Hallo,
da immer wieder die Frage auftaucht..."AU-Bescheinigung nach Aussteuerung...ja oder nein?"
habe ich hier mal einen interessanten Lesestoff...
§ 48 Dauer des Krankengeldes SGB
(1) Versicherte erhalten Krankengeld ohne zeitliche Begrenzung, für den Fall der Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit jedoch für längstens achtundsiebzig Wochen innerhalb von je drei Jahren, gerechnet vom Tage des Beginns der Arbeitsunfähigkeit an. Tritt während der Arbeitsunfähigkeit eine weitere Krankheit hinzu, wird die Leistungsdauer nicht verlängert.
(2) Für Versicherte, die im letzten Dreijahreszeitraum wegen derselben Krankheit für achtundsiebzig Wochen Krankengeld bezogen haben, besteht nach Beginn eines neuen Dreijahreszeitraums ein neuer Anspruch auf Krankengeld wegen derselben Krankheit, wenn sie bei Eintritt der erneuten Arbeitsunfähigkeit mit Anspruch auf Krankengeld versichert sind und in der Zwischenzeit mindestens sechs Monate
1.
nicht wegen dieser Krankheit arbeitsunfähig waren und
2.
erwerbstätig waren oder der Arbeitsvermittlung zur Verfügung standen.
(3) Bei der Feststellung der Leistungsdauer des Krankengeldes werden Zeiten, in denen der Anspruch auf Krankengeld ruht oder für die das Krankengeld versagt wird, wie Zeiten des Bezugs von Krankengeld berücksichtigt. Zeiten, für die kein Anspruch auf Krankengeld besteht, bleiben unberücksichtigt.
sowie den dazu passenden Thread aus dem krankenkassenforum..
http://www.krankenkassenforum.de/kranks ... t6903.html
wenn man also nach Aussteuerung ALG I bezieht, der Rentenantrag abgelehnt wird, man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht, dann gibt es wieder Krankengeld (unter Berücksichtigung des § 48)....
entweder für die Krankheit A wieder oder für eine neue Erkrankung...
aber bitte die Voraussetzungen beachten...
Krankengeld/Aussteuerung/Au-Bescheinigung
-
- Beiträge: 69
- Registriert: Fr 14. Sep 2012, 09:24
- Wohnort: Nord-West-Thüringen
- Hat sich bedankt: 8 Mal
- Danksagung erhalten: 8 Mal
Re: Krankengeld/Aussteuerung/Au-Bescheinigung
Hallo vrori,
Ich habe derzeit auch viele fragen in diese richtung.
Wie ist das, wenn ich innerhalb der letzten 3 Jahre zwischen zwei "au" mehr als sechs monate gearbeitet habe und nicht auf diese erkrankung au war? Fängt da ein neuer 3 jahreszeitraum an? Ich hätte auch gedacht das der Zeitraum erst beginnt, wenn ich erstmals ins Krankengeld gehe, bei mir würde früher angesetzt
Vielleicht kannst du ja auch mal in meinen thread arbeitsunfähig aus reha reinschauen, da hab ich noch ein paar fragen zu schreiben der kk...und wäre dankbar für antworten
LG norchen
Ich habe derzeit auch viele fragen in diese richtung.
Wie ist das, wenn ich innerhalb der letzten 3 Jahre zwischen zwei "au" mehr als sechs monate gearbeitet habe und nicht auf diese erkrankung au war? Fängt da ein neuer 3 jahreszeitraum an? Ich hätte auch gedacht das der Zeitraum erst beginnt, wenn ich erstmals ins Krankengeld gehe, bei mir würde früher angesetzt

Vielleicht kannst du ja auch mal in meinen thread arbeitsunfähig aus reha reinschauen, da hab ich noch ein paar fragen zu schreiben der kk...und wäre dankbar für antworten

LG norchen
-
- Beiträge: 3252
- Registriert: Mo 1. Feb 2010, 13:16
- Hat sich bedankt: 605 Mal
- Danksagung erhalten: 2497 Mal
Re: Krankengeld/Aussteuerung/Au-Bescheinigung
Hallo,
für jede Erkrankung bildet man eine 3-Jahres-Frist....die fortlaufend als Blockfristen gebildet werden...
z.B.
Magengeschwüre...1.4.2000....die 3-Jahres-Frist ist dann 1.4.2000 - 31.3.2003, 1.4.2003 bis 31.3.2006 usw. usw...
wenn man dann zwischendrin wieder erkrankt und im Beschäftigungsverhältnis steht, kann man eigentlich sehr schnell erkennen, ob es einen neuen KG-Anspruch gibt oder nicht...
http://www.kv-media.de/kg_dauer.php
für jede Erkrankung bildet man eine 3-Jahres-Frist....die fortlaufend als Blockfristen gebildet werden...
z.B.
Magengeschwüre...1.4.2000....die 3-Jahres-Frist ist dann 1.4.2000 - 31.3.2003, 1.4.2003 bis 31.3.2006 usw. usw...
wenn man dann zwischendrin wieder erkrankt und im Beschäftigungsverhältnis steht, kann man eigentlich sehr schnell erkennen, ob es einen neuen KG-Anspruch gibt oder nicht...
http://www.kv-media.de/kg_dauer.php
LG
Vrori
ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...
Vrori
ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 5 Gäste