Zusammenhang AU Voraussetzung / Verrentung?
Verfasst: Do 7. Mär 2013, 10:07
Die Überschrift fiel mir etwas schwer zu formulieren, nun versuche ich mal in Worte zu fassen welche Frage sich mir stellt:
Eine Arbeitsunfähigkeit besteht ja nicht einfach nur weil man z. B. Grippe/grippalen Infekt hat und sich auskurieren muss.
Eine AU kann ja auch bestehen, wenn sich aufgrund einer Arbeitsaufnahme sich der Gesundheitszustand verschlechtern könnte, was
natürlich auch für die zuvor genannte(n) Krankheit(en) zutreffend ist.
Ich meine aber mehr den Verschlechterung des Gesundheitszustand im Zusammenhang langfristig bestehender Krankheiten, wie
es uns User hier meist betrifft.
Die Pauschalität: Ich bin krank, arbeitsunfähig krank und mir steht deshalb die EU - Rente zu ist oft klar erlesbar hier.
In den meisten Fällen ist es aber doch so, dass der trotz aktuell bestehenden Krankheit, eine Verschlimmerung dieser
entstehen würde, würde man wie zu meist von der DRV verkündet, mehr als 6 Stunden arbeiten.
Ich werde das Gefühl nicht los und nun kommen wir zu meinem eigentlichen Anliegen, dass MOMENTAN eine mehr als 6 stündige
Arbeitsfähigkeit seitens der Gutachter, in Folge der DRV, beschrieben und attestiert wird, jedoch die daraus folgenden
Zusatzschäden, hinzu kommenden Verschlimmerungen und von daraus folgenden Langzeitschäden mal abgesehen, gar nicht berücksichtigt werden.
Heißt: GA schreibt arbeitsfähig. Patient folgt dieser Diagnose und um es mal ganz pauschal zu sagen, Patient leidet unter zunehmenden Schmerzen
und gesundheitlichen Verschlechterungen AUFGRUND dieser GA Diagnose.
Wird das eurer Meinung nach irgendwo berücksichtigt? Habt ihr davon schonmal etwas gehört/gelesen???
Gab es schonmal Patienten die gesagt / beschrieben haben:
"Ja, ich bin dem GA Ergebnis gefolgt, nun habe ich aufgrund dieser Befolgung diese und jene Verschlimmerung meines Gesundheitszustanden erlitten?
Wie und wo kann man darauf aufmerksam machen?
Gab es bereits Rechtsanwälte, VDK, SoVG oder ähnliche Institutionen die auf diese Gefahr aufmerksam machten, bzw. von den Folgen der GA Ergebnisse und
unberücksichtigten Folgeerscheinungen berichtet haben?
Oder verschwinden diese Folgen aus der nicht hinreichend ausgeführten Begutachtung (das Weiterdenken: Was ist wenn der Patient nun arbeiten geschickt wird - die Folgen daraus)
meist im aus der eigentlichen Wahrnehmung?
Eine Arbeitsunfähigkeit besteht ja nicht einfach nur weil man z. B. Grippe/grippalen Infekt hat und sich auskurieren muss.
Eine AU kann ja auch bestehen, wenn sich aufgrund einer Arbeitsaufnahme sich der Gesundheitszustand verschlechtern könnte, was
natürlich auch für die zuvor genannte(n) Krankheit(en) zutreffend ist.
Ich meine aber mehr den Verschlechterung des Gesundheitszustand im Zusammenhang langfristig bestehender Krankheiten, wie
es uns User hier meist betrifft.
Die Pauschalität: Ich bin krank, arbeitsunfähig krank und mir steht deshalb die EU - Rente zu ist oft klar erlesbar hier.
In den meisten Fällen ist es aber doch so, dass der trotz aktuell bestehenden Krankheit, eine Verschlimmerung dieser
entstehen würde, würde man wie zu meist von der DRV verkündet, mehr als 6 Stunden arbeiten.
Ich werde das Gefühl nicht los und nun kommen wir zu meinem eigentlichen Anliegen, dass MOMENTAN eine mehr als 6 stündige
Arbeitsfähigkeit seitens der Gutachter, in Folge der DRV, beschrieben und attestiert wird, jedoch die daraus folgenden
Zusatzschäden, hinzu kommenden Verschlimmerungen und von daraus folgenden Langzeitschäden mal abgesehen, gar nicht berücksichtigt werden.
Heißt: GA schreibt arbeitsfähig. Patient folgt dieser Diagnose und um es mal ganz pauschal zu sagen, Patient leidet unter zunehmenden Schmerzen
und gesundheitlichen Verschlechterungen AUFGRUND dieser GA Diagnose.
Wird das eurer Meinung nach irgendwo berücksichtigt? Habt ihr davon schonmal etwas gehört/gelesen???
Gab es schonmal Patienten die gesagt / beschrieben haben:
"Ja, ich bin dem GA Ergebnis gefolgt, nun habe ich aufgrund dieser Befolgung diese und jene Verschlimmerung meines Gesundheitszustanden erlitten?
Wie und wo kann man darauf aufmerksam machen?
Gab es bereits Rechtsanwälte, VDK, SoVG oder ähnliche Institutionen die auf diese Gefahr aufmerksam machten, bzw. von den Folgen der GA Ergebnisse und
unberücksichtigten Folgeerscheinungen berichtet haben?
Oder verschwinden diese Folgen aus der nicht hinreichend ausgeführten Begutachtung (das Weiterdenken: Was ist wenn der Patient nun arbeiten geschickt wird - die Folgen daraus)
meist im aus der eigentlichen Wahrnehmung?