Mal angenommen.....

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Lilafee
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Mal angenommen.....

Ungelesener Beitrag von Lilafee » So 5. Mai 2013, 09:28

...., ich bekäme heute meinen rückwirkenden Rentenbescheid.

In dieser rückwirkenden Zeit hätte ich KG 12*1500 EUR = 18.000 EUR
...........................................ALG1 12*1200 EUR = 14.400 EUR
UND......................................ALG2 6*600 EUR = 3.600 EUR

... bekommen.
Außerdem war ich zwei Monate ohne Bezüge.

Der fiktive Rentenanspruch beträge 32*800 EUR = 25.600 EUR.

Wie würde dann abgerechnet? Bekäme die KK 12*800, die AfA 12*800 EUR und das JC 6*600 EUR und der fiktive Rest von 6*200 EUR und 2*800 EUR würde an mich ausgezahlt? Oder würde dieser Betrag anteilig an AfA und KK überwiesen?

Vrori
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Re: Mal angenommen.....

Ungelesener Beitrag von Vrori » So 5. Mai 2013, 11:03

ich glaube, das wird alles getrennt abgerechnet....

die KK bekommt das KG bis in Höhe der Rente höchstens zurück...

dann die Afa bis in Höhe der Rente...

und dann JC...wenn noch was übrig ist...

d.h. Erstattungsanspruch wäre immer nur in Höhe der Rente....der überschiessende ausgezahlte Betrag an KG oder ALG verbleibt für dich....
LG
Vrori

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lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...

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Re: Mal angenommen.....

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » So 5. Mai 2013, 15:31

Hallo Lilafee, :smile:
...., ich bekäme heute meinen rückwirkenden Rentenbescheid.
dann steht da genau drin ab wann die EM-Rente nun bewilligt wurde, welche Rente (Zeitrente oder ohne Befristung) und ab wann die tatsächlichen Rentenzahlungen beginnen werden.
Bei einer (wahrscheinlichen) Zeitrente beginnt der Geld-Anspruch z.B. erst ab dem 7. Monat und eine EM-Rente für rückwirkend fast 3 Jahre wird es eher nicht geben, da bliebe ja für die Zukunft NIX mehr übrig ... weil Zeitrenten höchstens 3 Jahre am Stück bewilligt werden.
In dieser rückwirkenden Zeit hätte ich KG 12*1500 EUR = 18.000 EUR
...........................................ALG1 12*1200 EUR = 14.400 EUR
UND......................................ALG2 6*600 EUR = 3.600 EUR

... bekommen.
Im Bescheid wird dir dann auch die komplette Nachzahlungs-Summe genannt und, dass man erst die Verrechnungen mit den Vorleistern (KK/ AfA/ JC) vornehmen wird, ehe du einen verbleibenden Restbetrag überwiesen bekommst.
Grundlage für diese Verrechnungen ist immer dein (Netto-) Rentenbetrag zum jeweiligen Zeitpunkt, es darf also nur verrechnet werden, was du auch auf deinem Konto gehabt hättest, Monat für Monat ab Beginn der rückwirkenden EM-Rente mit Zahlungs-Anspruch.
Außerdem war ich zwei Monate ohne Bezüge.
Für solche Zeiten hast du Anspruch auf die (nachträgliche) Auszahlung deiner VOLLEN Monatsrenten, dadurch bekam der Dopa (trotz kleiner Rente) auch noch ein paar € Nachzahlung, weil wir einige Monate nur von meinem ALGI plus Wohngeld gelebt hatten, um H4 (noch) aus dem Wege zu gehen.
Der fiktive Rentenanspruch beträge 32*800 EUR = 25.600 EUR.
Das wäre also die Summe (Gesamt-Nachzahlung) die erstmal im Renten-Bescheid stehen würde, wobei es da noch eine Extra-Übersicht geben wird, die Renten ändern sich ja auch (meist) zum 01. 07. da werden (mit Glück) die Renten immer erhöht, bei mir standen da auch fast 20.000 € (für fast 2 Jahre rückwirkend) ... :Heiss:
Wie würde dann abgerechnet? Bekäme die KK 12*800, die AfA 12*800 EUR und das JC 6*600 EUR und der fiktive Rest von
Ist das die Netto oder die Brutto-Rente (es gehen ja auch von der Rente Versicherungsbeiträge ab, das verrechnen die aber alles untereinander), in groben Zügen stimmt das dann schon, aber jeder Vorleister fordert seine Ansprüche separat bei der DRV ein, die DRV weiß ja nicht, was du genau von denen bekommen hast.
6*200 EUR und 2*800 EUR würde an mich ausgezahlt?
Soweit stimmt also deine fiktive Rechnung schon mal ganz gut, wie kommst du jetzt auf die 6 Mal 200 € ???
Achso, vom JC, die müßten eigentlich den Mietanteil auf 56 % "deckeln", weil man ja rückwirkend kein Wohngeld mehr bekommen kann, leider lassen die das gerne "unter den Tisch fallen" ...
Besonders deren Abrechnung sollte man sich dann genauer ansehen, die holen sich gerne mal mehr von der DRV, als sie zu bekommen haben und hoffen der Betroffene merkt das nicht, bei uns sind diese Klärungen noch immer am Sozialgericht.

Bei mir bekam die KK NIX mehr, weil die Rente für diese Zeit noch nicht (nachträglich) bewilligt wurde, die AfA bekam was für 3,5 Monate zurück und hatte noch (reichlich) "Verlust" weil mein ALGI höher war (und 1,5 Jahre gezahlt wurde) als die EM-Rente für die gleichen Monate, aber die haben korrekt abgerechnet, jedenfalls bei mir.
Oder würde dieser Betrag anteilig an AfA und KK überwiesen?
Nein, das ist nicht erlaubt, wenn die Monatsrente nicht ausreicht, dann muss der Vorleister auf den Rest verzichten, man darf es auch nicht bei dir direkt nachträglich einfordern, auch das hat es leider schon gegeben.

Beim Dopa mußten wir uns noch eigenständig um die Wohngeldstelle kümmern und die haben das auch nochmal alles überprüft und wollten dann was zurück haben (mein ALGI plus Dopas Rente ergab dann rückwirkend weniger Anspruch als wir bekommen hatten), solange die restliche Nachzahlung dafür ausreicht ist das in Ordnung, darüber geht auch nicht.

Wenn es also bei rückwirkender Bewilligung Monate ohne eigenes Einkommen gibt, dann hat man Anspruch auf die volle Renten-Leistung für diesen Zeitraum, auch dann wenn die Vorleister nicht alles zurückbekommen haben.

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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Re: Mal angenommen.....

Ungelesener Beitrag von Lilafee » So 5. Mai 2013, 16:11

Danke für die tolle Erklärung :Bussi: , dann kann ich ja vielleicht doch mit einem kleinen Nachzahlungsbetrag rechnen.... das Thema lässt mir ja doch keine Ruhe :lachen:
Doppeloma hat geschrieben:

Soweit stimmt also deine fiktive Rechnung schon mal ganz gut, wie kommst du jetzt auf die 6 Mal 200 € ???
Das wäre die (angenommene) Differenz von der Rente zum ALG2, das wäre nämlich noch weniger als die Rente.

Wo ich dann gleich noch eine Frage hätte: Ich bilde ja mit meinem Sohn eine "Bedarfsgemeinschaft". Er bekommt, dank Ausbildungsvergütung, Unterhalt und Kindergeld keine 100 EUR vom JC - und zwar nur für Unterkunft und Heizung. Müsste ich dann seinen Anteil auch zurückzahlen? Oder nur meinen?

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Re: Mal angenommen.....

Ungelesener Beitrag von Fatbob » So 5. Mai 2013, 18:16

Ich hatte das schon mal gelinkt..
Aber leider denke ich da Bedarfsgemeinschaft..
Alles was du (ihr) bekommen habt an Sozialleistungen wird gerade das JC berechnen. Einfach ausgedrückt, alles wird berechnet als wenn du am Datum XX.XX deine Rente ausgezahlt bekommen hättest..
Sie wollen jeden Cent, und wollen diesen cent von der DRV, also wird angenommen das du ab diesen Datum das Geld gehabt
hättest, und alles wird runtergerechnet..
Ich hoffe Doppeloma kann dir bessere Nachrichten geben, und lass den Kopf nicht hängen, irgendwie müssen wir ja alle durch den scheiss.
lg
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