Hallo Camper,
Hier bin ich nicht ganz bei Dir. Ich denke, es geht da eher um die Wochenstunden, also unter 15 Stunden in der Woche.
Da bin ich nicht ganz bei dir ... bekommst du denn bereits
VOLLE EM-Rente ... man weiß ja nicht groß mehr was von dir ...
Dann geht es (bei der DRV) darum ob man
täglich mehr als 3 Stunden erwerbsfähig sein kann und
NICHT um unter 15 Wochenstunden, das ist ein Kriterium was nur bei der AfA eine Rolle spielt, weil sowas eher nicht Versicherungspflichtig ist und dort auch zusätzlich erlaubt, wenn man ALGI bezieht.
Ab 15 Wochenstunden und mehr gilt man dort dann schon als teilzeitbeschäftigt und "steht der Vermittlung nicht mehr zur Verfügung", Neben-Einkommen wird aber bereits früher auf das ALGI angerechnet, nur ca. 160 € davon verbleiben zusätzlich (als fester Freibetrag im SGB III).
Es bringt niemanden wirklich weiter, wenn du hier "Halbwissen" verbreitest und die Leute damit in ihr Unglück laufen können, wenn sie das für richtig halten...
Aber das wird bei mir persönlich gerade gerichtlich geklärt. Ich arbeite 2 x 7 Stunden in der Woche. Den Rest erhole ich mich wieder von meiner Arbeit.
Das geht anderen genauso, wenn ich nur noch 2 Tage die Woche "normal lange" gearbeitet hätte, wäre das vielleicht auch noch irgendwie gegangen, davon kann aber kein Mensch seinen Lebensunterhalt bestreiten (du vermutlich auch nicht ???), zu einer vollen EM-Rente ist das so aber nicht möglich, nehme auch nicht an, dass du das gerichtlich durchsetzen kannst, als persönliche "Sondererlaubnis".
Unter dieser Bedingung /Möglichkeit (nur 1- 2 Tage die Woche für 5 - 6 Stunden und den Rest frei) würde ich auch vielleicht mal über einen kleinen Nebenverdienst nachdenken, aber täglich (5 Mal die Woche) auf Achse für knapp 3 Stunden, das ist mir auch zuviel Aufwand und Belastung.
Die volle EM-Rente gibt es aber (lt. rentenrechtlicher Bestimmungen)
NUR unter der Bedingung, dass man eben gesundheitlich nicht mehr in der Lage ist mindestens 3 Stunden am Tag zu arbeiten ... da sollte man besser nicht selber "freiwillig" der DRV beweisen, dass es durchaus auch anders geht ...
Speziell bei einer Zeitrente (aber meines Wissens auch bei den Vollrenten ohne Befristung) wird die tägliche Arbeitszeit auch schriftlich beim AG abgefragt, man
MUSS ja jede Aufnahme einer beruflichen Tätigkleit immer sofort an die DRV melden (auch das steht im Bescheid), sogar dann wenn der Höchstbetrag (450 € seit dem 01.01.2013) noch nicht erreicht wird ...
Was glaubst du wohl aus welchem Grund die das machen, bis dahin ist dieser Zuverdienst doch anrechnungsfrei erlaubt, also wollen die vor Allem genau wissen, in welchem zeitlichen Rahmen (täglich) die Erwerbstätigkeit ausgeübt wird und ob da eine volle EM-Rente überhaupt noch notwendig sein wird ... wenn dann ein Verlängerungsantrag gestellt wird, findet das ganz sicher Beachtung, ob und wieviel zusätzlich zur Rente gearbeitet wurde.
In meinem Beruf wären 5 x 2,5 Stunden auch gar nicht möglich.
Das ist so in vielen Berufen nicht möglich, die Minijobs als Zuverdienst zur EM-Rente haben auch eher selten was mit der früheren Berufsausübung zu tun, da achten die bei der DRV nebenbei auch drauf ... wenn ein Dachdecker (z.B.) volle EM-Rente bekommt weil er (auch) den Beruf nicht mehr ausüben kann, dann sieht es nicht wirklich gut aus, wenn er dann als Nebenjob auf Dächern herumspaziert ... vermutlich auch nicht "unter 3 Stunden täglich" ...
Letztlich muss jeder für sich entscheiden, ob er eine stundenweise Nebentätigkeit aufnimmt und schaffen kann bei voller EM-Rente, gesetzlich ist das erlaubt bis 450 € monatlich ohne Anrechnung auf die Rente, aber wie die DRV das dann eventuell wertet bei Prüfung von notwendigen Verlängerungsanträgen ist eine ganz andere Frage ...
Liebe Grüße von der Doppeloma
