Teil-Abhilfebescheid

Nur Mut, es gibt keine dummen Fragen.
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Myckimaus
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Teil-Abhilfebescheid

Ungelesener Beitrag von Myckimaus » Do 13. Jun 2013, 11:11

Hallo zusammen,
habe heute Post erhalten vom Versorgungsamt, (nach dem ich Widerspruch eingelegt hatte) Teil-Abhilfebescheid.
Kann mit diesem im ersten Moment über Haupt gar nichts anfangen. Da wird mir ein höherer Grad der Behinderung anerkannt,
aber hier komme ich mir vor wie auf dem Basar. Es könnte aber, es könnte auch nicht. Es liegt auch gleich eine Rückantwort bei.
Die da fein säuberlich mit ERKLÄRUNG einverstanden bin, oder aber nicht einverstanden bin. ( Als erledigt betrachtet) Habe zuerst 30 Grad
der Behinderung gehabt und habe dann einen Verschlechterungsantrag gestellt. Dieser ist nach Stuttgart gegangen??? Glaube wer will.
Da steht dass mein Wiederspruch teilweise begründet ist, jedoch für mein Krankheitsbild Seelische Störung/Persönlichkeitsstörung
nunmehr mit 40 Grad bewertet wird. Ein GdB von 50 würde da nicht vorliegen.
Habe dazu einige Fragen: Muss oder kann ich da Widerspruch einlegen und wer kann mir da helfen??
Brauche ich da einen Anwalt. Oder kann mir da auch der VDK helfen. Oder soll ich dieses so belassen.??
Bin total in der Zweifel.??
Myckimaus

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Re: Teil-Abhilfebescheid

Ungelesener Beitrag von Esuse » Do 13. Jun 2013, 14:53

Hallo,
vermutlich sind nicht alle Deine Einwände berücksichtigt worden.
VdK oder SovD können helfen - in manchen Orten sind die gut, in manchen katastrophal.
Du kannst einen Anwalt nehmen, mußt aber nicht, ich fürchte allerdings, daß Dir sowieso nur Klage bleibt. Das kann dann dauern, evtl ist es besser, in 6 Monaten einen Verschlimmerungsantrag zu stellen.
Liebe Grüße

Esuse

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Re: Teil-Abhilfebescheid

Ungelesener Beitrag von Paulinchen » Do 13. Jun 2013, 15:28

hallo Myckimaus,
wurde dir eine Frist gesetzt in der du die Erklärung abgeben sollst? Wenn ja, schreib da einen 2-Zeiler hin und schreibe das du noch Beratung benötigst und du nicht sagen kannst ob das mit der angegebenen Frist klappt (Fristverlängerung!!!).
Danach kannst du dich in Ruhe vom VdK/Anwalt beraten lassen. Dort bekommt man ja meist nicht sofort einen Termin.
Wenn du mit dem GdB von 40% nicht zufrieden bist, dann wird's wahrscheinlich auf eine Klage hinauslaufen. Wenn du dir den Stress ersparen willst, dann in einem halben Jahr Verschlimmerungsantrag stellen.
Liebe Grüße
Paulinchen

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Re: Teil-Abhilfebescheid

Ungelesener Beitrag von Myckimaus » Do 13. Jun 2013, 17:11

Danke für die schnelle Antworten.
Nach dem Motto lieber den Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach.
Habe um Akteneinsicht gebeten und ein Termin mit VDK ausgehandelt.
Eine Frist habe ich nicht, die Übliche innerhalb von 4 Wochen.
Was mich in dem Schreiben Irritiert ist der Text: Die Prüfung hat ergeben, dass Ihr Wiederspruch teilweise begründet ist.
Dem Widerspruch war daher in dem eingangs dargelegten Umfang abzuhelfen.
Dieses verstehe ich als Wischie/ Waschie.
LG. Myckimaus

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Re: Teil-Abhilfebescheid

Ungelesener Beitrag von Dunningen » Fr 14. Jun 2013, 07:26

Hallo erst mal an alle, nach längerer Zeit melde ich mich auch mal wieder!

Myckimaus nach Deinem Krankheitsbild was da drinnen steht bist Du mehr als gut bedient mit 40 %.

Habe etliche mehr Diagnosen und dazu die selben was Dein Krankheitsbild betrifft.

Ich mußte lange kämpfen um auf die 50 % zu kommen so daß ich meine Schwebehinderten - Rente beantragen konnte.

Da werden Dir die anderen im Forum bestimmt auch noch was dazu sagen können.

Besonders die D -Oma wird Dir da näheres dazu sagen können, denn Sie ist eine wahre Perle und hat schon vielen mit Ihren Ratschlägen geholfen oder helfen können, mich einschließlich bezogen.

Grüße von Arnold

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Re: Teil-Abhilfebescheid

Ungelesener Beitrag von Blacky » Fr 14. Jun 2013, 07:58

Abhilfebescheid

Das liest sich schon eigenartig und isses auch.

Bei mir hat das Gericht nach 3 Jahren das VA angewiesen mir einen Grad von 50 zu geben.

Dieser wurde dann seitens VA auf 2 Jahre gegeben.

Direkt nach dem Urteil habe ich einen Verschlimmerungsantrag abgegeben.

Habe dann 60 bekommen.

Widerspruch mit Jammerlappen hat dann 60 "G" ergeben.

Das ganze kam dann per Abhilfebescheid, meinem ursprünglichen Antrag wurde voll entsprochen.

Und das ganze unbefristet.

Normalerweise wird dir mit diesem Bescheid auch geschrieben was alles berücksichtigt wurde.

Klagen würde ich nicht noch mal, dauert alles viel zu lange.
MfG
Blacky

Erfolg steigt nur zu Kopf, wenn dort der erforderliche Hohlraum vorhanden ist.
(Manfred Hinrich)



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Re: Teil-Abhilfebescheid

Ungelesener Beitrag von Esuse » Fr 14. Jun 2013, 08:49

Ich habe auch so einen Teilabhilfebescheid bekommen.
Mir wurde der GdB ja erstmal abgelehnt, nach Widerspruch erkannte man dann RA, HwS-Syndrom und Sehfehler, der nicht durch Brille korrigierbar ist, an. Bluthochdruck und Gicht nicht, daher wurde in Teilen bewiligt (mit GdB 40) bei den anderen Dingen blieb es bei der Ablehnung.
Liebe Grüße

Esuse

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Re: Teil-Abhilfebescheid

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Sa 15. Jun 2013, 01:00

Hallo Myckimaus, :smile:
Da steht dass mein Wiederspruch teilweise begründet ist, jedoch für mein Krankheitsbild Seelische Störung/Persönlichkeitsstörung
nunmehr mit 40 Grad bewertet wird. Ein GdB von 50 würde da nicht vorliegen.
War das jetzt dein erster Antrag und hast du dir die Unterlagen einschließlich der "versorgungsärztlichen Stellungnahme" zuschicken lassen, um deinen Widerspruch gut begründen zu können ???
Es ist sehr schwierig am "Ergebnis" herumzudoktern, wenn man die Ausgangsbasis nicht kennt.

Geht es ausschließlich um die psychischen Probleme bei dir oder noch um andere Beeinträchtigungen, die zusätzlich /erschwerend vorhanden sind ???

Einen GdB von 50 und somit den Schwerbehindertenausweis bekommt man nicht so schnell bewilligt, ich habe wegen Herzklappe GdB 30 sofort bekommen (ist Minimum dafür) und später den GdB 40 (insgesamt) wegen der zusätzlichen Probleme durch Tinnitus und Hörprobleme (Einzel-GdB auch 30), weitere Erhöhungen (wegen Psyche) wurden bisher immer abgelehnt, "das sei angeblich nicht schwerwiegend genug", für die Anhebung auf Gesamt-GdB 50.

In der Versorgungsärztlichen Stellungnahme ist die Psyche zwar mit "Einzel-GdB 20" jetzt zusätzlich aufgenommen, aber es sei dem Versorgungsamt "freigestellt", deswegen den Gesamt-GdB trotzdem nicht zu erhöhen, eine Schwerbehinderung liege bei mir insgesamt nicht vor ... PUNKT ...

Ja, es hat was von "Basar" denn immerhin bin ich ausgerechnet wegen der angeblich "geringfügigen psychischen Probleme" berentet worden ... :Verwirrt: :Hilfe:

Aber ich habe keinen Nerv mehr mich weiter darum zu streiten, von den "Nachteilsausgleichen" für Schwerbehinderte kann ich mit einem Ausweis jetzt (als EM-Vollrentner) auch nicht mehr "profitieren", es stellt sich also zunächst die Frage, was du dir konkret persönlich von einer (weiteren) Erhöhung und dem Schwerbehinderten-Ausweis erwarten würdest ... :Gruebeln:
Habe dazu einige Fragen: Muss oder kann ich da Widerspruch einlegen und wer kann mir da helfen??
Man hat dir also teilweise Recht gegeben und möchte jetzt wissen, ob du bereit bist das so zu akzeptieren ...damit wäre das dann für dieses Mal erledigt.

Das hindert dich ja nicht in ca. 6 Monaten (oder eben danach jederzeit) erneut einen Verschlimmerungs-Antrag zu stellen und mit entsprechenden ärztlichen Unterlagen zu untermauern, das ist meist die "schnellere" Methode gegenüber einem gerichtlichen Verfahren, das einige Jahre dauern kann und auch keine Erfolgsgarantie beinhaltet.
Brauche ich da einen Anwalt. Oder kann mir da auch der VDK helfen. Oder soll ich dieses so belassen.??
Kannst ja den VDK befragen ob es aktuell sinnvoll erscheint das noch weiter zu betreiben, es ist schwierig das hier ohne gründliches "Aktenstudium" entscheiden zu wollen, wie ich oben schon geschrieben habe ist es auch abhängig davon wie wichtig dir diese Entscheidung (ein höherer GdB) aktuell ist und warum.

Für mich ging es (wie bei @Dunningen) um die Möglichkeit (diesen Sommer) in die Rente für Schwerbehinderte zu können, wenn die DRV weiterhin die EM-Rente verweigert hätte, nun ist das nicht mehr erforderlich, da ich ja letztes Jahr doch noch die EM-Rente bewilligt bekam und inzwischen bis zur Altersrente verlängert wurde.

Für andere Zwecke brauche ich mir solche Kämpfe mit dem Versorgungsamt im Moment nicht mehr anzutun, es muss auch mal genug sein, wenn sich mein Gesamtzustand mal sehr verschlechtern würde und weitere Probleme dazu kämen, kann ich ja jederzeit wieder einen Antrag stellen, zur Zeit sehe ich das nicht (mehr) als dringlich an, unbedingt einen Schwerbehinderten-Ausweis zu bekommen.

Der vom Dopa liegt auch nur im Regal und staubt ein ...

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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