Frage zu § 125 Nahtlosigkeit
Verfasst: So 28. Apr 2013, 20:10
Hallo,
mich beschäftigt das Thema oben gerade und ich dachte,vielleicht wisst ihr was?
Ich beziehe seit Ende Januar 2013 ALG1, allerdings nach einem Gutachten nicht nach §125, sondern ganz normal. Rentenantrag lief da schon, ist nochnicht beschieden. Hab damals gedacht, ist auch egal, denn jeder Schriftwechsel war mir zuviel.
Folgende Fragen stellen sich mir nun:
Gilt die 6Wochen-krank-Regelung auch fürALG1-Empfänger, die nach §125 beziehen?
Wenn nein, kann ich dann jetzt noch Änderung zu 125 beantragen? Bin nachweislich stetig (also 14tägig in ärztl. Behandlung gewesen und jetzt eh in Klinik und 2 Wochen stationär. AU-Bescheinigungen habe ich aber keine ausstellen lassen.
Danke & Gruß
mich beschäftigt das Thema oben gerade und ich dachte,vielleicht wisst ihr was?
Ich beziehe seit Ende Januar 2013 ALG1, allerdings nach einem Gutachten nicht nach §125, sondern ganz normal. Rentenantrag lief da schon, ist nochnicht beschieden. Hab damals gedacht, ist auch egal, denn jeder Schriftwechsel war mir zuviel.
Folgende Fragen stellen sich mir nun:
Gilt die 6Wochen-krank-Regelung auch fürALG1-Empfänger, die nach §125 beziehen?
Wenn nein, kann ich dann jetzt noch Änderung zu 125 beantragen? Bin nachweislich stetig (also 14tägig in ärztl. Behandlung gewesen und jetzt eh in Klinik und 2 Wochen stationär. AU-Bescheinigungen habe ich aber keine ausstellen lassen.
Danke & Gruß