Hallo j_silver,
zunächst mal auch von mir ein Herzliches WILLKOMMEN bei uns im K-O-R
Das führt mich zu der Frage, ob es besser ist, gleich selbst zu den behandelnden Ärzten zu gehen und die notwendigen Patientenunterlagen als Kopien zu besorgen, um sie gleich mit dem EM-Rentenantrag abzuschicken – zumindest verstehe ich das dort Geschriebene so.
wenn es den "goldenen Königsweg" in die EM-Rente gäbe, dann wäre dieses Forum wohl niemals entstanden, so gibt es im Internet natürlich auch sehr viele Informationen, wo das Alles als "sehr einfach und leicht beschrieben wird"...
Das ist (meist) die Theorie, von Menschen /Anwälten, die damit eher nur theoretische Erfahrungen haben und versuchen die gesetzlichen Grundlagen verständlich rüberzubringen, die Realität für den Antragsteller sieht oft genug ganz anders aus.
Natürlich gibt es sicher auch viele Antragsteller auf EM-Rente, bei denen das so "planmäßig" gelaufen ist und die dann ohne weitere Schwierigkeiten auch die zustehende/notwendige EM-Rente bekommen haben.
Solche EM-Rentner suchen vermutlich keine Hilfe zu dieser Thematik im Internet und entsprechenden Foren, die stellen ihren Antrag, bekommen relativ zügig ihren Bescheid und sind (zu Recht) überzeugt das läuft immer so "reibungslos", wer da Probleme mit der DRV hat, "wird wohl einfach (noch) nicht krank genug sein" ...
Diese Ansicht ist durchaus auch verbreitet, dass man das eigentlich Normale (Krank/Erwerbsgemindert/Antrag stellen/ Rente bewilligt bekommen) eben auch für das allgemein Übliche ansieht und nicht nachvollziehen kann, dass es auch (trotz Krankheit) deutlich schwieriger werden kann, zu seinem Recht (EM-Rente) zu kommen.
Vielleicht könntet Ihr mir etwas dazu sagen, ob so ein Unterfangen sinnvoll ist oder eher nicht.
Persönlich kann ich mir nicht vorstellen, dass es besonders sinnvoll ist, sich bereits sein ganzes (noch gesundes) Berufsleben lang schon auf den Tag X vorzubereiten, der da mal kommen könnte, damit man dann ALLES beisammen hat, für einen Antrag auf EM-Rente, oder wann soll man denn mit dieser "Sammlung anfangen".
Bis vor knapp 8 Jahren (Anfang 50) habe ich mir darum noch nie ernsthafte Gedanken gemacht, überhaupt mal in diese Situation zu kommen, da habe ich noch nicht mal gewußt, was passiert wenn ich mal länger als 6 Wochen AU sein würde und die Lohnfortzahlung beim AG endet, ich war vorher nie so lange krank ...
Für die Anforderung der ganzen ärztlichen Unterlagen bekommt ja die DRV bei der Antragstellung (generell) eine sehr umfassende Schweigepflicht-Entbindung, die Probleme entstehen eher dadurch, dass sie diese Anforderungen oft einfach nicht vornimmt und/oder die Entscheidung zur EM-Rente nur von eigenen schon vorliegenden Unterlagen (Reha-Berichte /DRV-Gutachten) abhängig macht.
Da ist es auch leider oft egal wie alt diese Unterlagen (bei der DRV) schon sind und wie es um den aktuellen Gesundheitszustand des Antragstellers bestellt ist, wird gar nicht erst überprüft, obwohl die DRV dazu nach
§ 20 SGB X gesetzlich verpflichtet ist und zwar unabhängig davon, ob der Antragsteller schon die halbe /ganze Kranken-Akte mitgeschickt hat.
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbx/20.html
Dort wird andererseits ganz sicher nicht ohne weitere Prüfungen nur nach den (beim Antrag) mitgeschickten Berichten /Befunden die EM-Rente bewilligt, auch den SB der DRV ist da durchaus bewußt, dass die Antragsteller (logischerweise) vorwiegend nur was mitschicken, was den Antrag unterstützen würde, die letzte Prüfung und Bewilligung obliegt aber der DRV und so wird man im Regelfall mindestens noch zu einem DRV-Gutachter geschickt.
Der sieht das trotz vorliegender Krankenakte (des Antragstellers) meist ganz Anders als die behandelnden Ärzte und Kliniken das bisher bewertet haben, die Entscheidungshoheit liegt bei der DRV, denn die sollen ja die Rente dann auch zahlen und nicht die eigenen Ärzte oder Kliniken in denen man mal gewesen ist.
An diesem Punkt treffen dann oft die Interessen des Antragstellers (unterstützt durch die Befunde seiner behandelnden Ärzte), auf die Abwehrhaltung der DRV eine EM-Rente auch wirklich (zeitweise /dauerhaft) zahlen zu müssen, da geht es
NUR NOCH UM GELD, nicht mehr um deine Gesundheit und dann helfen viele (allgemein verwendbare) Ratschläge im Netz da auch nicht mehr weiter ...
Zu den Ärzten kann ich mich nur den Vorschreibern anschließen, wir (mein Dopa und ich) haben sehr gute Ärzte (schon seit Jahren), da bekommen wir auch alle Kopien von Berichten /Befunden problemlos, inzwischen haben wir auch viele Gesundheits-Unterlagen schon zu Hause in einer "privaten Krankenakte" gesammelt.
Meinen Antrag auf EM-Rente habe ich 2009 gestellt, nach einem Gutachten bei der AfA wurde ich dazu aufgefordert, denn die AfA sah mich als nicht mehr vermittelbar an, aus rein gesundheitlichen Gründen, dieses Gutachten habe ich auch mitgeschickt (zusammen mit einem ähnlichen vom MDK meiner KK) mit dem Antrag, bei meinen Ärzten wurde damals NICHTS angefordert, nach 2 DRV-GA wurde die EM-Rente abgelehnt.
Es gab bei der DRV einen relativ frischen Reha-Bericht (zum Antragszeitpunkt ca. 1 Jahr alt), der mir eine "ausreichende Leistungsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt" bescheinigte, wozu soll man da erst meine Ärzte befragen, was aktuell mit mir los ist ...
Also einige aktuelle Sachen würde ich in deinem Falle schon mit einreichen, wenn du "Glück" hast, dann bemerkt dort bei der Bearbeitung auch jemand, dass es dir schlechter geht als vor 10 Jahren wo man deinen ersten Antrag abgelehhnt hat.
Auf den Gang zum Sozialgericht solltest du bei Notwendigkeit nicht noch einmal verzichten.
Bei meinem Dopa hat es auch erst im 2. Anlauf geklappt, allerdings lag nicht so viel Zeit dazwischen wie bei dir, er ging nach (erzwungener) Rücknahme der Klage erneut in die Klinik (deren Berichte bis dahin auch vom Gericht ignoriert wurden) und danach haben wir direkt einen neuen Antrag auf EM-Rente gestellt.
Es wurde erneut versucht seitens der DRV zu taktieren, aber nach knapp 9 Monaten "Bearbeitung" bekam er dann den Bescheid über eine volle EM-Rente, ohne Befristung bis zur Altersrente, schon merkwürdig, wenn man bedenkt, dass er kaum ein Jahr zuvor noch Vollzeit Erwerbsfähig gewesen sein soll (mit den gleichen Erkrankungen und Gesundheitsproblemen).
Sein Weg in die EM-Rente dauerte insgesamt fast 5 Jahre, bei mir waren es knapp 4, ich hatte bei Gericht (letztes Jahr) die "besseren" objektiveren Gutachter und so mußte die DRV dann einen Vergleich anbieten, letztlich hat die "eigene Krankenakte" uns beiden dabei kaum weitergeholfen, dann hätten diese Entscheidungen viel früher fallen müssen.
Liebe Grüße von der Doppeloma
