Fahrtkostenerstattung AfA
Verfasst: Sa 23. Feb 2013, 20:58
Hallo zusammen
Bin auch mal wieder hier. Habe am 08.03. den Termin zur persönlichen Abgabe des ALG1-Antrages (nach Aussteuerung) bei der örtlichen AfA.
Bin hier im Forum über den Hinweis gestolpert, immer Fahrtkostenantrag zu stellen. Stimmt Leute, hätte ich beinahe vergessen.
Fand auch den Hinweis, dass es keine Mindestzahlungsgrenze gibt.
Bei einer früheren ganz normalen Arbeitslosigkeit musste ich jeweilen vor einem Vorstellungstermin oder AfA-Termin bei der Hotline anrufen, um einen Fahrtkostenantrag zu stellen. Daraufhin wurde mir dann immer das Formular zugestellt (was inhaltlich auf Vorstellungsgepräche ausgerichtet war).
Gibt es für diesen Termin nun also auch Fahrtkosten ?
Hätte es für die persönliche ALG-Meldung (der Tag an dem mir das Formular ausgehändigt wurde) auch schon Fahrtkosten gegeben ? Kann ich diese noch nachfordern ?
Muss ich wirklich vorher die Hotline anrufen oder kann ich das Formular jeweilen bei einem "offiziellen Vorsprache-Termin" vor Ort mitnehmen ?
Oder geht das sogar mit einem eigenen Schreiben - welchen Gesetzesartikel muss ich erwähnen ?
Hier tummeln sich so viele Erfahrene - ist echt heftig, was Ihr alle so von Euren Verfahren so schreibt - einer weiss das bestimmt !
Bin auch mal wieder hier. Habe am 08.03. den Termin zur persönlichen Abgabe des ALG1-Antrages (nach Aussteuerung) bei der örtlichen AfA.
Bin hier im Forum über den Hinweis gestolpert, immer Fahrtkostenantrag zu stellen. Stimmt Leute, hätte ich beinahe vergessen.
Bei einer früheren ganz normalen Arbeitslosigkeit musste ich jeweilen vor einem Vorstellungstermin oder AfA-Termin bei der Hotline anrufen, um einen Fahrtkostenantrag zu stellen. Daraufhin wurde mir dann immer das Formular zugestellt (was inhaltlich auf Vorstellungsgepräche ausgerichtet war).
Gibt es für diesen Termin nun also auch Fahrtkosten ?
Hätte es für die persönliche ALG-Meldung (der Tag an dem mir das Formular ausgehändigt wurde) auch schon Fahrtkosten gegeben ? Kann ich diese noch nachfordern ?
Muss ich wirklich vorher die Hotline anrufen oder kann ich das Formular jeweilen bei einem "offiziellen Vorsprache-Termin" vor Ort mitnehmen ?
Oder geht das sogar mit einem eigenen Schreiben - welchen Gesetzesartikel muss ich erwähnen ?
Hier tummeln sich so viele Erfahrene - ist echt heftig, was Ihr alle so von Euren Verfahren so schreibt - einer weiss das bestimmt !