Mein erster DRV-Gutachtertermin steht an.
1. Erstmal ist es ein Psychiater. Ich habe eine körperliche Krankheit. Toll. Um mich mich dagegen zu wehren, ist es zu kurzfristig.
2. Darf man psychiatrischen Gutachtern Antworten auf gewisse private Fragen (Liebe, Geld, Sex usw.) eigentlich auch verweigern oder ist das dann fehlende Mitwirkung? Wo fängt ein unzulässiger Eingriff in die Privatspähre an?
3. Ich würde - gerade angesichts schlechter Erfahrungen mit Psychiatern - eigentlich gerne einen Zeugen dabei haben, kann aber gerade niemanden mobilisieren und der VDK will auch nicht. Ideen?
Danke.
Fragen vor psychiatrischem Gutachtertermin
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Re: Fragen vor psychiatrischem Gutachtertermin
Hallo mist,
einen Zeugen darf man nie mitnehmen. Dieser Zeuge darf lediglich Beistand genannt werden. Hör dich noch einmal in deinem Freundeskreis um, vielleicht erbarmt sich doch noch einer, um als Beistand zu fungieren.
Wenn dir Fragen unangenehm sind, mußt du sie auch nicht beantworten. Leg dir am besten schon ein paar Antworten für solche Fragen zurecht,wie zum Beispiel: "spielt das bei meiner Erkrankung eine Rolle?", "Geld kann man nie genug haben, aber ich habe es definitiv nicht", "Sex ist schon längst ein Fremdwort für mich" u.ä.
Mein Gutachter (war ein Psychiater) hat mir keine Fragen über Geld, Liebe und Sex gestellt.
Gruß maday
einen Zeugen darf man nie mitnehmen. Dieser Zeuge darf lediglich Beistand genannt werden. Hör dich noch einmal in deinem Freundeskreis um, vielleicht erbarmt sich doch noch einer, um als Beistand zu fungieren.
Wenn dir Fragen unangenehm sind, mußt du sie auch nicht beantworten. Leg dir am besten schon ein paar Antworten für solche Fragen zurecht,wie zum Beispiel: "spielt das bei meiner Erkrankung eine Rolle?", "Geld kann man nie genug haben, aber ich habe es definitiv nicht", "Sex ist schon längst ein Fremdwort für mich" u.ä.
Mein Gutachter (war ein Psychiater) hat mir keine Fragen über Geld, Liebe und Sex gestellt.
Gruß maday
Als Frau bin ich ein Engel und wenn man mir die Flügel stutzt, fliege ich weiter, dann aber auf meinem Besen.
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Re: Fragen vor psychiatrischem Gutachtertermin
Hallo mist,
So ein Termin kann von der DRV durchaus gekancelt werden, dein Ansprechpartner ist hier die DRV und nicht der Gutachter, obwohl der das auch ablehnen sollte, wenn der Auftrag überhaupt nicht seinem Fachgebiet entspricht ...
Sie hat ihn dann darauf hingewiesen, dass er KEINE Fragen beantworten müsse, wenn er das nicht möchte, das beträfe die gesamte Begutachtung.
Sie beschränkte sich dann auf die gesundheitsbezogenen Fragen, die er auch bereitwillig beantwortet hat ...der Rest (aus dem Privat-Bereich), dient meist nur dazu andere Beweg-Gründe für den EM-Renten-Antrag "abzuklopfen", die mit der Entscheidung zur Erwerbsminderung nicht viel zu tun haben würden.
So werden private Belastungen (Partnerschafts-Probleme /Pflegefälle in der Familie/schlechte Wohnverhältnisse/ Geldsorgen wegen Schulden usw.) gerne als "unerheblich" für den Rententräger und eine EM-Rente angesehen, hier sollen andere Hilfen in Anspruch genommen werden, dafür sei die EM-Rente nicht vorgesehen.
So wird in den Gutachten später gerne versucht, die wirkliche Erfordernis einer Berentung "abzumildern" oder ganz in Frage zu stellen, wenn man da zu Auskunftsfreudig ist, in der Hoffnung der GA sollte doch dann erkennen, dass es Einem nicht wirklich GUT GEHT...
Ich habe z.B. auf die Frage was der Partner beruflich macht, geantwortet, dass er im Schichtdienst arbeitet und für mich behalten, dass er bereits (seit kurzer Zeit) die EM-Rente bezieht, das wird nämlich gerne dahingehend gedeutet, dass man "nun auch keine Lust mehr habe arbeiten zu gehen"... mein Dopa hat es genauso gemacht, als er danach gefragt wurde.
Wir hatten auch beide noch unseren Arbeitsplatz zu dieser Zeit, also war es nur "halb" gelogen, denn wir waren seit Jahren BEIDE schon AU geschrieben, aber was bitte geht das die DRV-Gutachter (oder überhaupt einen GA) an was der Partner "beruflich macht", wenn es um MEINEN EM-Renten-Antrag und MEINE Gesundheit /Erwerbsfähigkeit gehen sollte ...nach Einkommen wurde dann nicht mehr gefragt, es ging wohl nur (noch), um das vermeintliche "Anstreben gemeinsamer Freizeit" ...
Also nicht komplett "verweigern" aber unbedingt nachdenken vor einer Antwort, ich würde bei Geld /Sex /Schulden GAR NICHT antworten, einfach weil es mein Recht ist NICHT zu antworten ... hat mich aber auch noch kein GA wirklich nach gefragt...
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbx/13.html
Das kann JEDER volljährige Erwachsene sein, dem du ausreichend vertraust, der Beistand braucht auch NIX zu sagen, sich nicht auszuweisen, sollte aber Augen und Ohren offen halten und grob Protokoll führen, über den Ablauf der Begutachtung (Beginn /Ende/ Wartezeiten/Freundlichkeit des Personals usw.), leider möchten gerade Psychiater nur sehr ungerne einen Beistand dabei haben ...letztlich ist es aber DEINE Entscheidung, ob du die Begutachtung OHNE Beistand durchführen lassen möchtest.
Bei dem GA von meinem Dopa war ich die ganze Zeit (im Untersuchungsraum) anwesend, das war aber schon im Vorfeld geklärt worden, dass er OHNE meinen "Beistand" kein GA mehr über sich ergehen läßt ..., darum weiß ich auch so genau, wann mein Dopa die "Nase voll hatte" ...
Gibt es Ärger (egal ob mit oder ohne Beistand), dann bitte umgehend beim Auftraggeber DRV schriftlich /nachweislich (!!!) beschweren, damit es später nicht heißt, du hättest die "Mitwirkung verweigert" und beschwerst dich nun (erst), weil dir das Gutachten nicht gefällt.
Liebe Grüße von der Doppeloma

Wie kurzfristig ist es denn, wenn du dich nicht dagegen wehrst, kann das auch falsch sein, es sollte schon einen triftigen Grund für die "gewählte" Fachrichtung geben, nicht Jeder findet es gut mit einer eindeutig (nachgewiesenen) körperlichen Krankheit auf die "Psycho-Schiene" gebracht zu werden ...1. Erstmal ist es ein Psychiater. Ich habe eine körperliche Krankheit. Toll. Um mich mich dagegen zu wehren, ist es zu kurzfristig.


So ein Termin kann von der DRV durchaus gekancelt werden, dein Ansprechpartner ist hier die DRV und nicht der Gutachter, obwohl der das auch ablehnen sollte, wenn der Auftrag überhaupt nicht seinem Fachgebiet entspricht ...

Bei dem psychiatrischen GA meines Dopa machte die DRV-GA selber darauf aufmerksam, dass die Beantwortung ALLER Fragen freiwillig sei (das gilt generell für alle Gutachten, nicht nur beim Psychiater), sie fragte nach der Größe unserer Wohnung und anschließend nach der Höhe der Miete...da platzte meinem Schatz der Kragen und er wollte eine Erklärung haben, in welchem Zusammenhang das mit seinem Gesundheits-Zustand steht ...2. Darf man psychiatrischen Gutachtern Antworten auf gewisse private Fragen (Liebe, Geld, Sex usw.) eigentlich auch verweigern oder ist das dann fehlende Mitwirkung? Wo fängt ein unzulässiger Eingriff in die Privatspähre an?


Sie hat ihn dann darauf hingewiesen, dass er KEINE Fragen beantworten müsse, wenn er das nicht möchte, das beträfe die gesamte Begutachtung.


Sie beschränkte sich dann auf die gesundheitsbezogenen Fragen, die er auch bereitwillig beantwortet hat ...der Rest (aus dem Privat-Bereich), dient meist nur dazu andere Beweg-Gründe für den EM-Renten-Antrag "abzuklopfen", die mit der Entscheidung zur Erwerbsminderung nicht viel zu tun haben würden.
So werden private Belastungen (Partnerschafts-Probleme /Pflegefälle in der Familie/schlechte Wohnverhältnisse/ Geldsorgen wegen Schulden usw.) gerne als "unerheblich" für den Rententräger und eine EM-Rente angesehen, hier sollen andere Hilfen in Anspruch genommen werden, dafür sei die EM-Rente nicht vorgesehen.


So wird in den Gutachten später gerne versucht, die wirkliche Erfordernis einer Berentung "abzumildern" oder ganz in Frage zu stellen, wenn man da zu Auskunftsfreudig ist, in der Hoffnung der GA sollte doch dann erkennen, dass es Einem nicht wirklich GUT GEHT...
Ich habe z.B. auf die Frage was der Partner beruflich macht, geantwortet, dass er im Schichtdienst arbeitet und für mich behalten, dass er bereits (seit kurzer Zeit) die EM-Rente bezieht, das wird nämlich gerne dahingehend gedeutet, dass man "nun auch keine Lust mehr habe arbeiten zu gehen"... mein Dopa hat es genauso gemacht, als er danach gefragt wurde.
Wir hatten auch beide noch unseren Arbeitsplatz zu dieser Zeit, also war es nur "halb" gelogen, denn wir waren seit Jahren BEIDE schon AU geschrieben, aber was bitte geht das die DRV-Gutachter (oder überhaupt einen GA) an was der Partner "beruflich macht", wenn es um MEINEN EM-Renten-Antrag und MEINE Gesundheit /Erwerbsfähigkeit gehen sollte ...nach Einkommen wurde dann nicht mehr gefragt, es ging wohl nur (noch), um das vermeintliche "Anstreben gemeinsamer Freizeit" ...


Also nicht komplett "verweigern" aber unbedingt nachdenken vor einer Antwort, ich würde bei Geld /Sex /Schulden GAR NICHT antworten, einfach weil es mein Recht ist NICHT zu antworten ... hat mich aber auch noch kein GA wirklich nach gefragt...
Wie dir schon geschrieben wurde, darfst du keinen "Zeugen" mitbringen, du hast aber das Recht auf einen Beistand nach § 13 SGB X, du solltest dir den § ausdrucken und mitnehmen, wird ein Beistand abgelehnt, muss das schriftlich begründet werden (beachte den letzten Absatz), ansonsten kannst du das GA abbrechen, dafür hast du dann später (!!!) deinen Beistand als Zeugen.3. Ich würde - gerade angesichts schlechter Erfahrungen mit Psychiatern - eigentlich gerne einen Zeugen dabei haben, kann aber gerade niemanden mobilisieren und der VDK will auch nicht. Ideen?
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbx/13.html
Das kann JEDER volljährige Erwachsene sein, dem du ausreichend vertraust, der Beistand braucht auch NIX zu sagen, sich nicht auszuweisen, sollte aber Augen und Ohren offen halten und grob Protokoll führen, über den Ablauf der Begutachtung (Beginn /Ende/ Wartezeiten/Freundlichkeit des Personals usw.), leider möchten gerade Psychiater nur sehr ungerne einen Beistand dabei haben ...letztlich ist es aber DEINE Entscheidung, ob du die Begutachtung OHNE Beistand durchführen lassen möchtest.
Bei dem GA von meinem Dopa war ich die ganze Zeit (im Untersuchungsraum) anwesend, das war aber schon im Vorfeld geklärt worden, dass er OHNE meinen "Beistand" kein GA mehr über sich ergehen läßt ..., darum weiß ich auch so genau, wann mein Dopa die "Nase voll hatte" ...


Gibt es Ärger (egal ob mit oder ohne Beistand), dann bitte umgehend beim Auftraggeber DRV schriftlich /nachweislich (!!!) beschweren, damit es später nicht heißt, du hättest die "Mitwirkung verweigert" und beschwerst dich nun (erst), weil dir das Gutachten nicht gefällt.
Liebe Grüße von der Doppeloma

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Re: Fragen vor psychiatrischem Gutachtertermin
Danke für die vielen Hinweise. Darf man eigentlich während der Begutachtung mitschreiben? Das würde zumindest ermöglichen, im Streitfall ein exaktes Protokoll der Begutachtung nutzen zu können.
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Re: Fragen vor psychiatrischem Gutachtertermin
Wenn du einen Beistand mitnimmst, kann dieser sich Notizen machen. Bist du allein da, solltest du spätestens 1 Tag nach dem Gutachtertermin dir ein Gedächnisprotokoll anfertigen. Während des Gutachtens hast du keine Zeit selbst Notizen anzufertigen. Zumindest war es bei mir so.
Gruß maday
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