Tagesklinik & ALG1

Nur Mut, es gibt keine dummen Fragen.
Pfläumchen
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Tagesklinik & ALG1

Ungelesener Beitrag von Pfläumchen » Mo 25. Mär 2013, 13:06

:winke: Hallo!

Ich beziehe doch derzeit ALG1 und höre von denen auch nichts, beziehe halt mein Geld und Ruhe ist. Nun habe ich eben meinen Termin für die Aufnahme zur Tagesklinik bekommen, nächste Woche gehts los.

Würdet ihr das der AfA melden? Ich meine, ich bin ja nur tagsüber weg ... bin unsicher...
Freundliche Grüße, das Pfläumchen

maday
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Re: Tagesklinik & ALG1

Ungelesener Beitrag von maday » Mo 25. Mär 2013, 13:34

Hallo,

Tagesklinik ist ein teilstationärer Aufenthalt und in dieser Zeit muss dich die AfA oder das Jobcenter in Ruhe lassen. So lange der Aufenthalt nicht länger als 6 Wochen ist, wird man ALG1 weiter erhalten. Sollte der Aufenthalt jedoch länger dauern, könnte das ALG1 nach 6 Wochen eingestellt werden. Die Länge eines Tagesklinikaufenthaltes kann man leider nicht immer voraus sehen. Vor 1,5 Jahren waren bei mir 6 Wochen Tagesklinik geplant, zum Schluss war ich jedoch fast 12 Wochen in der Tagesklinik. Aber da ich zu dem Zeitpunkt Hartz IV bekommen habe, hatte dies für mich keine Auswirkungen. Im Augenblick warte ich auch auf einen konkreten Termin in der Tagesklinik. Das Aufnahmegespräch hatte ich vor 2 Wochen.

Die Entscheidung, ob du es der AfA meldest, kann dir leider keiner abnehmen. Ich glaube, ich würde es nur tun, wenn ich genau wüßte, dass ich nicht länger als 6 Wochen zur Tagesklinik müßte.

Gruß maday
Als Frau bin ich ein Engel und wenn man mir die Flügel stutzt, fliege ich weiter, dann aber auf meinem Besen.

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feldhase
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Re: Tagesklinik & ALG1

Ungelesener Beitrag von feldhase » Mo 25. Mär 2013, 18:05

Hallo,


man sollte der Afa alles melden!Denn für die Zeit der Reha,bist Du nicht einsetzbar für die!Also offiziell krankgeschrieben!
Das solltest Du auch in der Tagesreha erwähnen,wichtig!

lg Feldhase

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Re: Tagesklinik & ALG1

Ungelesener Beitrag von Vrori » Mo 25. Mär 2013, 18:20

Hallo,

naja, ich, ich spreche jetzt nur von mir, würde mir ernsthaft überlegen, ob ich den Tagesklinikaufenthalt bei der Afa angeben würde...wenn der länger als 6 Wochen dauert, hab ich den Salat...von keinem gäbe es mehr Geld......

da muss man wirklich genau überlegen, was man macht...
LG
Vrori

ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...

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feldhase
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Re: Tagesklinik & ALG1

Ungelesener Beitrag von feldhase » Mo 25. Mär 2013, 19:49

und was macht Ihr wenn die AfA sofort eine stelle hat für Euch?Oder Ihr morgen einen Termin kriegt bei denen?

Nach 6 wochen krankheit zahlt die KK,wenn es eine andere erkrankung ist!Auch wenn man Ausgesteuert ist!

Ich muss beim Job Center auch angeben wenn ich krank bin oder wenn ich zur reha gehe,auch wenn ich auf Rente Klage!Man ist dazu verpflichtet alles zu melden,da man dieses Unterschrieben hat als vereinbarung!

Wenn man nicht zur verfügung steht und man hat es nicht gemeldet,dann muss man mit abzügen rechnen oder mit Sperre!Und das würde ich nicht riskieren!

maday
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Re: Tagesklinik & ALG1

Ungelesener Beitrag von maday » Mo 25. Mär 2013, 22:27

Hallo Feldhase,

klar ist man verpflichtet, alle Änderungen anzugeben. Aber jeder sollte für sich entscheiden, was er wirklich macht. Ich würde es nicht melden, wenn es zu meinem Nachteil wäre. Die AfA und auch das Jobcenter machen uns allen doch so wie so schon das Leben schwer genug.

Übrigens haben auch die AfA und das Jobcenter Pflichten und wie diese Einhaltung aussieht, das brauchen wir doch hier gar nicht diskutieren.

Ich will hier keinen animieren, irgend einer Meldepflicht nicht nachzukommen, ich spreche nur für mich. Mein Motto während meiner fast 2-jährigen Jobcenterzeit war grundsätzlich, wer nicht wagt der nicht gewinnt. Meinen Briefkasten habe ich oft nur alle 14 Tage geleert, da ich krankheitsbedingt gar nicht hätte allein wohnen können (Einkaufsmöglichkeiten 7 km entfernt), deshalb habe ich mich meist 200 km entfernt am Ort meiner Behandlungen aufgehalten. Als mir dann die Ärzte nach 6 Eingriffen innerhalb von 6 Wochen empfohlen haben, dringend vor der Weiterbehandlung Urlaub zu machen, habe ich schriftlich beim Jobcenter 21 Tage Abwesenheit beantragt. Eine Antwort habe ich nie erhalten. War mir egal, für mich ging es ohne Erlaubnis vom JC aber mit Erlaubnis meiner Ärzte nach Argentinien. Die Reise werde ich nie in meinem Leben vergessen. Montags bin ich abgeflogen, Dienstag bin ich statt in Argentinien wegen eines chilenischen Vulkanausbruchs in Brasilien gelandet, saß dort 3 (!) Tage und Nächte teilweise ohne Hotel fest, bevor es dann Freitagabend endlich weiter ging, aber erst einmal nach Chile, auch hier saß ich dann noch 1 Nacht (ohne Hotel) und den halben Tag fest und Samstagabend bin ich dann statt nach 26 h nach 126 h Reise endlich bei meiner Tochter angekommen. Als ich nach 23 Tagen wieder in Deutschland angekommen bin, hatte ich Post vom JC. Der Inhalt war folgender: der medizinische Dienst sieht mich weiterhin AU.

9 Monate später habe ich mich sogar beim JC beschwert, weil man meinen Antrag auf Ortsabwesenheit nicht beantwortet hat. Dabei ist heraus gekommen, dass irgend jemand diesen Antrag einfach abgeheftet hat. Den Eingang konnten sie nicht leugnen, dann meine weitere Krankschreibung haben sie mit gleichem Schreiben erhalten. Das JC wäre verpflichtet gewesen, meinen Antrag zu beantworten. Ich war froh, dass ich auch ohne Genehmigung durch das JC diese Reise gemacht habe. Ich kann auch heute alles offen schreiben, denn durch meine rückwirkende Berentung im letzten Jahr habe ich jeden Cent an das JC zurück gezahlt, da meine Rente wesentlich höher ausfällt.

Trotz aller Strapazen die diese Reise hatte, war sie für mich ungeheuer wichtig bei meiner weiteren Krankheitsbehandlung. Das Jobcenter hätte dies mit Sicherheit anders gesehen. Für die Zeit der Reise habe ich auf die Krankschreibung verzichtet, damit ich nicht mit der Krankenkasse im Notfall Probleme bekommen hätte. Für den Notfall war aber auch vorgesorgt, denn meine Tochter hat im Haushalt eines Intensivmediziners gewohnt. Nach der Rückkehr habe ich mir umgehend wieder die AU-Bescheinigung besorgt und diese auch beim JC eingereicht. Wenige Wochen danach war ich noch einmal für ein 1/4 Jahr zur Behandlung in der Klinik und alle Ärzte wollten wissen, wie es mir in Argentinien ergangen ist.

Wie glücklich war ich, dass mir das JC während der Reise vollkommen schnuppe war. Die lächerlicher 374,00 Euro monatlich hätte ich bei einer Sperre sehr gern zurück gezahlt und für den Monat hätte ich auch die Krankenkassenkosten gern selbst übernommen. Im Notfall hätten mir auch meine Freunde geholfen, die mir alle zu dieser Reise geraten haben.

Gruß maday
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Re: Tagesklinik & ALG1

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Di 26. Mär 2013, 02:56

Hallo Pfläumchen, :smile:

kann mich den Vorschreibern nur anschließen, du selbst kannst nur entscheiden, ob du die AfA informieren möchtest oder nicht.
Ich beziehe doch derzeit ALG1 und höre von denen auch nichts, beziehe halt mein Geld und Ruhe ist. Nun habe ich eben meinen Termin für die Aufnahme zur Tagesklinik bekommen, nächste Woche gehts los.
Ich denke mal du kannst in der Tagesklinik unbesorgt über deinen Status (ALGI nach der Aussteuerung aus dem Krankengeld) sprechen, da wirst du vermutlich auch nicht die Erste Patientin in dieser Situation sein. :confused: :Gruebeln:
Sollte ein Meldetermin kommen, wird man dir auch die Möglichkeit geben den wahrzunehmen, denke ich jetzt mal so ganz naiv, denn du hast ja dann eine schriftliche Einladung von der AfA, die du in der Klinik vorweisen kannst (die werden sicher auch nicht wollen, dass dein ALG wegfällt), also warum Risiken eingehen, wenn das gar nicht nötig ist ... :confused: :Gruebeln:

Ich wurde sogar 1,5 Jahre von der AfA IN RUHE gelassen, die hätten nichtmal gemerkt, wenn ich mehrere Monate nicht vor Ort gewesen wäre, glaube nichtmal, dass ich einen stationären Klinik-Aufenthalt dort extra "gemeldet" hätte, nur um "schlafende Hunde zu wecken", es kam nicht dazu, also brauche ich mir da auch nachträglich keine Gedanken mehr drum zu machen.
Würdet ihr das der AfA melden? Ich meine, ich bin ja nur tagsüber weg ... bin unsicher...
Eben, du kannst doch täglich (zu Hause) deine Post kontrollieren und die AfA auf "Wunsch" aufzusuchen, ist doch auch möglich (in Absprache mit der Klinik), für den (eher unwahrscheinlichen) Fall einer sofortigen Vermittlung in Arbeit kann man den Aufenthalt in einer Tagesklinik sicher auch (wegen Arbeits-Aufnahme) abbrechen, allerdings habe ich von solch erfolgreichen Vermittlungen bei Ausgesteuerten noch nicht wirklich was gehört ... :Gruebeln:

Habe gerade nochmal nachgelesen zu deinem ersten Termin bei der SB, das hört sich nicht nach baldiger "Vermittlung" an, in einen "Büroberuf" (weil du für die Pflege Berufsunfähig bist lt. AfA-GA) für den du keine Ausbildung und keine Erfahrungen aufzuweisen hast, es gibt auch keine schriftliche Vereinbarung zu bestimmten Bewerbungs-Zahlen, da brauchst du auch nichts nachzuweisen, wenn sie mal wieder Sehnsucht nach dir hat ..."hast hier und dort mal nachgefragt aber ohne jegliche Vorkenntnisse in diesem Bereich besteht kein Interesse" ... :Gruebeln:

Es ist sicher richtig, dass man dazu verpflichtet ist, grundlegende Veränderungen zu melden, die Einfluß auf den Leistungs-Anspruch haben können, ich sehe hier eine solche ernsthafte "Veränderung" aber nicht, du bist nicht Ortsabwesend für längere Zeit, kannst deine Post täglich prüfen und jederzeit die AfA aufsuchen, wenn es einen schriftlichen Termin /Grund dafür gäbe ... :Gruebeln:

Deine AU-Bescheinigung läuft sicher ohnehin durchgehend weiter (ohne Abgabe bei der AfA), wie es bei den meisten Ausgesteuerten der Fall ist, das ist auch den SB bei der AfA durchaus so bekannt und ich nehme auch an, dass dein Aufenthalt in der Tagesklinik auch wegen der (bereits ausgesteuerten) selben Krankheit erfolgt, auch eine neue AU würde also nicht verhindern, dass du nach den 6 Wochen KEIN Krankengeld von deiner KK bekommst.

Die Bedingungen sind hier doch deutlich unterschiedlich zum Bezug von HARTZ 4 zu betrachten, dort ist es unerheblich ob man ausgesteuert wurde oder nicht, man bleibt auch nach 6 Wochen AU-Bescheinigung im Bereich des JobCenter und bekommt das selbe Geld (aus dem SGB II besteht ohnehin kein Krankengeld-Anspruch mehr).

Aus meiner (ganz persönlichen) Sicht gibt es keine wesentliche Änderung, die eine Meldung bei der AfA erforderlich machen würde, im bisherigen Rahmen stehst du doch auch der "Vermittlung" weiterhin zur Verfügung ... wenn tatsächlich ein Vermittlungs-Vorschlag (schriftlich) käme von der AfA, mußt du dich halt darauf bewerben, das heißt doch noch lange nicht, dass du auch eingestellt wirst ... :Gruebeln:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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Re: Tagesklinik & ALG1

Ungelesener Beitrag von feldhase » Di 26. Mär 2013, 07:29

Hallo mayday,

ja jeder muss für sich entscheiden!Schön das Du freunde hast die dir helfen!

Ich kann nur für mich sprechen,denn ich könnte mir eine Rückzahlung nicht erlauben,leider habe ich es nicht so gut das mich freunde oder familie unterstützen!Mein Mann ist wie gesagt schon lange Rentner und da kann man sich keine Rückzahlung erlauben!Mein Sohn ist nicht verpflichtet,und zu unterstützen,auch wenn Er noch bei uns wohnt!Er hat grade erst eine Arbeit gefunden,wo Er halbtags arbeitet!Klar habe ich das dem JC gemeldet!Habe jetzt die Angst das Sie mir das Geld nicht mehr zahlen und so unser Sohn sein Geld mit zur Miete und Lebensunterhalt geben muss!Er verdient es nicht,uns das geld zu geben,da er immer hilft und mich unterstützt!Ohne die hilfe meines Mannes und unseres Sohnes,käme ich nicht weit!
Ich hoffe das ich bald mal den Termin zur Gutachterin kriege,vom Sozialgericht aus bestellt,damit es endlich weiter geht!Aber das interessiert die ja nicht!Meine Nerven liegen blank!

Pfläumchen
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Re: Tagesklinik & ALG1

Ungelesener Beitrag von Pfläumchen » Di 26. Mär 2013, 12:44

mir gehts heute gar nicht gut, aber ich lasse mal eine DANKE hier!
Freundliche Grüße, das Pfläumchen

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Re: Tagesklinik & ALG1

Ungelesener Beitrag von hasenstall » Di 26. Mär 2013, 13:51

Hallo Pfläumchen,

wie soll es einem auch gut gehen bei dem furchtbarem Wetter :Wut:

Das mit deiner Tagklinik ist schon ein großes Problem!
Ich hatte schon zweimal das Vergnügen, war aber Gott sei Dank immer im Krankengeldbezug.
Blöderweise habe ich mir darum auch nie Gedanken gemacht, hatte das anschließende Alg1 gesehen als Krankengeldweiterzahlung. :Gruebeln:

Aber nun war mit mir im letzten Jahr ein Mitpatient in der Tagesklinik und der hatte dieses Problem.
Hatte ihn als Beistand begleitet bei seinem Termin bei der Agentur.

Dabei bin ich aus allen Wolken gefallen, er hatte noch ein halbes Jahr Anspruch auf Alg1, aber durch den Klinikaufenthalt haben die die Zahlungen sofort eingestellt.
Dann wollte die Tante der Agentur ein Attest vom Chefarzt, indem er bestätigt, dass der Junge spätestens nach 8 Wochen wieder gesund sein wird.
Natürlich hat der Arzt das nicht machen wollen und hat dann doch nach vielem hin und her und betteln doch noch was geschrieben.
Die SB hatte versprochen, dass dann alles klar geht, aber dem war nicht so, denn der Medizinische Dienst der Agentur hatte da eine andere Prognose und das Geld wurde eingestellt. Damit war er nicht mal mehr krankenversichert musste sich freiwillig versichern, weil H4 nicht möglich war und er die Therapie unbedingt brauchte.

Soweit kommt man mit seiner Ehrlichkeit!
Ich würde sowas nur bekannt geben, falls die KK das Arbeitsamt darüber informiert!

Drück dir die Daumen, dass alles gut ausgeht.

Lieben Gruß
hasenstall
"Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen!" "Ich lächelte, war froh und es kam schlimmer!"

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