Liebe Frau Hasenstall,
ganz ruhig bleiben, erstmal muss das Geld auf deinem Konto überhaupt ankommen und die DRV kann (vielleicht) versuchen dir dann im "Zufluß-Monat" deine Rente streitig zu machen und diesen einen Monatsbetrag wegen "Überschreitung der Zuverdienst-Grenze" zurückfordern.
Gegen diese Rückforderung solltest du dich wehren (also auf keinen Fall zahlen), denn ein Widerspruch dazu hat "aufschiebende Wirkung", als Widerspruchs-Begründung kannst du gut das (von
@K@lle wiedergefundene

) Urteil verwenden, mit beifügen als Kopie.
1. wird das Geld, ca. 1.700,- Brutto, (eher weniger) auf meine Rente als Hinzuverdienst angerechnet?
(ist es eigentlich nicht, weil ich das ja vorher erwirtschaftet hatte! Oder?)
NEIN, denn es handelt sich eben NICHT um Geld, das du dir mit (aktiver Arbeit /Tätigkeit) erwirtschaftet hast, sondern um eine Art Entschädigung, weil du deinen Urlaub (wegen Krankheit /Renten-Eintritt) nicht mehr auf die übliche Weise in Anspruch nehmen konntest, das wird (lt. diesem Urteil eindeutig) als sogenanntes "müheloses Einkommen" nicht als (echter) Zuverdienst gerechnet.
Wenn du arbeitest (Einkommen "erwirtschaftest") besteht ja kein Anspruch auf Abgeltung des Urlaubes in Geld, dann sollst du ja deinen Urlaub zwecks Erholung als arbeitsfreie Tage in Anspruch nehmen.
Mich erstaunt es etwas, dass deine Firma die U-Abgeltung bereits bei einer Zeitrente auszahlen will, der Anspruch besteht eigentlich erst ab ENDE deines Arbeitsvertrages, denn bis dahin besteht ja noch die "theoretische" Möglichkeit den Urlaub auf dem üblichen Wege in Anspruch zu nehmen ...
2. Darf ich, wenn es wirklich eintrudeln würde die nächsten Tage, überhaupt was davon ausgeben, weil dann evtl.
nächsten Monat keine Rente kommt?
Bitte trenne diese beiden Sachen gedanklich, die DRV kann nicht einfach deine Rente einbehalten, die erfahren das mit der U-Abgeltung zwar irgendwann (spätestens vom Finanzamt, weil deine Firma das ja dort auch melden muss), aber ohne begründeten Forderungs- /Erstattungsbescheid, dürfen die deine Rente nicht einfach "einbehalten" ...
Beim Dopa haben wir ein volles Jahr nach der Auszahlung der U-Abgeltng mal Post von der DRV dazu bekommen, er sollte mitteilen, was er in der Firma XXX (seine frühere Firma) für ein regelmäßiges Einkommen erzielt, man sei jetzt informiert worden, dass er "Nebeneinkommen" beziehen würde ...
Konnte schnell geklärt werden und dann passierte gar nichts weiter, wir hätten auch NIX an die DRV "erstatten können", das wurde ja vom JobCenter inzwischen schon auf meine Leistung "verrechnet", so hatte er eigentlich
GAR NICHTS davon, aber (auch) dazu läuft noch das Verfahren am SG, das letzte Wort dazu ist noch nicht gesprochen.
Mit der DRV gab es dann jedenfalls keine weiteren Probleme deswegen, vermutlich auch weil er das Geld (Zufluß-Monat) schon vor dem Monat der ersten Rentenzahlung erhalten hatte.
Mach dich nicht verrückt, denke an eventuelle Steuern (nächstes Jahr) und mach ansonsten mit dem Geld was du willst, wenn die was wollen dann melden die sich schon schriftlich (!!!) und dann meldest du dich
HIER damit ....
@Verelda hatte z.B. direkt "brav" gezahlt (1 Monatsrente) und danach erst (mit diesem Urteil) Widerspruch eingelegt ...
Eine Entscheidung und ihr Geld zurück hat sie vermutlich bis heute noch nicht, "man wollte prüfen, ob man sich diesem Urteil anschließen wird" ...was die erst mal haben bei der DRV geben die auch so schnell nicht freiwillig zurück.
3. Dürfen die von der blöden Arbeit einfach meinen alten Urlaub verfallen lassen?
Weil ich von denen noch gar nichts gehört habe!
Hast du denn irgendwas schriftlich davon, es gibt inzwischen schon die verschiedensten Urteile dazu und der letzte Stand ist eine Urlaubsabgeltung für die letzten 15 Monate, wenn das Arbeitverhältnis endet, ohne dass der Urlaub noch angetreten werden konnte, ALLES Andere verfällt dann "automatisch" ... es sei denn eure Betriebsvereinbarung macht dazu andere Aussagen, aber sowas kann ja auch "angepasst werden"...
Gesetzlich geregelt ist nur der gesetzliche Urlaub (20 Tage pro Jahr meines Wissens) auf den Tarifurlaub hat man keinen Rechts-Anspruch, meine Firma hat sich auch noch nicht gemeldet dazu, hatte aber bei der Info zu meiner Dauer-EM-Rente direkt den offiziellen Antrag auf die (mindestens gesetzlich) zustehende U-Abgeltung gestellt.
Denn bei mir ist ja nun ausgeschlossen, dass ich noch "normal" meinen Urlaub nehmen könnte, diese ursprünglich mal jahrelangen "Ansammlungen" von offenen U-Tagen, wurden allerdings inzwischen (mehrfach) gekippt, alles was
VOR den letzten 15 Monate war verfällt tatsächlich gnadenlos, solange das Arbeitsverhältnis nicht endgültig beendet wird, besteht eigentlich überhaupt kein Anspruch darauf, den Urlaub Abgegolten zu bekommen.
Vielleicht haben die jetzt auch gemerkt, dass sie voreilig waren, das kann dir nur deine Firma erklären, die DRV ist da wohl im Moment dein geringstes Problem, die erfahren das
NUR von dir und/oder mal später vom Finanzamt, dass da noch Gelder geflossen sind aus deinem Arbeitsverhältnis.
Liebe Grüße von der Doppeloma
