Hallo reallyangry,
erstmal Willkommen daheim ...
nö, ich erhalte ALG nach § 136 SGB III...jedenfalls sagt das der Aufhebungsbescheid.
Auch wenn die "Fusseln an meinen Fingern immer länger werden", der § im Bescheid ist Wurscht,
die Rechtsgrundlage im Hintergrund IST der § 145 SGB III, weil man sonst nach der Aussteuerung (und erst Recht mit Arbeitsplatz) überhaupt keinen Anspruch auf ALG I haben würde...
Ich habe versucht, in der REHA das zu klären, mit einer Sozialarbeiterin. Die hat von dieser Konstellation keine Ahnung und konnte mir nicht weiterhelfen.
Die hat das überhaupt nicht kapiert, dass ich mich mit meinem "Restleistungsvermögen" trotz ungekündigtem Arbeitsverhältnisses dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen muss(te). Angeblich hätte sie davon noch nie was gehört.
Ich hatte davon auch noch nie was gehört, bis bei meinem Dopa das Krankengeld beendet war ... ich weiß nicht was Sozial-Arbeiter so zu diesem Thema wissen (sollten), darüber wissen Viele nicht Bescheid und jetzt nach der Reha und der Entlassung AU geht es zurück zur AfA und das "Spiel" dort beginnt von vorne ...
Bitte mach dir eine Kopie von deinem Reha-Entlassungsschein (den du für die KK bekommen hast) und lege den dann auch bei der AfA vor, du stellst dich weiterhin mit deinem Restleistungsvermögen der AfA zur Verfügung, nach 6 Wochen musst du einen komplett neuen Antrag auf ALG I stellen (ich hoffe du hast eine Kopie von der AG-Bescheinigung gemacht ???).
Also schau bitte hier nochmal rein, da ist alles beschrieben, was du wissen und beachten solltest ...
viewtopic.php?f=3&t=1751
Wie gesagt, ich verstehe das auch nicht.
Das ist auch nicht zu verstehen, aber richte dich bitte danach

, mach bitte was die Doma dir sagt

... wollen die dich ärgern, dann ärgern wir zurück ...
Ich werde mal Montag nach Arzttermin zum Arbeitsamt dackeln.
Genau so solltest du das machen, damit du den Anschluß hast an die Reha-Entlassung, denn ab dem Tag danach beginnt dein weiterer Anspruch auf ALGI ... wurdest du schon zum AfA-GA geschickt, weiß ich gerade nicht mehr ...
Man wird den Reha-Bericht haben wollen, das kannst du erst entscheiden, wenn du ihn selber vorliegen hast also
KEINE Schweigepflicht-Entbindung für DRV und Reha-Klinik, damit du prüfen kannst ob und was davon du überhaupt an die AfA (deren Med. Dienst !!!) geben möchtest.
Der KK wird das jetzt übrigens egal sein was da drin steht, du bekommst ja kein Krankengeld mehr ...
Wegen Ü-Geld hast du ja schon Infos bekommen, mir hat man damals nach ca. 3 Wochen einen ersten Anteil überwiesen, ich habe die vorher gefragt, wovon ich in den 6 Wochen meine Abgaben und Ausgaben bezahlen soll, wenn das gesamte Geld erst nach Ende der Reha überwiesen wird ...
Bei Fragen, wie immer einfach
FRAGEN ...
Liebe Grüße von der Doppeloma
