Hallo Pfläumchen,
kann mich den Vorschreibern nur anschließen, du selbst kannst nur entscheiden, ob du die AfA informieren möchtest oder nicht.
Ich beziehe doch derzeit ALG1 und höre von denen auch nichts, beziehe halt mein Geld und Ruhe ist. Nun habe ich eben meinen Termin für die Aufnahme zur Tagesklinik bekommen, nächste Woche gehts los.
Ich denke mal du kannst in der Tagesklinik unbesorgt über deinen Status (ALGI nach der Aussteuerung aus dem Krankengeld) sprechen, da wirst du vermutlich auch nicht die Erste Patientin in dieser Situation sein.
Sollte ein Meldetermin kommen, wird man dir auch die Möglichkeit geben den wahrzunehmen, denke ich jetzt mal so ganz naiv, denn du hast ja dann eine schriftliche Einladung von der AfA, die du in der Klinik vorweisen kannst (die werden sicher auch nicht wollen, dass dein ALG wegfällt), also warum Risiken eingehen, wenn das gar nicht nötig ist ...
Ich wurde sogar 1,5 Jahre von der AfA
IN RUHE gelassen, die hätten nichtmal gemerkt, wenn ich mehrere Monate nicht vor Ort gewesen wäre, glaube nichtmal, dass ich einen stationären Klinik-Aufenthalt dort extra "gemeldet" hätte, nur um "schlafende Hunde zu wecken", es kam nicht dazu, also brauche ich mir da auch nachträglich keine Gedanken mehr drum zu machen.
Würdet ihr das der AfA melden? Ich meine, ich bin ja nur tagsüber weg ... bin unsicher...
Eben, du kannst doch täglich (zu Hause) deine Post kontrollieren und die AfA auf "Wunsch" aufzusuchen, ist doch auch möglich (in Absprache mit der Klinik), für den (eher unwahrscheinlichen) Fall einer sofortigen Vermittlung in Arbeit kann man den Aufenthalt in einer Tagesklinik sicher auch (wegen Arbeits-Aufnahme) abbrechen, allerdings habe ich von solch erfolgreichen Vermittlungen bei Ausgesteuerten noch nicht wirklich was gehört ...
Habe gerade nochmal nachgelesen zu deinem ersten Termin bei der SB, das hört sich nicht nach baldiger "Vermittlung" an, in einen "Büroberuf" (weil du für die Pflege Berufsunfähig bist lt. AfA-GA) für den du keine Ausbildung und keine Erfahrungen aufzuweisen hast, es gibt auch keine schriftliche Vereinbarung zu bestimmten Bewerbungs-Zahlen, da brauchst du auch nichts nachzuweisen, wenn sie mal wieder Sehnsucht nach dir hat ..."hast hier und dort mal nachgefragt aber ohne jegliche Vorkenntnisse in diesem Bereich besteht kein Interesse" ...
Es ist sicher richtig, dass man dazu verpflichtet ist, grundlegende Veränderungen zu melden, die Einfluß auf den Leistungs-Anspruch haben können, ich sehe hier eine solche ernsthafte "Veränderung" aber nicht, du bist nicht Ortsabwesend für längere Zeit, kannst deine Post täglich prüfen und jederzeit die AfA aufsuchen, wenn es einen schriftlichen Termin /Grund dafür gäbe ...
Deine AU-Bescheinigung läuft sicher ohnehin durchgehend weiter (ohne Abgabe bei der AfA), wie es bei den meisten Ausgesteuerten der Fall ist, das ist auch den SB bei der AfA durchaus so bekannt und ich nehme auch an, dass dein Aufenthalt in der Tagesklinik auch wegen der (bereits ausgesteuerten) selben Krankheit erfolgt, auch eine neue AU würde also nicht verhindern, dass du nach den 6 Wochen
KEIN Krankengeld von deiner KK bekommst.
Die Bedingungen sind hier doch deutlich unterschiedlich zum Bezug von HARTZ 4 zu betrachten, dort ist es unerheblich ob man ausgesteuert wurde oder nicht, man bleibt auch nach 6 Wochen AU-Bescheinigung im Bereich des JobCenter und bekommt das selbe Geld (aus dem SGB II besteht ohnehin kein Krankengeld-Anspruch mehr).
Aus meiner (ganz persönlichen) Sicht gibt es keine wesentliche Änderung, die eine Meldung bei der AfA erforderlich machen würde, im bisherigen Rahmen stehst du doch auch der "Vermittlung" weiterhin zur Verfügung ... wenn tatsächlich ein Vermittlungs-Vorschlag (schriftlich) käme von der AfA, mußt du dich halt darauf bewerben, das heißt doch noch lange nicht, dass du auch eingestellt wirst ...
Liebe Grüße von der Doppeloma
