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Frage zu § 125 Nahtlosigkeit

Verfasst: So 28. Apr 2013, 20:10
von Pfläumchen
Hallo,

mich beschäftigt das Thema oben gerade und ich dachte,vielleicht wisst ihr was?

Ich beziehe seit Ende Januar 2013 ALG1, allerdings nach einem Gutachten nicht nach §125, sondern ganz normal. Rentenantrag lief da schon, ist nochnicht beschieden. Hab damals gedacht, ist auch egal, denn jeder Schriftwechsel war mir zuviel.

Folgende Fragen stellen sich mir nun:

Gilt die 6Wochen-krank-Regelung auch fürALG1-Empfänger, die nach §125 beziehen?

Wenn nein, kann ich dann jetzt noch Änderung zu 125 beantragen? Bin nachweislich stetig (also 14tägig in ärztl. Behandlung gewesen und jetzt eh in Klinik und 2 Wochen stationär. AU-Bescheinigungen habe ich aber keine ausstellen lassen.

Danke & Gruß

Re: Frage zu § 125 Nahtlosigkeit

Verfasst: So 28. Apr 2013, 21:59
von Blacky
Das ist immer so.

Keine Krankmeldungen abgeben und gut isses.

Wenn du für 2 Wochen stationär bist kanste das ruhig melden, mehr aber besser nicht :icon_e_wink:

Re: Frage zu § 125 Nahtlosigkeit

Verfasst: So 28. Apr 2013, 22:59
von Doppeloma
Hallo Pfläumchen, :koepfchen:
Ich beziehe seit Ende Januar 2013 ALG1, allerdings nach einem Gutachten nicht nach §125, sondern ganz normal.
Nach der Aussteuerung aus dem Krankengeld gibt es kein "normales ALGI", dafür darf man nicht krank sein, es ist egal was in deinem Bescheid und in dem GA drin steht, Hauptsache du bekommst dein Geld und man läßt dich soweit in Ruhe. :ic_up:
Der § 125 ist seit letztes Jahr schon § 145 geworden, irgendeinen "Widerspruch" könntest du jetzt sowieso nicht mehr einlegen, das geht nur einen Monat lang, lass die AfA in Ruhe solange man dich in Ruhe läßt.
Rentenantrag lief da schon, ist nochnicht beschieden. Hab damals gedacht, ist auch egal, denn jeder Schriftwechsel war mir zuviel.
Ist ja auch egal, war sehr gut, dass du da NICHTS gemacht hast, bitte keine AU-Bescheinigungen (bei der AfA) abgeben, reicht wenn du über den Klinik-Aufenthalt informierst, sofern du mit Einladungen rechnen mußt.
Ansonsten würde ich sogar das bleiben lassen, solange jemand zu Hause deine Post regelmäßig kontrolliert kannst du oder ein Angehöriger immer noch Bescheid geben, falls man dich während der Klinikzeit einladen sollte.

Bei mir hätte die AfA nicht bemerkt wenn ich monatelang weg gewesen wäre, man muss natürlich immer mit einer Einladung rechnen und dann muss man sich spätestens dort auch irgendwie hören lassen.
Gilt die 6Wochen-krank-Regelung auch fürALG1-Empfänger, die nach §125 beziehen?
Das mit der Meldung des Klinik-Aufenthaltes kannst du nur selber entscheiden, ansonsten kurze Info über die Klinik-Aufnahme, MEHR NICHT, du bekommst auch bei (angeblich) "normalem ALGI" durch die Aussteuerung nach 6 Wochen kein Krankengeld mehr von der KK, die KK sieht dich nicht als normalen Arbeitslosen an, die wissen ganz genau warum du das Geld von der AfA bekommst.
Wenn nein, kann ich dann jetzt noch Änderung zu 125 beantragen? Bin nachweislich stetig (also 14tägig in ärztl. Behandlung gewesen und jetzt eh in Klinik und 2 Wochen stationär. AU-Bescheinigungen habe ich aber keine ausstellen lassen.
Da ändern die nichts, was willst du da beantragen :Gruebeln: , du hast deinen Bescheid und bekommst dein Geld, wenn du AU-Bescheinigungen abliefern solltest (oder länger als 6 Wochen in einer Klinik sein solltest) werden die IMMER versuchen dein ALGI zu beenden, die zahlen auch nicht gerne für Kranke, welcher § dazu in deinem Bescheid steht, spielt dafür keine Rolle.

Alles Gute für dich und liebe Grüße von der Doppeloma :umarm: