Hallo NeueWege,
Bin hier im Forum über den Hinweis gestolpert, immer Fahrtkostenantrag zu stellen. Stimmt Leute, hätte ich beinahe vergessen. Fand auch den Hinweis, dass es keine Mindestzahlungsgrenze gibt.
das ist richtig, Voraussetzung ist allerdings, dass du eine schriftliche Einladung bekommen hast, die sich auf deine Mitwirkungspflicht nach § 309 SGB III bezieht ...
(4) Die notwendigen Reisekosten, die der meldepflichtigen Person und einer erforderlichen Begleitperson aus Anlaß der Meldung entstehen, können auf Antrag übernommen werden, soweit sie nicht bereits nach anderen Vorschriften oder auf Grund anderer Vorschriften dieses Buches übernommen werden können.
Quelle
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbiii/309.html
In diesem Falle sollte man direkt beim Termin die Fahrtkosten-Erstattung (schriftlich !!!) geltend machen, es ist nicht ganz korrekt, dass man das in jedem Falle vorher machen muss, das betrifft eher Reisekosten-Übernahme zu Vorstellungsterminen, aber nicht die Meldetermine bei der AfA.
In vielen Fällen wurde dann direkt schon der entsprechende Antrag vom SB ausgelöst, und man braucht auch die Fahrscheine wenn man mit Öffis gefahren ist.
Bei PKW gelten aktuell 0,20€ pro gefahrenem Kilometer, dazu gibt es inzwischen auch schon laute Kritik in Anbetracht der Aktuellen Spritpreise, gesetzlich wurde das aber bisher nicht geändert.
Eine Ablehnung ( schon gar nicht mündlich) sollte nicht akzeptiert werden denn es ist JEDER Antrag zu bearbeiten und entsprechend dem Einkommen individuell zu entscheiden.
Diese Arbeit möchten sich natürlich viele AfA nicht gerne machen und legen dann eigenmächtig irgentwelche "Bagatellgrenzen" fest (geht schon bis 8 € inzwischen), um die Anträge schon im Vorfeld zu blocken, steht manchmal sogar (ohne tatsächliche Rechtsgrundlage dafür!) schon in der Einladung mit drin.
Beträge unter XXX werden NICHT erstattet im Einladungsschreiben sind also gar nicht zulässig, auch im SGB III ist das zu prüfen, denn nicht jeder bekommt ausreichend hohe Geld-Leistungen, um das daraus zu finanzieren.
Auch wenn dieses Urteil für jemanden im SGB II gesprochen wurde, gibt es auch im SGB III keinen Anlass das anders zu sehen, wir haben damit (damals beim Dopa) auch die rückwirkende Erstattung für mehrere Termine durchgesetzt, eine Beschwerde dazu in Nürnberg wirkt manchmal "Wunder"...
Seine SB war auch der Ansicht, er habe keinen Anspruch auf die Erstattung (5,50 € Tageskarte), wenn "ihm was nicht passt, könne sie ihn auch
JEDEN TAG einladen" ... unter 6 € gäbe es eben keine Erstattung der Fahrtkosten, schon gar nicht rückwirkend ...
http://www.gegen-hartz.de/urteile/0344e ... 34504.html
Wir haben uns dann in Nürnberg beschwert, denn er bekam nur sehr wenig ALGI und die Dame "mochte ihn irgendwie gar nicht", wenige Tage später war das Geld für alle bisherigen Termine auf dem Konto und der Dopa brauchte nur noch alle 2 - 3 Monate mal zum Meldetermin.
War nach seiner Aussteuerung aus dem Krankengeld, diese Termine waren ohnehin sowas von überflüssig, zumal es ihm auch sehr schwer gefallen ist gesundheitlich, unsere AfA ist fast eine Bus-Stunde entfernt von uns ...
Liebe Grüße von der Doppeloma
