Grosser weißer Briefumschlag !!

Nur Mut, es gibt keine dummen Fragen.
harlekin57
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Grosser weißer Briefumschlag !!

Ungelesener Beitrag von harlekin57 » Di 26. Mär 2013, 18:32

Hallo ihr Lieben,
möchte euch eine freudige Nachricht mitteilen, bekam heute Post von der RV mit der Bewilligung meiner EU-Rente :applaus: :Yeah: :groehl: , rückwirkend zum 01.06.2012.
Große Freude bei mir und all meinen Lieben, da ein grosser Druck weggenommen wurde, weil doch alles sehr reibungslos ging. Aber jetzt kommt der Wehrmutstropfen, da ich ja
seit Nov.2011 AU. bin und seit Jan. 2012 Krankengeld beziehe, was passiert mit dem gezahlten Krankengeld ab Juni 2012.?? muß ich die Differenz von Rente zu Krankengeld zurück
zahlen ???? :confused: :Verwirrt: Eine weitere Frage, im Rentenbescheid steht das sie ab 01.05.2013 laufend Rente zahlen, bekomme ich im April noch Krankengeld oder nicht ,wurde
gerade nochmal bis zum 16.04. AU geschrieben. Über eine Antwort würde ich mich wie immer sehr freuen.
Liebe Grüße harlekin57

PS.
Dir liebe @Vrori nochmals lieben, lieben Dank für den Tipp und die Antwort die du mir zur falsch berechneten Blockfrist gegeben hast. Die KK mußte die BF wieder an den alten Termi
anpassen. Danke :umarm:
Liebe Doppeloma auch dir nochmals danke für die hilfreichen Tipps die alle immer zum Erfolg führten !! :umarm: :Bussi: :jaa:

Vrori
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Re: Grosser weißer Briefumschlag !!

Ungelesener Beitrag von Vrori » Di 26. Mär 2013, 18:57

Hallo,

einmal herzlichen Glückwunsch zum gewonnen Rentenstreit...toll gemacht..

und das mit der Blockfrist hat auch geklappt? freu,freu...supi...

und die KK hat nur Anspruch auf Erstattung in Höhe deiner Rentenleistung..d.h. sie schaut in die Röhre...

Beispiel:
KG war 1000 Euro monatlich.
Rente ist 600 Euro monatlich.
da hat die KK nur Anspruch auf 600 Euro für die Zeit ab Rentenbewilligung bis zum Ende der KG-Zahlung..

hast du den letzten Zahlschein bereits abgegeben? dann müßte die KK m.E. auch noch zahlen...

du mußt die KK auch über die Bewilligung informieren..meistens haben sie sogar noch eher die Nachricht als der Versicherte...
aber trotzdem mußt du informieren...

im übrigen zahlt doch die KK eh nicht bis zum 16.4., sondern bis zum Tag der Ausstellung ...d.h. wenn du heute den Zahlschein hast unterschreiben lassen, dann zahlen die nur bis heute...

ich denke, das müßtest du auch mit deiner KK noch besprechen...achja und lass dir von deiner KK eine Aufstellung geben, welche Beträge sie von der DRV fordern..auch vor allen Dingen die Zeiträume..nicht das sie was von deiner Rente fordern und sie haben den Zeitraum noch gar nicht bezahlt...
LG
Vrori

ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...

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