DRV Gutachten, Übergabe an dritte Institutionen
Verfasst: Di 16. Apr 2013, 17:50
Hallo,
ich habe hier mal eine Frage zum Gutachten der DRV.
Mir wurde das Gutachten zugesandt, mit dem Vermerk, ich zitiere:
"Wir weisen darauf hin, dass der Inhalt der medizinischen Unterlagen
vertraulich ist und deshalb nur ersuchende Stellen für die Erfüllung einer
gesetzlichen Aufgabe davon Kenntnis erhalten darf (§ 69 Abs. 1 Nr.1 )"
Mir ist aktuell vom Versorgungsamt ein GdB von 40 % zugewiesen, ohne DRV Gutachten.
Nun möchte ich dieses Gutachten nutzen, um einen Verschlechterungsantrag zu stellen.
In diesem Gutachten der DRV ist noch mal deutlich gestellt, das meine Wegefähigkeit auf 50, bis maximal 100 Meter begrenzt ist.
Auch psychische Problem sind im Gutachten verfasst, obwohl ich noch nie mein Psychologen war.
Nun meine Fragen.
1.) Darf ich das Gutachten komplett kopieren und an das Versorgungsamt senden?
2.) Wenn ja, macht es Sinn das gesamte Gutachten zu senden (Dort stehen ja auch viele persönliche Dinge drin), oder nur die letzten 2 Seiten, bzw. die sogenannte "Sozialmedizinnische Leistungsbeurteilung"?
Auch wenn ich hier im Forum hier und da mal unangenehm angeeckt bin, bitte ich zu bedenken, das es auch mir nicht immer wirklich gut geht.
Zu leicht ist es dann eben in einer Krise, in einem Forum auszuteilen. Ich gelobe Besserung und bitte um Nachsicht.
Wäre schön, wenn mir trotzdem Jemand bei meinem Anliegen weiterhelfen könnte.
Gruß,
Zwolle
ich habe hier mal eine Frage zum Gutachten der DRV.
Mir wurde das Gutachten zugesandt, mit dem Vermerk, ich zitiere:
"Wir weisen darauf hin, dass der Inhalt der medizinischen Unterlagen
vertraulich ist und deshalb nur ersuchende Stellen für die Erfüllung einer
gesetzlichen Aufgabe davon Kenntnis erhalten darf (§ 69 Abs. 1 Nr.1 )"
Mir ist aktuell vom Versorgungsamt ein GdB von 40 % zugewiesen, ohne DRV Gutachten.
Nun möchte ich dieses Gutachten nutzen, um einen Verschlechterungsantrag zu stellen.
In diesem Gutachten der DRV ist noch mal deutlich gestellt, das meine Wegefähigkeit auf 50, bis maximal 100 Meter begrenzt ist.
Auch psychische Problem sind im Gutachten verfasst, obwohl ich noch nie mein Psychologen war.
Nun meine Fragen.
1.) Darf ich das Gutachten komplett kopieren und an das Versorgungsamt senden?
2.) Wenn ja, macht es Sinn das gesamte Gutachten zu senden (Dort stehen ja auch viele persönliche Dinge drin), oder nur die letzten 2 Seiten, bzw. die sogenannte "Sozialmedizinnische Leistungsbeurteilung"?
Auch wenn ich hier im Forum hier und da mal unangenehm angeeckt bin, bitte ich zu bedenken, das es auch mir nicht immer wirklich gut geht.
Zu leicht ist es dann eben in einer Krise, in einem Forum auszuteilen. Ich gelobe Besserung und bitte um Nachsicht.
Wäre schön, wenn mir trotzdem Jemand bei meinem Anliegen weiterhelfen könnte.
Gruß,
Zwolle