Hallo Sonni,
hoffe das ich nicht so eine papnase ab bekomme ....musste bei mir ganz schnell gehen weil ich nicht wuste das man nur ein mal widerspruch einlegen kann ....
Alles noch etwas durcheinander bei dir, magst du im Bereich "Dein Fall" mal etwas ausführlicher beschreiben was und wie bisher bei dir gelaufen ist, nur so Bruchstücke in verschiedenen Themenbereichen sind schlecht zusammenzubringen, um dir was raten zu können.
Hast du denn den Widerspruch (gegen die Renten-Ablehnung) alleine gemacht oder hattest du da schon rechtliche Unterstützung, was wurde bisher bei der DRV ausgewertet an Befunden /Klinikberichten/ eventuelle Reha-Berichte / DRV-GA, ist dir dazu was bekannt, wurde Akten-Einsicht genommen für die Begründung des Widerspruches ???
und so bin ich durch google auf die gekommen und mein doc hat auch gesagt die hätten was auf dem kasten ! nun den hab am 2.5 termin da bin ja mal gespannt ! zumal jetzt schnell gehen muss wegen einspruch und meine anwältin jetzt 1 woche urlaub hat :-(
Du schreibst am Schluß, dass deine Anwältin gerade in Urlaub sei, man kann (und sollte) aber nicht mehrgleisig fahren bei einer solchen Angelegenheit ...
Was willst du im VDK wenn du schon einen Anwalt am Start hast, der den ganzen Vorgang bis aktuell schon kennt und die Unterlagen dazu vorliegen hat.
Wann hast du denn die Ablehnung des Widerspruches bekommen, für die Einreichung der Klage hat man einen ganzen Monat Zeit ab Zugang des Ablehnungs-Bescheides, kann deine Eile daher gerade nicht nachvollziehen.
Die Klage kannst du auch selber fristwahrend am Sozialgericht einreichen (Rechtspfleger /Rechtsantragstelle hilft dir dabei) und dann in Ruhe mit deiner Anwältin das weitere Vorgehen besprechen, wenn sie aus dem Urlaub zurück ist.
Auch der VDK ist nicht "die Feuerwehr", die machen nichts ernsthaft, solange du nicht wenigstens den vollen Beitrag für ein Jahr entrichtet hast, haben die dir das auch mitgeteilt bei der Terminvereinbarung.
Je nach Region werden für die Klage-Verfahren noch zusätzliche extra-Beiträge fällig und in deinen Fall einlesen müssen die sich auch erst, bevor die überhaupt was machen, wird auch noch Zeit vergehen, die reichen nicht direkt Klage ein ohne (aus ihrer Sicht) zu prüfen, ob das auch sinnvoll scheint.
Das liest sich auf den Internetseiten solcher "Sozial-Vereine" immer alles ganz
TOLL, aber die Realität sieht dann meist doch ganz anders aus, der VDK steigt nicht besonders gerne in Klage-Verfahren ein, wenn nicht von Beginn an alles über den VDK gelaufen ist und beantragt wurde, soviel "Einsatzfreude" lassen die sich auch erstmal großzügig bezahlen, besonders wenn jemand nur zu diesem Zweck da erst eingetreten ist.
Hast du denen erzählt, dass du schon eine Anwältin eingebunden hast, wenn sie dich bisher gut unterstützt hat, solltest du mit ihr das Verfahren weiter durchziehen, es ist nicht ungewöhnlich, dass auch mit Anwalt ein Widerspruch abgelehnt wird.
Ist mir auch passiert aber im Gerichtsverfahren habe ich dann mit seiner Hilfe die EM-Rente bekommen.
Hatte bei Antragstellung auch mal auf den VDK gehofft, die haben mir fast schon vom Widerspruch einlegen (nach der Renten-Ablehnung) abgeraten, da bin ich dann auch sehr schnell wieder ausgetreten, die Erfahrungen hier sind da wirklich
SEHR gemischt.
Du schreibst, dass du nicht wußtest, dass man nur einmal Widerspruch einlegen könne, was dachtest du denn wie oft das so geht

, nach Ablehnung des /eines Widerspruches kann man generell nur noch am Gericht klagen, das ist der allgemein übliche Rechtsweg.
Liebe Grüße von der Doppeloma
