Zahlungsweise Anschlussübergangsgeld

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charles1
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Zahlungsweise Anschlussübergangsgeld

Ungelesener Beitrag von charles1 » Mo 6. Mai 2013, 13:19

Hallo,

wer hat Erfahrungen mit den Zahlungsformalitäten von Anschlussübergangsgeld nach erfolgreich beendeter Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben?


Ich habe heute von der Deutschen Rentenversicherung Bund einen Bescheid erhalten, nachdem ich für längstens 3 Monate Anspruch auf Übergangsgeld habe.

Dem Bescheid beigelegt war ein Formular mit der Überschrift:

Die nachfolgende Erklärung ist für die Auszahlung des Übergangsgeldes nach
§ 51 Abs. 4 SGB IX erforderlich

Erklärung zur Vorlage bei der Rentenversicherung

Auf dem Formular muss ich nur Ausfüllen und bestätigen, dass sich keine Änderung in meinen Verhältnissen ergeben hat und ich weiterhin bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet bin und keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend machen kann.

EINE MONATL. BESCHEINIGUNG DURCH DIE ARBEITSAGENTUR, dass ich noch arbeitslos bin, wurde weder in der Zusage der DRV Bund noch auf dem erhaltenen Formular zur Auszahlung erwähnt.

Ebenso nicht meine Bankverbindung.

Ist dass so O.K.?

Die Weiterbildung ging bis zum 22.04.13 und wurde mit erfolgreicher Abschlussprüfung beendet. Am 23.04.2013
habe ich mich bei der Arbeitsagentur arbeitslos gemeldet.

Wann und wie erhalte ich nun das erste Mal Anschlussübergangsgeld?

Indem ich das oben beschriebene Formular am 22.5.13 frühestens ausfülle (= ggfs.
bestätige, dass sich keine Änderung in meinen Verhältnissen ergeben hat und ich weiterhin bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet bin und keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend machen kann) und an die DRV Bund schicke.....


Mit freundlichen Grüßen

Charles

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Re: Zahlungsweise Anschlussübergangsgeld

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Di 7. Mai 2013, 16:42

Hallo Charles, :smile:
wer hat Erfahrungen mit den Zahlungsformalitäten von Anschlussübergangsgeld nach erfolgreich beendeter Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben?
umfangreiche Erfahrungen damit wird es hier bei uns eher nicht geben, denn die User hier sind im Kampf um die EM-Rente, solche Schritte kommen bei den meisten eher nicht mehr in Frage aus gesundheitlichen Gründen.

Aus einer früheren Umschulung ist mir aber zumindest diese Möglichkeit bekannt, dass man nach erfolgreichem Abschluß einer Umschulung /Weiterbildung durch die DRV einen Anspruch auf Weiterzahlung von Übergangsgeld haben kann, wenn kein (ausreichender) Anspruch auf ALGI mehr vorhanden ist und ein Arbeitsplatz direkt anschließend noch nicht zur Verfügung steht.
Ich habe heute von der Deutschen Rentenversicherung Bund einen Bescheid erhalten, nachdem ich für längstens 3 Monate Anspruch auf Übergangsgeld habe.
Dem Bescheid beigelegt war ein Formular mit der Überschrift:
Die nachfolgende Erklärung ist für die Auszahlung des Übergangsgeldes nach
§ 51 Abs. 4 SGB IX erforderlich
Das ist zunächst mal zu deiner Information, welche Ansprüche du in diesem Falle an die DRV hast, wenn die AfA trotz Arbeitslosigkeit nicht (mehr) zahlt, weil du dort keinen Leistungs-Anspruch mehr hast.
(4) Sind die Leistungsempfänger im Anschluss an eine abgeschlossene Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben arbeitslos, werden Übergangsgeld und Unterhaltsbeihilfe während der Arbeitslosigkeit bis zu drei Monate weitergezahlt, wenn sie sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet haben und einen Anspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens drei Monaten nicht geltend machen können; die Dauer von drei Monaten vermindert sich um die Anzahl von Tagen, für die Leistungsempfänger im Anschluss an eine abgeschlossene Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben einen Anspruch aus Arbeitslosengeld geltend machen können.
Quelle

http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbix/51.html

das soll dir die Möglichkeit geben dir einen entsprechenden Arbeitsplatz innerhalb der nächsten 3 Monate zu suchen, unter finanzieller Absicherung ... eben entweder ALGI oder Übergangsgeld von der DRV, danach zahlt Niemand mehr, wenn du immer noch ohne Arbeit bist, bei Mittellosigkeit /Bedürftigkeit wäre dann Hartz 4 zu beantragen.
Erklärung zur Vorlage bei der Rentenversicherung

Auf dem Formular muss ich nur Ausfüllen und bestätigen, dass sich keine Änderung in meinen Verhältnissen ergeben hat und ich weiterhin bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet bin und keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend machen kann.
Das muss dir die AfA natürlich schriftlich geben (dass du keinen Anspruch hast und dort zur Vermittlung aber gemeldet bist), sonst kann ja Jeder behaupten, er sei noch arbeitslos.

Wennn du einen Job gefunden hast bist du natürlich verpflichtet das der DRV sofort mitzuteilen, dann werden die Zahlungen entsprechend eingestellt, auch wenn die 3 Monate noch nicht vorüber sein sollten.
EINE MONATL. BESCHEINIGUNG DURCH DIE ARBEITSAGENTUR, dass ich noch arbeitslos bin, wurde weder in der Zusage der DRV Bund noch auf dem erhaltenen Formular zur Auszahlung erwähnt.
NaJa, wenn du im Anschluß an die LTA arbeitslos bist und keinen Anspruch auf ALGI hast, dann ändert sich das ja nur durch Arbeits-Aufnahme und die mußt du der DRV sowieso eigenständig mitteilen, wozu da eine monatliche Bescheinigung von der AfA ???
Ebenso nicht meine Bankverbindung.
Deine Bankverbindung sollte ja durch die bisherigen Überweisungen bei der DRV bekannt sein, wenn sich da was verändert hat, bist du auch Mitteilungs-Pflichtig ansonsten überweisen die dort hin, wo sie es während der LTA auch getan haben.
Die Weiterbildung ging bis zum 22.04.13 und wurde mit erfolgreicher Abschlussprüfung beendet. Am 23.04.2013
habe ich mich bei der Arbeitsagentur arbeitslos gemeldet.

Wann und wie erhalte ich nun das erste Mal Anschlussübergangsgeld?
Hat man dir (bei der AfA) schriftlich bestätigt, dass kein Anspruch auf ALGI besteht, hast du den Antrag ausgefüllt und an die DRV geschickt, "automatisch" passiert in der deutschen Bürokratie überhaupt NIX ... ???
Indem ich das oben beschriebene Formular am 22.5.13 frühestens ausfülle (= ggfs.
bestätige, dass sich keine Änderung in meinen Verhältnissen ergeben hat und ich weiterhin bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet bin und keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend machen kann) und an die DRV Bund schicke.....
Wieso erst Ende Mai, wenn die Weiterbildung bereits im April beendet war, du schickst die Nachweise /Antrag dafür hin zur DRV und dann können nur die dir sagen / mitteilen, wann sie das erste Geld überweisen werden.

Solange die nichtmal wissen, dass du diese Leistung (Weiterzahlung Übergangsgeld) in Anspruch nehmen willst /kannst werden die gar nichts machen, woher sollen die das denn wissen, dass du noch keinen Job hast und kein ALGI bekommen wirst ... das musst du denen doch mitteilen. :Gruebeln:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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