Hallo Niki,
Hallo!Habe mal eine Frage:Beziehe eine halbe EU Rente wegen Berufsunfähigkeit.
Steht das ganz klar drin in deinem Bescheid, dass die Rente NUR wegen
Berufs-
Unfähigkeit gezahlt wird, dann gibt es keine Arbeitsmarktrente ...
Irgendwo müßte das genau in deinem Bescheid stehen, denn die Rente wegen BU (bis spätestens 02.01.1961 geboren?), wird gezahlt wenn man weniger als 6 Stunden in seinem Beruf /letzte Tätigkeit arbeiten kann.
Bestätigen die nicht gleichzeitig auch die Einschränkung am allgemeinen Arbeitsmarkt mit
3 - unter 6 Stunden Erwerbsfähigkeit (
teilweise Erwerbsminderung), dann besteht kein Anspruch auf die Arbeitsmarktrente, weil das Bedingung dafür ist ...
Nun mußtr ich meinen Beruf ganz aufgeben(wegen Schmerzen usw)Damals wurde mir die Arbeitsmarktrente nicht gegeben,weil ich noch auf 400 EURO-
Basis in meinem Beruf gearbeitet habe.
Ich denke eher nicht, dass hier der Grund dafür liegt, denn auch zur "Arbeitsmarktrente" durfte man ja dazu verdienen (bis 400 € /ab 01.01.2013 sogar bis 450 €), mir sind durchaus Fälle bekannt wo das kein Hinderungsgrund war.
Denn so ein Mini-Job entspricht ja nicht dem, was man eigentlich Teilzeit dazuverdienen könnte (leidensgerecht /versicherungspflichtig) zur teilweisen EM-Rente (lt. Bescheid), womit konkret man sich da die Restgesundheit ruiniert, ist der DRV eigentlich dabei ziemlich egal ...
Nun geht es Gesundheitlich nicht mehr.
Hast du denn jetzt den Job schon aufgegeben und der DRV das mitgeteilt, vielleicht solltest du direkt auch entsprechende Arztberichte beifügen, die das bestätigen, dass sich dein Zustand verschlechtert hat.
Zur Zeit läuft auch noch mein Widerspruch
auf volle EU-Rente.Meine Frage habe ich jetzt die Chance die Arbeitsmarktrente zu erhalten?
Das sind ja zwei verschiedene Schuhe, wenn du tatsächlich die pure BU -Rente bekommen hast, bezieht sich das auch nur auf deinen Beruf und darauf gibt es KEINE Vollrente (mehr), also wird daraus auch keine volle EM-Rente (Rente wegen
Erwerbs-
Unfähigkeit gibt es nicht mehr), die "Arbeitsmarktrente" beruht ja auf der teilweisen EM-Rente (Rente wegen
Erwerbs-
Minderung) ...diese teilweise EM-Rente wurde dir ja (nach deiner Schilderung) noch gar nicht bewilligt ...
Denn die bezieht sich immer auf die Leistungsfähigkeit
(Erwerbsfähigkeit) am allgemeinen Arbeitsmarkt, völlig unabhängig vom Beruf, erst wenn da teilweise ( 3 - unter 6 Stunden) oder komplett (unter 3 Stunden) nix mehr geht, gibt es diese EM-Rente überhaupt.
Oder was würdet ihr mir raten,.
Wie lange wird denn dein Widerspruch schon bearbeitet

und WAS konkret hast du da jetzt als Forderung gestellt, es ist schwierig dir was zu raten, wenn man die konkreten Unterlagen/Bescheide nicht kennt und nicht weiß was du z.B. in deine Widerspruchsbegründung geschrieben hast.
Für den Anfang solltest du nochmal ganz genau in deinen Bescheid schauen, was da konkret zur Art /Bedingungen deiner Rente drin steht (NUR Beruf "unter 6 Stunden" oder auch "allgemeiner Arbeitsmarkt 3 - unter 6 Stunden").
Liebe Grüße von der Doppeloma
