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Fahrtkostenerstattung AfA

Verfasst: Sa 23. Feb 2013, 20:58
von NeueWege
Hallo zusammen

Bin auch mal wieder hier. Habe am 08.03. den Termin zur persönlichen Abgabe des ALG1-Antrages (nach Aussteuerung) bei der örtlichen AfA.

Bin hier im Forum über den Hinweis gestolpert, immer Fahrtkostenantrag zu stellen. Stimmt Leute, hätte ich beinahe vergessen. :smile: Fand auch den Hinweis, dass es keine Mindestzahlungsgrenze gibt.

Bei einer früheren ganz normalen Arbeitslosigkeit musste ich jeweilen vor einem Vorstellungstermin oder AfA-Termin bei der Hotline anrufen, um einen Fahrtkostenantrag zu stellen. Daraufhin wurde mir dann immer das Formular zugestellt (was inhaltlich auf Vorstellungsgepräche ausgerichtet war).

Gibt es für diesen Termin nun also auch Fahrtkosten ?
Hätte es für die persönliche ALG-Meldung (der Tag an dem mir das Formular ausgehändigt wurde) auch schon Fahrtkosten gegeben ? Kann ich diese noch nachfordern ?

Muss ich wirklich vorher die Hotline anrufen oder kann ich das Formular jeweilen bei einem "offiziellen Vorsprache-Termin" vor Ort mitnehmen ?

Oder geht das sogar mit einem eigenen Schreiben - welchen Gesetzesartikel muss ich erwähnen ?

Hier tummeln sich so viele Erfahrene - ist echt heftig, was Ihr alle so von Euren Verfahren so schreibt - einer weiss das bestimmt ! :ic_up:

Re: Fahrtkostenerstattung AfA

Verfasst: Sa 23. Feb 2013, 21:54
von Blacky
Mach dir mal nicht soooo viele Gedanken.

Bei der Abgabe fragst du einfach nach der Fahrtkostenerstattung.

Bei mir macht die SB das dann direkt am PC fertig und das Geld kommt auf´s Konto.

Sollte das nicht klappen läßte dir den Termin bestätigen und dann meldeste dich hier noch mal. :icon_e_wink:

Re: Fahrtkostenerstattung AfA

Verfasst: So 24. Feb 2013, 09:22
von maaboo
Hallo,

auf jeden Fall muss du "vorher" einen Antrag stellen, wenn z. B. Vorstellungstermine oder Meldetermine anstehen. Ansonsten bekommst du dein Fahrtgeld nicht erstattet.

Im Internet findest du viele Antworten und den dazugehörigen Fahrtkostenantrag.

Gruss
maaboo

Re: Fahrtkostenerstattung AfA

Verfasst: So 24. Feb 2013, 16:03
von Doppeloma
Hallo NeueWege, :smile:
Bin hier im Forum über den Hinweis gestolpert, immer Fahrtkostenantrag zu stellen. Stimmt Leute, hätte ich beinahe vergessen. Fand auch den Hinweis, dass es keine Mindestzahlungsgrenze gibt.
das ist richtig, Voraussetzung ist allerdings, dass du eine schriftliche Einladung bekommen hast, die sich auf deine Mitwirkungspflicht nach § 309 SGB III bezieht ...
(4) Die notwendigen Reisekosten, die der meldepflichtigen Person und einer erforderlichen Begleitperson aus Anlaß der Meldung entstehen, können auf Antrag übernommen werden, soweit sie nicht bereits nach anderen Vorschriften oder auf Grund anderer Vorschriften dieses Buches übernommen werden können.
Quelle

http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbiii/309.html

In diesem Falle sollte man direkt beim Termin die Fahrtkosten-Erstattung (schriftlich !!!) geltend machen, es ist nicht ganz korrekt, dass man das in jedem Falle vorher machen muss, das betrifft eher Reisekosten-Übernahme zu Vorstellungsterminen, aber nicht die Meldetermine bei der AfA.

In vielen Fällen wurde dann direkt schon der entsprechende Antrag vom SB ausgelöst, und man braucht auch die Fahrscheine wenn man mit Öffis gefahren ist.

Bei PKW gelten aktuell 0,20€ pro gefahrenem Kilometer, dazu gibt es inzwischen auch schon laute Kritik in Anbetracht der Aktuellen Spritpreise, gesetzlich wurde das aber bisher nicht geändert.

Eine Ablehnung ( schon gar nicht mündlich) sollte nicht akzeptiert werden denn es ist JEDER Antrag zu bearbeiten und entsprechend dem Einkommen individuell zu entscheiden.
Diese Arbeit möchten sich natürlich viele AfA nicht gerne machen und legen dann eigenmächtig irgentwelche "Bagatellgrenzen" fest (geht schon bis 8 € inzwischen), um die Anträge schon im Vorfeld zu blocken, steht manchmal sogar (ohne tatsächliche Rechtsgrundlage dafür!) schon in der Einladung mit drin.

Beträge unter XXX werden NICHT erstattet im Einladungsschreiben sind also gar nicht zulässig, auch im SGB III ist das zu prüfen, denn nicht jeder bekommt ausreichend hohe Geld-Leistungen, um das daraus zu finanzieren.

Auch wenn dieses Urteil für jemanden im SGB II gesprochen wurde, gibt es auch im SGB III keinen Anlass das anders zu sehen, wir haben damit (damals beim Dopa) auch die rückwirkende Erstattung für mehrere Termine durchgesetzt, eine Beschwerde dazu in Nürnberg wirkt manchmal "Wunder"...

Seine SB war auch der Ansicht, er habe keinen Anspruch auf die Erstattung (5,50 € Tageskarte), wenn "ihm was nicht passt, könne sie ihn auch JEDEN TAG einladen" ... unter 6 € gäbe es eben keine Erstattung der Fahrtkosten, schon gar nicht rückwirkend ... :confused: :Gruebeln:

http://www.gegen-hartz.de/urteile/0344e ... 34504.html

Wir haben uns dann in Nürnberg beschwert, denn er bekam nur sehr wenig ALGI und die Dame "mochte ihn irgendwie gar nicht", wenige Tage später war das Geld für alle bisherigen Termine auf dem Konto und der Dopa brauchte nur noch alle 2 - 3 Monate mal zum Meldetermin. :lachen: :cool:

War nach seiner Aussteuerung aus dem Krankengeld, diese Termine waren ohnehin sowas von überflüssig, zumal es ihm auch sehr schwer gefallen ist gesundheitlich, unsere AfA ist fast eine Bus-Stunde entfernt von uns ...

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:

Re: Fahrtkostenerstattung AfA

Verfasst: Mo 25. Feb 2013, 21:05
von NeueWege
Jeah, das sind ja wieder prima Antworten. Danke sehr.

"Doma" - Du solltest einen Ratgeber schreiben !!!!

Blacky: Stimmt. Ich habe inzwischen regelrechte "Gedankopathie" ;-) !!!

Aber ich verbiege mir die Hirnwindungen lieber vorher - als mich im Nachgang krumm zu ärgern. Leider habe ich das in der Vergangenheit meines Lebens nicht immer so gehandhabt und nahm "trau, schau, wem" zu entspannt - zu meinem massiven eigenen Schaden.

Und hier tummeln sich nun mal viele Leute, die auf fast alles eine solide Antwort haben.

Habt also lieben Dank !!! ::--))