Hallo Ulla,
zunächst auch von mir noch HERZLICH WILLKOMMEN bei uns.
Rentenauskunft ist doch dieser Bescheid den man von der Bfa zwischendurch zugeschickt bekommt.
Richtig, aber das ist kein Bescheid sondern nur eine Information dazu, wie es zu diesem Zeitpunkt auf deinem Renten-Konto bei der DRV aussieht und welche Renten-Arten du (zum Zeitpunkt dieser Information) in Anspruch nehmen könntest, bei Altersrenten natürlich erst ab Erreichen der entsprechenden Altersgrenze.
Mein Problem: mehr oder weniger arbeitstauglich. Ich hab jetzt nach 13 Jahren Kindererziehung, in
denen Krankheit immer ein großes Problem war, ( wird nur ja nie irgendwo dokumentiert, denn
wie soll sie Mama auf Schein krankschreiben lassen?) 1 Jahr stundenweise mit mehreren Befristungen
gearbeitet.
Auch Kindererziehungs-Zeiten können dabei (auch bei EM-Rente) eine wichtige Rolle spielen und Krankheiten werden ja nicht nur durch eine AU-Bescheinigung dokumentiert, sondern auch durch (häufige) Arztbesuche /bestimmte Behandlungen /Verordnungen von Medikamenten und/oder Therapien /Klinik-Aufenthalte, eben Alles was, von der KK dann bezahlt wird, das ist dort auch registriert.
Es war nur eine sehr leichte Tätigkeit, wobei meinem Chef nicht meine schlechte
Konzentrationsfähigkeit entgangen ist. Mit Berufsrückkehr sieht es schlecht aus. Falls es nicht klappt
will ich einfach vorher wissen, was auf mich zukommt.
Mit der Berufsrückkehr sieht es wohl nicht nur wegen Krankheit schlecht aus, sondern allgemein auf dem Arbeitsmarkt, sind Frauen nach langer Auszeit wegen Kindererziehung nicht gerade sehr begehrt, denn es fehlt ja dann auch oft an den aktuellen Berufserfahrungen, in welchen Bereichen hast du denn gearbeitet, hast du einen Berufsabschluß ???
Könnte man daran mit Weiterbildung /Auffrischungs-Kursen vielleicht anknüpfen, denn "nur" die schlechten Aussichten (wieder) einen Job zu finden, werden die DRV sicher nicht überzeugen, dir eine EM-Rente zu bewilligen, dafür müssen schon ziemlich schwere gesundheitliche Gründe vorhanden sein und was wir selber dazu denken noch beruflich schaffen zu können, interessiert die DRV da eher nicht.
Schlimmstenfalls Hartz 4
Da stellt sich bei mir erstmal die Frage wovon du aktuell deinen Lebensunterhalt bestreitest, wenn du den geringfügigen Job auch nicht mehr hast, lebst du alleine (mit deinen Kindern) oder mit einem (Ehe-)Partner zusammen, der wird bei Hartz 4 mit einbezogen.
Das gibt es nur bei entsprechender "Bedürftigkeit", sonst gibt es gar nichts mehr ...
Ich wollte einfach mal wissen, welche Arten von Renten es gibt, hab jetzt nicht auf Anhieb was im Forum
gefunden. EU - Rente = Berufsunfähigkeitsrente, dafür muß man die letzten 5 Jahre gearbeitet haben.
In diesem Forum geht es auch hauptsächlich um die EM-Rente (Rente wegen Erwerbsminderung, EU-Rente = Rente wegen
Erwerbs-
Unfähigkeit gibt es schon seit 2001 nicht mehr) und eine Rente wegen BU (
Berufs-
Unfähigkeit) gibt es auch nur noch für die Jahrgänge, die VOR dem 02.01.1961 geboren wurden.
Ich gehe mal stark davon aus, dass du jünger bist und diesen Anspruch ohnehin nicht mehr hast, bei der DRV (BfA), allerdings sind mindestens 36 Monate Versicherungs-Zeiten (innerhalb der letzten 5 Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung) auch Bedingung für einen Anspruch auf EM-Rente hier
KANN dir nur die DRV /BfA konkrete Auskunft zu deinem Renten-Konto geben und ausrechnen, ob du diese Bedingung erfüllst (z.B. auch durch Anerkennung der Kindererziehung) oder nicht.
Letztlich kann dich Niemand hindern einen entsprechenden Antrag auf EM-Rente zu stellen, dann wird das sowieso Alles genauestens geprüft, auch deine gesundheitlichen Probleme, ob die eine Rente notwendig machen oder nicht.
Anspruch auf andere Renten-Arten gibt es nicht vor Erreichen der regulären Altersgrenze (je nach Jahrgang 65. - 67. Lebensjahr), für vorzeitige (Alters-) Berentungen braucht man mindestens 35 Jahre Versicherungs- und Anrechnungs-Zeiten (da sind auch Kinderzeiten/ALGI usw. dabei), das dürfte wohl schwierig werden, wenn du bisher noch nicht so besonders viele aktive Arbeitsjahre aufzuweisen hast.
Wird die EM-Rente dann abgelehnt, kommt es darauf an aus welchem Grunde, wenn du nicht krank genug bist nach Ansicht der DRV (dann ist eventuell HARTZ 4 /SGB II zuständig) oder weil dir trotz erwiesener EM die notwendigen Versicherungszeiten fehlen (dann wäre das Sozial-AMT /SGB XII) zuständig ... Beides aber nur bei entsprechender Bedürftigkeit /Mittellosigkeit.
Ja sicher, das zustehende Geld (vom Sozial-AMT /SGB X II) ist nicht geringer als in HARTZ 4, aber zunächst werden die Verwandten (z.B. Eltern) überprüft, ob sie nicht deinen Unterhalt zahlen könnten, hast du dann schon Kinder die über 15 Jahre alt sind, dann bleibt ihr trotzdem in HARTZ 4 ...eine "sonnige Zukunft" für dich und deine Kinder sieht sicher irgendwie anders aus.
Liebe Grüße von der Doppeloma
