zu befassen (auch eine solche zu suchen). Das beisst schon ganz schön und widerspricht natürlich dem Sinn von sich erst mal um sich selbst kümmern und gesunden.
Das ist sicher auch der Hintergedanke der DRV dabei, denn es ist erlaubt (im beschränkten Rahmen) aber keine Pflicht und manchen Leuten tut es eben auch gesundheitlich gut, auf diese Weise mal "raus zu kommen", statt sich nur zu Hause zu verkriechen, es kommt ja auch ein wenig auf die konkreten gesundheitlichen Gründe für die Berentung an.
Andererseits gäbe es noch mehr Leute in der staatlichen Grusi /Sozial-Hilfe weil die EM-Rente ja oft gar nicht ausreichend ist, um alleine davon Leben zu können, so wird der Anreiz gegeben lieber ohne staatliche Zuschüsse auszukommen.
Es hat ja sicher seinen Grund, dass es seit 2001 keine "Erwerbs-Unfähigkeit" mehr gibt rentenrechtlich, man ist eben
UNTER 3 Stunden täglich (theoretisch) immer noch "Erwerbsfähig", darum darf man in diesem Rahmen auch Arbeiten gehen mit voller EM-Rente.
Wie läuft das nun eigentlich mit dem Beginn der EM-Rente ? Im Moment bin ich ja im ALG1-Bezug. Wie ich anderen Forums-Beiträgen entnommen habe, wird das mit der Bewilligung nach offizieller Antragsstellung ziemlich schnell gehen.
Das Antragsdatum auf die LTA sollte als Antrag auf EM-Rente übernommen werden, auch im GA kann ein Datum drin stehen wo der GA den "Eintritt der EM" sieht, das kann auch schon vor der Antragstellung liegen, du wirst abwarten müssen was letztlich dazu im Bescheid drin stehen wird.
Bei einer Zeitrente beginnt die Renten-Zahlung/Leistungsanspruch üblicherweise frühestens ab dem 7. Monat nach der Antragstellung /Eintritt des Leistungsfalles, bei einer EM-Rente ohne Befristung sofort ... es wäre wirklich ganz gut, wenn du die Antragstellung in der Beratungsstelle machen läßt, damit die das richtige Datum (für die Antragstellung) eintragen, die kennen sich ja damit aus wie das läuft bei "Umdeutungen".
Man weiß nie bei wem das dann zur Bearbeitung auf den Tisch kommt und ob die das nochmal entsprechend abgleichen, mit davorliegenden Vorgängen (Reha /LTA wird meist wo anders bearbeitet als die EM-Renten-Anträge), sonst gibt es da vielleicht gleich wieder unnötiges "Kuddel-Muddel" ...
Sobald dir der schriftliche Bescheid zur EM-Rente vorliegt wirst du das ALLES erst genau wissen (können), dann musst du die AfA darüber informieren, dass dir die EM-Rente bewilligt wurde und auch den Nachweis dazu (1. Seite des Bescheides genügt üblicherweise) beifügen.
Kann es passieren, dass ich ALG1 zurückbezahlen muss ?
Nein, das darf nicht zurück verlangt werden, du bekommst dann aber einen Aufhebungsbescheid für die Zukunft und ab dem genannten Tag zahlen die auch nicht mehr, wegen Änderung der Verhältnisse (du bist wegen EM nicht mehr vermittelbar) ...wenn es bei der DRV entsprechende Nachzahlungsbeträge geben sollte, bekommen die daraus was erstattet, soweit es den entsprechenden (rückwirkenden!) monatlichen Rentenbetrag nicht überschreiten würde.
Auf den Rest müssen sie verzichten, wenn dein ALG höher war als die (zeitgleiche) Monatsrente gewesen wäre, Rück-Forderungen an dich zu richten ist nicht erlaubt, solltest du da was bekommen melde dich bitte, versucht wird da durchaus manchmal was.
Und ab wann wird denn die Dauer eine Zeit-Rente berechnet ? Ab dem Tag der Erstellung des Renten-Bescheides oder ab dem Tag der 1. Auszahlung ?
Weder /noch, diese beiden Zeitpunkte haben damit nichts zu tun, es geht auch hier um den festgelegten /festgestellten Zeitpunkt wo der Leistungsfall /die EM eingetreten ist ... es wird (bei dir) wahrscheinlich der Antragstag auf die LTA sein ...ab da ist eine Befristung auf höchstens 3 Jahre möglich, den genauen Zeitraum legt die DRV fest, es kann also auch weniger sein, bis zur ersten Verlängerung.
Mein EM-Renten-Bescheid wurde letztes Jahr im Juli erstellt, die EM-Zeit-Rente begann aber rückwirkend ab 08/2010 und lief mit Befristung bis 07/2013, die erste Überweisung der Renten-Leistung erfolgte im September 2012, das steht dann alles genau in deinem Bescheid drin, auch ob sich eine Nachzahlung ergeben wird und die konkrete Höhe dieser Nachzahlung.
Der Rest davon wird aber erst nach der Abrechnung mit den Vorleistern an dich ausgezahlt, bei mir war das die AfA und das JobCenter, ist deine (rückwirkende) EM-Rente niedriger als es die Leistungen von KK und/oder AfA waren, dann bleibt kein Nachzahlungsbetrag für dich übrig.
Dann bekommst du zum Ende des angekündigten Monats (also bei mir war es Ende September, die Rente FÜR den September) deine erste Rente überwiesen und das war es dann auch schon, ansonsten werden die verbleibenden Nachzahlungen meist schon vorher überwiesen (meine kam Ende August schon).
Hält man während der Befristungs-Zeit irgendwie Kontakt zum RVTr oder hat denen irgendwie (z.B. über den Hausarzt) irgendwelche Rechenschaft abzulegen ?
Nein, das brauchst du nicht, nur wenn es Änderungen gibt (Umzug /Arbeitsaufnahme/Konto-Änderung) bist du verpflichtet der DRV das mitzuteilen, ansonsten kommt jeden Monat pünktlich deine Rentenzahlung auf dein Konto und damit ist das erledigt.
Wird man zum Ende der Befristung irgendwie aufgefordert, sich zum weiteren Planung zu äussern oder wie geht das dann weiter ?
Üblicherweise bekommt man rechtzeitig (ca. 4 - 5 Monate vor Ablauf der Befristung, bei mir kam das Anfang Februar für die Verlängerung ab August) das Formular zugeschickt, um die Verlängerung der EM-Rente zu beantragen, du füllst es aus, fügst (bei Bedarf oder Anforderung) aktuelle Arztberichte bei und schickst es einfach an die DRV zurück ... ich glaube nach irgendwelchen "Zukunfts-Planungen" wird da nicht gesondert gefragt ...
Stellst du den Antrag nicht läuft die EM-Rente einfach aus und du bekommst dann kein Geld mehr von der DRV, auf den Antrag bekommst du natürlich (früher oder später) einen Bescheid dazu, ob die Rente verlängert wird (und wie lange jetzt) oder welche Gründe es gibt die Verlängerung abzulehnen.
Ich denke mal in diesem Falle (Ablehnung) wäre es erst angebracht, erneut eine Förderung /LTA zu beantragen, denn wenn die EM verlängert wird sieht man die (eventuelle) Besserung ja noch nicht als ausreichend an, was Anderes zu überlegen ...
Kann ich nur "raten" denn mir war es ja Recht, dass man die EM-Rente so problemlos auf unbefristet verlängert hat, bei mir wurden nichtmal Arztbefunde verlangt, ich hatte auch in der kurzen Zeit seit der Rentenbewilligung noch nichts neues zum Mitschicken.
Hoffe, dass dann endlich mal auch noch sowas wie Erleichterung bei mir eintritt. Dummerweise überwiegt im Moment akute Existenzangst - vielleicht etwas zu sehr von der Hoffnung gelebt. Na ja.
Die "Erleichterung" wird wohl erst langsam eintreten (können) wenn dir dann der schriftliche EM-Renten-Bescheid mit allen notwendigen Informationen vorliegt ... ob sich dann deine Existenzangst etwas besänftigen läßt kann ich nicht beurteilen, das hängt ja auch von der konkreten Höhe deiner zu erwartenden EM-Rente ab ...
Unsere diesbezüglichen Ängste hätte die DRV weit früher beseitigen können, wenn man uns nicht erst "ganz nach unten" weitergereicht hätte, unsere Renten sind zwar auch relativ bescheiden, aber damit können wir zumindest etwas mehr als "nur existieren" und das hätten wir ganz gerne schon früher gehabt ... da wären uns manche schlaflosen Nächte erspart geblieben ...
Während meiner Umschulung damals war es mit dem Übergangsgeld von der DRV aber auch nicht gerade üppig (mit Kind und zwei Haushalten) zu leben und die beruflichen Hoffnungen gingen dann eben danach auch ziemlich schnell "baden", ich fürchte dass du dir von einer LTA überhaupt zuviel erwartet / erhofft hast, für deine gesamte berufliche Zukunft.
Liebe Grüße von der Doppeloma
